Förderung verjährt? Baumängel.

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Faiv123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Förderung verjährt? Baumängel.

Moin, folgendes Szenario das mich bedrückt:

Ich habe 2014 selbst mein Haus gebaut und mir dann von einer Wald und Wiesenfirma die Fenster einbauen lassen.(September 2014) Nachdem wir unzählige Schwierigkeiten hatten habe ich nach erhalt der Schlussrechnung eine ordentliche Mängelrüge geschrieben. Dann habe ich im nächsten Schreiben mit einem gerichtlichen Gutachten gedroht. Es kam nichts. Dann kam ein Verkäufer, sah sich das Elend an und gab mir und meiner Frau recht. Dann passierte wieder nichts und ich habe es auch dabei belassen, da ich das Geld für Anwalt etc. eh nIch hatte. Im Jahr 2017(Januar) habe ich mein Haus verkauft und die neuen Käufer haben irgendein Problem gehabt und den Fensterbauer kontaktiert. Der kam ja auch und die meinten sie hätten keine Probleme mit den Fenstern. Nun meint er meine Mängelrüge wäre unrecht gewesen und schickt mir gestern nach 4Jahren warten, ne Mahnung und droht mit Inkassobüro. Wie muss ich weiter vorgehen? Er hatte meine Mängelrüge damals nicht einmal beachtet.

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Von wann ist die Rechnung?

Berry

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#2
 Von 
Faiv123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Von wann ist die Rechnung?

Berry


Oktober 2014

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

IMHO verjährt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Faiv123):
Wie muss ich weiter vorgehen?


Nicht handeln oder teilzahlen, sondern einmal nachweislich auf die Verjährung hinweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ich sehe derzeit keinen Grund überhaupt mit dem Unternehmen zu kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Faiv123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Faiv123):
Wie muss ich weiter vorgehen?


Nicht handeln oder teilzahlen, sondern einmal nachweislich auf die Verjährung hinweisen.


Aber was mache ich wenn sich ein Inkassobüro bei mir meldet?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Weder Inkassos noch Anwälte können an der Verjährung irgendetwas ändern. Die haben exakt 0 Sonderrechte. Wirklich. :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hier einen Brief an die Firma und mitteilen, dass die Forderung verjährt ist.
Den am besten via Einschreiben senden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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