Moin, folgendes Szenario das mich bedrückt:
Ich habe 2014 selbst mein Haus gebaut und mir dann von einer Wald und Wiesenfirma die Fenster einbauen lassen.(September 2014) Nachdem wir unzählige Schwierigkeiten hatten habe ich nach erhalt der Schlussrechnung eine ordentliche Mängelrüge geschrieben. Dann habe ich im nächsten Schreiben mit einem gerichtlichen Gutachten gedroht. Es kam nichts. Dann kam ein Verkäufer, sah sich das Elend an und gab mir und meiner Frau recht. Dann passierte wieder nichts und ich habe es auch dabei belassen, da ich das Geld für Anwalt etc. eh nIch hatte. Im Jahr 2017(Januar) habe ich mein Haus verkauft und die neuen Käufer haben irgendein Problem gehabt und den Fensterbauer kontaktiert. Der kam ja auch und die meinten sie hätten keine Probleme mit den Fenstern. Nun meint er meine Mängelrüge wäre unrecht gewesen und schickt mir gestern nach 4Jahren warten, ne Mahnung und droht mit Inkassobüro. Wie muss ich weiter vorgehen? Er hatte meine Mängelrüge damals nicht einmal beachtet.
Förderung verjährt? Baumängel.
6. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juli 2018 | 17:05
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 1x hilfreich)
Förderung verjährt? Baumängel.
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2018 | 17:44
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2987x hilfreich)
Von wann ist die Rechnung?
Berry
#2
Antwort vom 6. Juli 2018 | 18:11
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatVon wann ist die Rechnung? :
Berry
Oktober 2014
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#3
Antwort vom 6. Juli 2018 | 19:18
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16108x hilfreich)
IMHO verjährt.
#4
Antwort vom 6. Juli 2018 | 19:35
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 609x hilfreich)
ZitatWie muss ich weiter vorgehen? :
Nicht handeln oder teilzahlen, sondern einmal nachweislich auf die Verjährung hinweisen.
#5
Antwort vom 6. Juli 2018 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (111289 Beiträge, 38567x hilfreich)
Ich sehe derzeit keinen Grund überhaupt mit dem Unternehmen zu kommunizieren.
#6
Antwort vom 6. Juli 2018 | 22:25
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatWie muss ich weiter vorgehen? :
Nicht handeln oder teilzahlen, sondern einmal nachweislich auf die Verjährung hinweisen.
Aber was mache ich wenn sich ein Inkassobüro bei mir meldet?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 7. Juli 2018 | 00:11
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16108x hilfreich)
Weder Inkassos noch Anwälte können an der Verjährung irgendetwas ändern. Die haben exakt 0 Sonderrechte. Wirklich. :-)
#9
Antwort vom 7. Juli 2018 | 16:28
Von
Status: Praktikant (850 Beiträge, 286x hilfreich)
Hier einen Brief an die Firma und mitteilen, dass die Forderung verjährt ist.
Den am besten via Einschreiben senden.
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