Forderung 2005, Schreiben von 2018 Bad Homburger Inkasso

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
skatze1409
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung 2005, Schreiben von 2018 Bad Homburger Inkasso

Wobei es in diesem Schreiben geht und ich für meinen Mann Rat brauche schriebe ich hier:

Es handelt sich um ein Schreiben der Bad Homburger Inkasso, geschrieben oder gedruckt am 28.2.2018
Erhalten hat mein Mann dieses Schreiben am 06.03.2018

Im Schreiben steht unterhalb derAnschrift dieser Text:
Rückzahlungsvorschlag
Forderung der Provinzial Rheinland Versicherung AG
Vollstreckungsbescheid vom 10.6.2005 Az ........

Das Inkasso schreibt das mit bedauern nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen reagiert wurde, es würde dadurch weitere Kosten enstehen und die Zahlungsforderung immer weiter steigen. Es wäre dann ja nicht in seinem Sinne dieses.
Deshalb würden sie Ihm heute entgegen kommen und Ihm eine Rückzahlung in sechs Raten anbieten.

Aktuelle Übersicht der offenen Forderung:

Gesamtbetrag 325,68€
6 Raten in Höhe von 54,28€

Mit Abschluß der Ratenzahlung kann eine Einigungsgebühr gem. RVG anfallen.

Bitte überweisen Sie die erste Rate mit dem beigefügten Einzahlungsbeleg bis zum 20.03.2018 auf unser Konto.
Nach Eingang der ersten Rate werden wir Ihnen die vereinbarte Ratenzahlung bestättigen sowei die ggf. entstandene Einigungsgebürhr schriftlich mitteilen.

Nach Eingang der letzten Rate erhalten Sie von uns umgehend eine Bestätigung über die vollständige Zahlung und Erledigung.
Sofern Negativdaten zu Ihrer Person gespeichert sind, werden auch diese umgehend als erledigt gemeldet.

Für weitere Rückfragen usw, usw.


Meine Frage nun, die Forderung kennt mein Mann nicht, das Einzige was er kennt ist die Provinzial Rheinland Versicheung AG, wie kann man dagegen vorgehen, anrufen dort bei dem Inkasso oder bei der Provinzial? Schreiben beiden? Einrede der Verjährung? Mein Mann hat nichts bekommen und was besonders verrückt ist das Forderungsjahr 2005!

Eine Aufstellung um was es sich bei dem Gesamtbetrag handelt ist dem Schreiben nicht beigefügt oder ersichtlich!

Nur den Überweisungsträger haben sie beigefügt!

Wie reagieren wir am besten auf dieses Schreiben?

Lieben Dank für das Lesen des Problems und eventuelle Antworten

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

nun daran ist gar nichts verrückt, es gab im Jahr 2005 offensichtlich ein gerichtliches Mahnverfahren wo ein Mahnbescheid und später ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, dies ist ein gängiges Verfahren um einen Anspruch rechtskräftig fest zu stellen und eben 30Jahre lang vollstrecken zu können.

Grundsätzlich ist es nicht so einfach einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid aufheben zu lassen, das könnte nur funktionieren wenn die damalige Zustellung fehlerhaft war, oder die Angaben im Mahnverfahren selbst gravierende Fehler enthalten haben sollten.

Die Hauptfrage ist daher gab es damals einen Vertrag mit der betreffenden Versicherung?

Man sollte sich zunächst eine Kopie des Titels zukommen lassen um die Forderung prüfen zu können ist an dem Titel selbst nichts mehr zu ändern müsste man sich die Kostenaufstellung genauer ansehen ob nicht zu viel gefordert wurde.

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#2
 Von 
skatze1409
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die rasche Beantwortung, erstmal.

Ich resümiere aus der Antwort, dass mein Mann bei der Bad Homburger Inkasso mitteleilen soll das er eine Kopie des Titels und eine Aufstellung der Kosten anfordert

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von skatze1409):
Danke für die rasche Beantwortung, erstmal.

Ich resümiere aus der Antwort, dass mein Mann bei der Bad Homburger Inkasso mitteleilen soll das er eine Kopie des Titels und eine Aufstellung der Kosten anfordert


Ja und eben selbst mal in den Unterlagen prüft ob es damals einen Vertrag gab und ob dazu noch Vorgänge vorliegen.
Ansonsten kann man natürlich auch einfach versuchen die Forderung des Titels an den Gläubiger und nicht an das Inkasso ohne weitere Kosten zu zahlen und zu sehen ob sich das Inkassobüro wegen der eigenen Kosten groß bemüht.

Denn man könnte durchaus argumentieren dass eine Versicherung kein Inkassobüro braucht um solche Forderungen ein zu treiben und wenn sie es dennoch tun für das Vergnügen auch selbst die Kosten tragen sollen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zwei Ergänzungen:

A) Sobald man den Titel erstmals in den Händen hält, beginnt die Einspruchsfrist endgültig zu laufen. Auch bei nicht erfolgreicher Zustellung. Also: Adresse kontrollieren und dann am besten sofort am nächsten Tag Einspruche einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Mit Begründung: Falsch zugestellt. Die falsche Zustellung muss man beweisen, beispielsweise durch eine Kopie einer Meldeauskunft, in der steht, wann man damals wo gewohnt hat.

B) War dein Mann seit damals wieder Kunde bei der Versicherung? Gab es damals Kontakt zu der Versicherung? Manchmal kann man auch mit der sogenannten Verwirkung argumentieren.

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#5
 Von 
skatze1409
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
zu a: habe ein Schreiben aufgesetzt aber noch nicht verschickt, will da nichts verkehrt machen und irgendwas wecken oder verschlimmern, er wohnte damals 2005 im Nebenhaus, also falsche Hausnr zu heute?(Schreiben der Inkasso), beim ordnen der Unterlagen habe ich rein garnichts gefunden oder abgeheftet was mit einem VB o.ä. zu diesem Datum übereinstimmt oder hinweist!
zu b: so wie mein Mann sagt, hatte er damals eine KFZ und UV bei denen, aber alles ordentlich gekündigt, zwischenzeitlich ist viel Zeit vergangen 13 Jahre, soviel ich weis (wir haben 2010 geheiratet).

Frage an @mepeisen was meint das Inkasso mit Einigungsgebühr? RVG?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Verschlimmern kann man nichts. Die haben einen Titel und könnten demnach auch direkt pfänden.
Und wecken kann man da auch nichts. Die sind doch bereits geweckt und von selbst aktiv geworden.

Im Gegenteil: Wenn man einfach gar nichts tut und das nicht versucht aufzuklären, wird einem spätestens nach einem Jahr dann endgültig jeglicher Einspruch verwehrt.

Man muss für sich klären, ob man die Forderung selbst für berechtigt hält oder nicht. Wenn dein Mann ganz klar sagt, dass er damals Beiträge säumig war, kann ein Einspruch nach hinten los gehen. Zwar könnte man die Verjährung einwerfen, aber nicht bei jedem Richter funktioniert das.

Zitat:
er wohnte damals 2005 im Nebenhaus, also falsche Hausnr zu heute?(Schreiben der Inkasso)

Nicht zugestellt ist nicht zugestellt. Habt ihr den VB bereits in Kopie erhalten, dass du von der falschen Hausnummer weißt oder ist das pure Spekulation?

Zitat:
so wie mein Mann sagt, hatte er damals eine KFZ und UV bei denen, aber alles ordentlich gekündigt,

Die Kündigungen oder gar Kündigungsbestätigungen hat er nicht zufällig aufgehoben? Ist zwar im Moment uninteressant, solange der Titel existiert, aber vielleicht braucht man das ja noch.

Zitat:
Frage an @mepeisen was meint das Inkasso mit Einigungsgebühr? RVG?

Dafür, dass das Inkasso deinem Mann eine Ratenzahlung "erlaubt", will es Geld. Nochmals IMHO 81€ oben drauf. Ja, das ist nervig. Man kann dem widersprechen und die Zahlung verweigern, denn rein rechtlich muss die Gebühr eigentlich der Gläubiger selbst bezahlen. Dann riskiert man allerdings wiederum eine Pfändungsmaßnahme. Muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Wenn man es nicht genau weiß, wie das zustande kommen soll, lässt man sich die Titelkopie zeigen. Letztendlich kann es auch eine Personenverwechslung sein und eine völlig fremde Adresse sein. Dann würde man den Titel mit oben vorgeschlagenem Schema aus der Welt schaffen und schauen, was passiert.

-- Editiert von mepeisen am 12.03.2018 11:08

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#7
 Von 
skatze1409
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ha, im Schreiben an das Inkasso, dass ich gleich zur Post bringe, habe ich darum gebeten, eine Kopie des VB und die Kostenaufstellung der gesamten Summe zu schicken. Er weis wirklich nicht um was es geht bei der Forderung. Ist von mir eine Vermutung mit der Hausnummer, also erst auf die Antwort von der Inkasso abwarten, schließe ich daraus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

OK, du kannst dich ja nochmal melden, sobald du Antwort hast oder sich etwas Neues ergibt. Einen Anwalt braucht ihr jetzt noch nicht. Die Sachaufklärung bekommt man gut selbst hin. Dafür muss man kein Geld an einen Anwalt bezahlen ;-)

Je nachdem, welche Situationen sich dann ergeben, kann man nochmal neu beurteilen, ob man lieber zum Anwalt geht oder nicht.

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#9
 Von 
skatze1409
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

werd ich, sobald sich was tut, lieben dank mepeisen


-- Editiert von skatze1409 am 12.03.2018 16:10

-- Editiert von skatze1409 am 12.03.2018 16:10

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mulle123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen
Habe auch so ein schreiben bekommen und gleiche Problem. Laut inkasso Büro habe ich eine Hausrat Glas oder Gebäude Versicherung abgeschloßen und das ohne ein Haus zu besitzen. Mich würde Interessieren was bei ihnen rausgekommen ist . Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Von wann ist deine Forderung? Gibt es bei dir auch einen (alten) Titel?

Signatur:

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#12
 Von 
Mulle123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

forderung ist von 2007 habe das schreiben heute bekommen und angerufen. Mir werden die Unterlagen zugeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb506844-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Tag
Tatsächlich habe ich auch ein Schreiben bekommen über angebliche Rückstände bei der Provinzial, von 2010und heute 11.01 habe ich eine Ratenzahlung angeboten bekommen
Provinzial kenn ich zwar, aber war dort nie
Werde mir jetzt auch mal den angeblichen Titel anfordern!
Kann man beim Verbraucherschutz Info‘s zu diesem Inkasso einholen?
Herzliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was soll der Verbraucherschutz denn zum Inkasso zu sagen haben? Wichtig ist die Sachaufklärung in deinem konkreten Fall. So wie es hier im Thema steht. Alles andere sieht man dann. Und ich kann nur nochmals betonen: Die Frist beginnt gnadenlos, sobald der Titel erstmals in den Händen gehalten wird.

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#15
 Von 
Lillydrops
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, meine Mutter hatte auch ein schreiben. Sie hatte auch geantwortet und wollte die Kopie des VB haben. Nun bekam sie erneut ein Schreiben mit der Aufforderung. Eine Kopie hat sie nicht bekommen. Es wurde auch nicht glaubhaft gemacht, dass die Forderung abgetreten wurde. Ich finde das alles ganz schön unseriös... und empfehle auch keine Zahlungen zu leisten, bevor die Angelegenheit nicht eindeutig geklärt wurde. Aus welchem Grund sollte ein Gläubiger auch mehr als 10 Jahre warten, bis er aus dem Titel vollstreckt?

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#16
 Von 
Amadeuscassie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Katze, es scheint die Masche von dem Bad-Homburger-Inkasso zu sein, alte Forderungen auszugraben. Bei uns haben sie es schon 2x versucht, wir haben versucht mit denen telefonisch etwas zu klären, aber der Mitarbeiter war sehr unfreundlich. Darauf hin habe ich das Schreiben von den alten Forderungen,
in denen steht das alles erledigt ist,
fotografiert und per Mail geschickt. Für die erste Forderung haben sie jetzt zugegeben, das die Forderung erledigt ist, bei der 2. warten wir noch auf Antwort. Lass dich nicht einschüchtern. Lg

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