Hallo zusammen,
letztes Jahr im Dezember habe ich bei About You Klamotten bestellt. Davon habe ich einen Teil behalten.
Leider habe ich es versäumt die Rechnungen pünktlich zu bezahlen, so dass ich Ende des Jahres von EOS ein Inkassoschreiben erhalten habe, dass ich die vier Rechnungen mit einer Gesamtforderung von 389,83 EUR begleichen soll.
Nun kann ich allerdings nachweisen, dass ich diesen Betrag von den geforderten Rechnungen bereits an About You überwiesen habe. Die Forderung Inkasso hat sich allerdings mit der Überweisung zu About You überschnitten. Ich habe nun mehrfach Kontoauszüge etc. an EOS gesendet, aber diese bestehen weiterhin auf die offene Forderung.
Wortlauf aus dem Anschreiben von EOS:
„Wie bereits mehrfach mitgteilt gingen Ihre Zahlungen vom 10.12.2018 erst nach unserer Beauftragung bei unserer Auftraggeberin ein. Dies hatte zur Folge, dass die Zahlungen zunächst auf Rechnungen gebucht wurden, die uns noch nicht zum Einzug übergeben worden waren."
Nun habe ich aber sämtliche Bestellungen aus 2018 bei About You verglichen mit allen Kontoauszügen und Rücksendungen und kann lediglich eine Differenz von 85,20 EUR feststellen. Diesen Betrag würde ich gerne überweisen, aber EOS/About You lassen da nicht mit sich reden.
Können Sie mir weiterhelfen, wie ich vorgehen soll? Den doppelten Betrag zu überweisen ohne ersichtlichen Grund macht für mich keinen Sinn und ist nicht gerechtfertigt.
Danke für die Rückmeldung!
Forderung About You / EOS
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo,
wenn die restliche Hauptforderung unstrittig ist, würde ich diese mit den angefallenen Zinsen zeitnah überweisen. Entweder an About you oder an das Inkasso. Beides ist schuldbefreiend. Im Verwendungsweck genau angeben, mit was das Geld zu verrechnen ist.
Werden auch Inkassokosten gefordert ? Diese betragen exakt 0.00 Euro, da about you und EOS zur Ottogroup gehören und konzeninternes Inkasso nicht erlaubt ist.
-- Editiert von hausfrau66 am 25.07.2019 10:28
Die Hauptforderung von 389,83 EUR ist nicht korrekt. Wenn dann kann About You / EOS nur den Restbetrag von 85,20 EUR zurückfordern. Alles andere ist bereits überwiesen und kann auch nachgewiesen werden.
Aber EOS besteht auf die Zahlung der 389,83 EUR und das ohne Grund. Leider weiß ich nicht, wie ich EOS das noch erklären kann, dass die Hauptforderung nicht korrekt ist. Habe schon eine Aufstellung der Bestellungen gemacht, welche Beträge wann zu welchen Rechnungsnummern überwiesen wurden und selbst das funktioniert nicht.
Es werden auch Inkassokosten gefordert.
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Dann bezahle exakt diese fehlenden 85,20€ und wünsche der EOS viel Erfolg vor Gericht. Wenn die das nicht kapieren wollen, ist das nicht dein Problem.
Wie hier schon steht: Die Inkassokosten streichen. Die sind nicht durchsetzbar.
Hast Du denn unter Angabe der Rechnungsnummer überwiesen?
Wenn ja ist das gesamte Geschreibsel von denen irrelevant.
An der Stelle würde ich gerne mal Fragen ob die Aussage zum Konzerninkasso immer noch greift? Meine Nachforschungen haben ergeben, dass Ratepay - die ja die Forderungsabwicklung für About You machen offenbar 2017 von der Otto Group verkauft wurde. Wenn nun also About You an Ratepay abtritt (tun sie das? Ich weiß nicht genau was da im Hintergrund passiert) und diese wieder an EOS, hebeln sie damit die Rechtsgrundlage aus?
Zitat:Wenn nun also About You an Ratepay abtritt (tun sie das? Ich weiß nicht genau was da im Hintergrund passiert) und diese wieder an EOS, hebeln sie damit die Rechtsgrundlage aus?
Meiner Meinung nach greift das dennoch. Aus zwei Gründen. Wenn es kein Factoring ist, dann kann nur About-You als ursprünglicher Forderungsinhaber das Inkasso beauftragen,. egal wer die Abrechnung macht.
Wenn es aber Factoring ist, dass greift aber IMHO das, was der BGH Anfang 2018 zum Factoring geurteilt hat. Und das besagt einfach ausgedrückt: Factoring = keine vom Schuldner zu ersetzenden vorgerichtlichen Inkassokosten.
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