Forderung Amazon (Amazon Payments Europe S.C.A.) Paigo Inkasso

28. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
SchattenSS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Amazon (Amazon Payments Europe S.C.A.) Paigo Inkasso

Hallo,

es geht um zwei Amazon Bestellungen, diese wurden auf der Amazon.de Seite bestellt, Verkäufer waren jeweils Amazon Marketplace Händler, der Versand erfolgte durch Amazon auch die Lieferung selber erfolgte durch Amazon.

Gezahlt wurde per Bankeinzug die erste Bestellung wurde retourniert (Versandbeleg inkl. Sendungsnummer vorhanden). Ein Artikel aus der Retoure wurde nicht erstattet, nach mehrmaligen Aufforderungen an Amazon zu erstatten ohne Wirkung wurde der Bankeinzug widerrufen.

Die zweite Bestellung ebenfalls ein Marketplace Händler, Versand durch Amazon sowie Lieferung durch den Amazon Lieferdienst. Die Lieferung kam nicht an (Sendungsverlust). Auch hier wurde der Bankeinzug storniert da Amazon die Frist für die Rückzahlung verstreichen ließ.

Amazon (Amazon Payments Europe S.C.A.) hat das Inkasso Unternehmen Paigo beauftragt die Forderung einzuholen. Paigo Argumentiert nun damit, dass der Marketplace Händler die Kontaktperson gewesen wäre und Amazon lediglich als Zahlungsdienstleister aufgetreten ist. Obwohl der Versand über Amazon erfolgte, sowie die Lieferung selber durch den eigenen Amazon Lieferdienst. Somit sollte Amazon in der Haftung stehen?

Dem Inkasso wurde bereits widersprochen, aber sie lassen nicht locker. Wie seht ihr diese Problematik, bzw. wie soll ich mich weiter gegenüber den Forderungen verhalten. Vielen Dank für eure Ratschläge.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was das Inkasso behauptet, hat nichts mit dem BGB zu tun. Amazon kann sich die Forderung des Händler maximal abtreten lassen. Aber die Einwände von dir (Sendung nicht angekommen usw.) kann es dabei nicht verschwinden lassen.

Ich würde dem Inkasso viel Spaß vor Gericht wünschen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SchattenSS):
Somit sollte Amazon in der Haftung stehen?

Eher nicht, denn
Zitat (von SchattenSS):
Verkäufer waren jeweils Amazon Marketplace Händler


So wie sich das liest, hat man sich nie an die tatsächlichen Vertragspartner für die Ware gewendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
SchattenSS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von SchattenSS):
Verkäufer waren jeweils Amazon Marketplace Händler


Zitat (von Harry van Sell):
So wie sich das liest, hat man sich nie an die tatsächlichen Vertragspartner für die Ware gewendet?


Mir ist vorher selber nicht aufgefallen, dass es ein Marketplace kauf ist, da wie gesagt der Versand durch Amazon und auch die Lieferung durch den Amazon Lieferdienst. Gezahlt wurde wie üblich mit Bankeinzug. Das Inkasso teilt nun mit das Amazon konkret hier "Amazon Payments Europe S.C.A." lediglich als Zahlungsdienstleister aufgetreten ist.

Vertrete diese Auffassung aber nicht, da die verlorene Sendung durch Amazon versendet wurde und auch durch den Amazon Lieferdienst erfolgte.

Bei der zweiten Forderung wurde der Artikel an Amazon retourniert mit einem Amazon Retourenlabel, auch hier erfolgte sämtliche Abwicklung durch Amazon.

Entsprechenden muss es ich um Amazon FBA Artikel gehandelt haben, entsprechende lagert der Händler die Ware bei Amazon und Amazon kümmert sich um die Lieferung.

-- Editiert von SchattenSS am 28.02.2021 23:06

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SchattenSS):
Entsprechenden muss es ich um Amazon FBA Artikel gehandelt haben, entsprechende lagert der Händler die Ware bei Amazon und Amazon kümmert sich um die Lieferung.

Das der Händler sich eines Erfüllungsgehilfen bedient ist nicht ungewöhnlich, bringt den aber nicht unbedingt in die Haftung.



Zitat (von SchattenSS):
Mir ist vorher selber nicht aufgefallen, dass es ein Marketplace kauf ist,

Der Verkäufer / Vertragspartner steht immer mit dabei.



Ich kann mir aber vorstellen das weder Inkasso noch amazon daran interessiert sind, das ganze gerichtlich zu klären...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
SchattenSS
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das der Händler sich eines Erfüllungsgehilfen bedient ist nicht ungewöhnlich, bringt den aber nicht unbedingt in die Haftung.


Dessen bin ich mir auch unsicher, Amazon liefert und übernimmt den Komplettservice, daher bin davon ausgegangen das auch Amazon dafür gerade stehen muss. Der Einwand des Inkasso, Amazon wäre lediglich Zahlungsdienstleister bleibt aber natürlich ein Angriffspunkt. Habe leider auch keine ähnlich gelagerten Fälle gefunden.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer / Vertragspartner steht immer mit dabei.



Ja, ist mir im nachhinein auch aufgefallen, bzw. wurde vom Inkasso darauf verwiesen.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kann mir aber vorstellen das weder Inkasso noch amazon daran interessiert sind, das ganze gerichtlich zu klären...


Ich kann es schwierig einschätzen, habe mich natürlich vorher im Recht gesehen, habe aber auch nach tagelanger Recherche nichts gefunden rechtlich zu meinem Problem passt.

-- Editiert von SchattenSS am 01.03.2021 00:13

-- Editiert von SchattenSS am 01.03.2021 00:14

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist doch ganz einfach: Amazon fordert Geld im Wege der Abtretung und das BGB sorgt wie gesagt dafür, dass Amazon den Einwand (Paket verschwunden, Retoure) nicht wegwischen kann. Heißt: Selbst wenn Amazon zu Recht Geld fordert, kannst du ein Gegenargument bringen. Damit ist es Amazon aus meiner Sicht unmöglich, das jemals einzuklagen.

Wenn Amazon Vertragspartner wäre, ist es sogar noch viel einfacher. Denn dann kann man direkt die Einwände geltend machen.

Übrigens zwingt Amazon gemäß Marktplatzbedingungen dafür, dass man Konfliktfälle ausschließlich über Amazon regeln soll. Wenn dann Amazon aber verweigert, das zu klären und Abhilfe zu schaffen, dann sind sie vertragsbrüchig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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