Ich hatte leider zwei offene Beträge für zwei Bestellungen bei amazon gehabt, da die Lastschriften seitens der Bank zurückgelaufen waren. Das ganze ging an das Inkassobüro BFS risk die im Auftrag für amazon arbeiten. Ich bekam eine Forderung in Höhe von 98 Euro und ich bin der festen Überzeugung dass in dem Betrag BEIDE Bestellungen enthalten waren, da ich eine Bestellung für 25 Euro hatte und die zweite für 50 Euro. Der Rest waren dann wohl Inkasso
und Mahngebühren. Also können nur beide Bestellungen in dieser Summe enthalten seien. In der Mahnung war auch nicht aufgeführt woraus sich die 98 Euro zusammen setzen. Jedenfalls habe ich die 98 Euro vor knapp 2 Wochen überwiesen und da ich nichts mehr hörte und auch keine Bestätigung bekam rief ich gestern beim Inkassobüro an. Meine Überweisung wäre angekommen und die Bestätigung wäre rausgeschickt worden. Ich vergewisserte mich nochmals ob denn nun allers erledigt wäre und erst sagte sie JA und auf einmal meinte sie, da wären doch noch Forderungen offen. Sie erwähnte die 24,95 Euro und einen Betrag von 49 Euro. Ich hatte aber definitiv nur diese zwei Bestellungen bei amazon die nicht funktioniert hatten und schon gar nicht eine einzelne Bestellung von 98 Euro. Ich fragte dann nochmals ob denn nicht die beiden Bestellungen in den 98 Euro drin wären und sie meinte NEIN. Das kann ich aber nicht glauben und ich habe nun den Eindruck dass das Inkassobüro DOPPELT abkassieren will. Was kann ich da jetzt tun? Amazon selbst gibt mir auch keine Auskunft weil die sagen die haben an das Inkassobüro abgegeben. In mein Kundenkonto auf Amazon kann ich auch nicht schauen da es ja gesperrt wurde. Wie kann ich das nun klären? Einerseits möchte ich das mein Kundenkonto wieder freigeschaltet wird - andererseits möchte ich auch nicht doppelt bezahlen. Hat jemand noch eine Idee?
Forderung Amazon BFS risk will doppelt kassieren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo, sicher gibt es da Möglichkeiten.
Warte mal , bis sich thehellion oder Harry van Sell der Sache angenommen hat.
Gruß
-----------------
"Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen. Edmund Burke"
Vermutlich betrifft die 98 Forderung den Bankstorno von 49 €
Der zweite Rückläufer 24,90 war zeitlich später ?
-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Forderung muß begründet werden.
Verlange vom Inkassodienst eine Kostenaufstellung.
Nicht per Telefon, sondern per Einschreiben mit Rückschein.
Spätestens wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst, muß die Forderung begründet werden.
-----------------
""
quote:
und ich bin der festen Überzeugung dass in dem Betrag BEIDE Bestellungen enthalten waren,
Ich fürchte eher nicht.
Fordere eine Aufstellung der Einzeilposten der Forderung an.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten