Morgen,
Ich habe gestern eine Forderung der Bayerischer Inkasso dienst bekommen.
Es handelt sich dabei um eine Forderung aus dem Jahre 12/2006 u. 01/2007
Hauptforderung: 370,86
5,00 Prozentpunkte über Basiszins bis heute: 77,52
Mahnspesen des Gläubigers + evtl. Bankrücklastkosten: 25,23
Gühren und Auslagern: 81,00
Ermittlungs- und Auskunftskosten: 27,34
Gesamtforderung: 581,95
Dass sind 211,09 an Gebühren und so.
Vom dem Gläubiger hatte ich soweit ich mich schon Erinnere nur eine E-Mail bekommen mehr nicht, und nach 2-3 Jahren bekomme ich auf einmal Post von einem Inkasso dienst. Was mich aber so ankotzt sind die hohen Gebühren die sie mal ebend rauf geschlagen haben.
Ist das eigl. so rechtens was sie mir so an Gebühren raufgeschlagen haben?
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Forderung BID-coburg
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Um was für eine Forderung handelt es sich?
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NGZ-Server 2 Server Mieten wurden damals nicht gezahlt.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
die rechnungen per e-mail bekommen?
und waren immer feste monatsmieten?
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Die eigentliche Hauptforderung ist unstrittig ?
Es sind Lastschriften geplatzt ?
Schon nachweisbar mit dem Inkassoladen kommuniziert ?
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Die Hauptforderung ist richtig und die 15€ für Lastschrift auch.
Mir geht es um die hohen gebühren die die verlangen, die ziehen ja einen völlig aus!
Von NGZ-Server.de hatte ich damals nur eibne E-Mail erhalten mit der aufforderung die rechnung zu begleichen und die ist in vergessenheit geraten da ich eigl. alle schreiben abhefte.
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Ich vertrete die Meinung, dass Inkassokosten bis zu der Höhe als erstattungsfähig angesehen werden, wie Anwaltsgebühren entstanden wären.
Dazu kommen Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben.
Der Verzugsschaden was die Anwaltsgebühren angeht, beträgt damit netto 70,20 EUR.
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Die Vorposterin hat zwar recht ich würde mir allerdings trotzdem die Inkassogebühren sparen
Ich würde die Hauptforderung plus 15 € für den Lastschriftstorno plus 20 € Gebühren unangekündigt umgehend direkt an den Gläubiger überweisen ( nicht aufs Inkassokonto) und - nachdem der Zweite Inkassobrief eingetroffen ist - gegenüber dem Inkassobüro ( ohne auf den 1 Brief einzugehen ) die Forderung mangels Vorlage der gläubigervollmacht zurückweisen.
Schläft nach 3 bis 4 Briefen ein bzw wird ausgebucht
Ich bin mit dieser Vorgehensweise bisher immer gut gefahren
Am Besten dann nochmal posten falls Du so vorgehen möchtest
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