Forderung COEO

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung COEO

Hallo,
ich habe Ware über die Firma Wish.de bestellt, dies geschah auf Rechnung (Klarna).
Die Firma Wish hat zunächst behauptet, ich hätte die Ware erhalten.
Dies ist aber nicht der Fall gewesen!
Die Mahnung von Klarna sind leider in meinem Spamordner gelandet, also habe ich diese nicht wahrgenommen. Da ich im Vorfeld schon in Erfahrungen bringen konnte, dass sich Lieferungen bei Wish.de weit rauszögern können, hatte ich auch keine Bedenken.
Müssen Zahlungen nicht erst bei Erhalt der Ware geleistet werden, wenn man auf Rechung bestellt!?!?
Darauf folgte dann eine E-Mail der Firma COEO, dessen Inhalt sich jeder hier sicher denken kann.
Ich teilte der Firma COEO, dass ich die Ware nicht erhalten habe und der ganze Prozess nahm seinen lauf.
Ich habe erneut die Firma Wish.de kontaktiert und diese behauptete zuächst meine Ware würde irgendwo beim Nachbar oder so seien. Ich habe eine Weile gebraucht um all meine Nachbarn abzuklappern und auch die Nebenhäuser ( man kann ja nie wissen ).
Fazit: Ware nicht auffindbar!!
Darauf hin habe ich mich via Sendungsnummer bei der Deutschen Post erkundigt, die mir mitteilte, das Paket wäre zurück an eine Stelle von Wish.de in Neuwied gesendet worden.
Diese Info + Screenshots des Gesprächverlaufes mit Wish habe ich dann an die Firma COEO weitergeleitet.
Nach ewigem hin und her, sollte ich dann nochmals Wish.de kontaktieren, wo denn nun die Ware sei.
Zusammengefasst teilte mir Wish mit, dass es zu lang her sei und die Ware bzw. das Paket nicht mehr auffinderbar Wäre und die Reklamationsfirst wäre abgelaufen !?!?!?
Diese Info leitete ich natürlich auch an COEO weiter + entsprechenden Nachweis.
COEO behauptet nun, die Forderung sei von Klarna und ich hätte den Betrag + Inkassogebühren zu begleichen.
Nun habe ich echt überlegt den Betrag in Raten zu begleichen um mir den Mist vom Hals zu schaffen!
Heute habe ich auf der Seite von COEO versucht eine Ratenzahlung zu beantragen, aber als ich die unverschämten Gebühren gesehen habe wurde mir schlecht!
Durch Google bin ich nun auf diese Seite gestoßen.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, bzw sagen ob ich hier wirklich im Unrecht bin und den Betrag zahlen muss nur weil ich via Klarna per Rechnung bestellt habe?

LG
Nikolai

-- Editiert von nikolai85 am 22.06.2018 09:15

-- Editiert von nikolai85 am 22.06.2018 09:15

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36 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Müssen Zahlungen nicht erst bei Erhalt der Ware geleistet werden, wenn man auf Rechung bestellt!?!?

Nicht zwangsläufig. Das kommt letztendlich auf die Vertragsbedingungen an. Klar ist aber, dass der Warenversand nicht an die Bedingung Zahlung geknüpft werden darf. So etwas wäre dann "Vorkasse".

Üblicherweise beinhaltet Zahlung auf Rechnung aber durchaus, dass die Rechnung erst mit Warenversand bzw. zum Eingang der Ware fällig wird und nicht davor.

Zitat:
COEO behauptet nun, die Forderung sei von Klarna und ich hätte den Betrag + Inkassogebühren zu begleichen.

Leider völliger Schwachsinn. Klarna kann nur fordern, wenn es sich die Forderung von Wish abtreten lässt. Das bedeutet aber gemäß BGB, dass du die Einwände (Ware nie erhalten) auch Klarna vorhalten darfst.

Ich würde Coeo folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre absurden Rechtsansichten weise ich zurück. Ich freue mich ausdrücklich auf eine Klage ihrerseits und auf die Begründung, warum ich bei verweigerter Leistung etwas zu zahlen habe. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich Strafanzeige wegen Nötigung erstatten und Beschwerde beim Aufsichtsgericht einlegen. Auch ein Anwaltsbrief wird exakt nichts daran ändern. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Damit dürfte alles gesagt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

vielen herzlichen Dank für die Antwort.

Genau diesen Sachverhalt habe ich COEO in einer E-Mail geschildert.
Nach ca. drei Wochen ist mir dann folgendes Schreiben ins Haus geflattert.

Sehr geehrter Herr xxx,

Ihr letzte Mitteilung haben wir zum Anlass genommen, den Fall noch einmal zu prüfen.

Sofern Sie Beanstandungen in Bezug auf erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte einzelner Händler haben, bei denen die Zahlung über Klarna AB abgewickelt worden ist, müssen SIe sich direkt an den Händler wenden. Klarna AB is für die erbrachten Dienstleistungen bzw. Produkte dieser Händler nicht verantwortlich, sondern agiert lediglich als "Bezahlsystem".

Zudem hat unsere Auftraggeberin uns davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Rückabwicklung der Bestellung nicht mehr in Betracht kommt, da die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bereits abgelaufen ist.

Vor diesem Hintergrund ist der Forderungsbetrag in Höhe von xxx von Ihnen zu zahlen. Einen entsprechenden Zahlungseingang erwarten wir - unter Angabe des Aktenzeichens im Vewendungszweck - bis zum ....


-- Editiert von nikolai85 am 22.06.2018 17:29

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Habe selbst für das Vorgänger Inkasso von coeo ( acoreus) gearbeitet
Klarna hat scheinbar noch nie expl wg inkassokosten geklagt. Dabei spielt es keine Rolle ob mann im Verzug ist oder nicht. In den großen Urteilsdatenbanken kein einziger Hinweis das dies jemals versucht wurde.
Es spielt auch keine Rolle ob der Forderungseinzug ann coeo,segoria,mumm oder ident abgetreten wurde.

Unabhängig davon :
ICH würde auch die Hauptforderung nicht zahlen denn die Gegenseite muss die ordentliche Zustellung der Ware (Deine Unterschrift beim Zusteller) nachweisen. Dabei ist es nicht relevant ob oder welches Bezahlsystem verwendet wurde )

Übrigens hat klarna die Monierung indirekt durch das Antwortschreiben bestätigt ;)
Rechne noch mit einem Schreiben von Monika Mumm
Wie bist Du mental drauf ?




-- Editiert von thehellion am 22.06.2018 21:49

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Naja, man kann ja mit denen weiter diskutieren, wenn es einem Spaß macht. Dann würde ich schreiben "Werter Inkasso-Hauptschuld-Abbrecher. Offenbar hat Ihnen ihr Chef absurden Unsinn in die Textbausteine gelegt. Bei einer Lektüre des BGB, insbesondere des Passus zu Abtretungen, dürfte Ihnen auffallen, dass ihre Mandantin den Einwand einer nie gelieferten Ware unmöglich wegdiskutieren darf. Aber vermutlich ist das aufgrund ihres fehlenden Sachwissens unmöglich für sie nachzuvollziehen. Und nein, ich habe absolut keine Lust, mich mit irgendeinem Hersteller in Verbindung zu setzen. Und nein, es geht hier auch nicht um Widerrufsfristen o.ä. Nochmal zum mitschreiben: Die Ware hat mich nie erreicht... So schwer ist das doch nicht. NIX WARE. NIX GELD. Oder soll ich es noch in verschiedene Sprachen übersetzen?"

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#5
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

danke für eure Beiträge.
Um ehrlich zu sein bin ich schon ziemlich genervt von der Sache.
Der ganze Spass mit COEO hat schon im Februar begonnen und teileweise haben sie sich Wochen zeit gelassen.
Mittlerweile reagieren die nicht mal mehr auf meine E-Mails.
Den Namen Mumm findet man im Netz oft in Verbindung mit COEO.
Soll ich den Herrschaften noch eine E-Mail zur Forderung schreiben, oder dies lieber auf dem Postweg machen?
Wie reagiere ich am besten auf ein Schreiben von Monika Mumm (Anwalt)

Nochmals vielen dank, dass ihr eure Zeit opfert um mir zu helfen ;)

LG
Nikolai

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Im Grunde braucht man nur exakt ein einziges Mal reagieren und seine Haltung klar machen. Das hast du getan. Also braucht es keinen weiteren Kontakt. Auch die lustige Anwältin kann daran nichts ändern und auch ihr braucht man nicht antworten.
Die einzig wichtige Reaktion ist, dass man einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht (einfach Kreuzchen machen). Dann folgt zwar meist eine Aufforderung, sich zu erklären, aber auch hier braucht man Inkassos und Anwälten nicht antworten. Erst, wenn dann Klage eingereicht würde bei Gericht (was ich allerdings nicht glaube), erst dann müsstest du wieder reagieren.

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#7
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
kurzes Update von mir.
Ich hatte im Vorfeld per Mail angefragt, ob ich das ganze in 3 Raten zahlen könne.
Darauf habe ich ja keine Antwort bekommen.
COEO hat am Samstag morgen wohl versucht mich anzurufen, haben aber keine Nachricht hinterlassen.
Soll ich den Herrschaften jetzt noch mal etwas schreiben, da ihr mir echt Mut gemacht habt mich gegen die Forderungen zu wehren, oder sitze ich das ganze kommentarlos aus?

LG

-- Editiert von nikolai85 am 24.06.2018 20:38

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Vielleicht wirklich nochmal klarstellen, dass man für nicht erhaltene Ware nichts bezahlt, so wie ich schon geschrieben habe. Aber das wäre wohl eher fürs eigene Wohlbefinden meiner Meinung nach.

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#9
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:

Heute habe ich mal wieder eine nette Email bekommen, nachdem meine beiden letzten Emails ignoriert wurden.

Sehr geehrter Herr xxx,

auf unser letztes Schreiben wie auch auf unsere E-Mail haben Sie nicht reagiert. Um sicher zu gehen, dass Sie alle erforderlichen Informationen erhalten, die für einen Ausgleich der gegen Sie bestehenden Forderungen erforderlich sind, haben wir ein weiteres außergerichtliches Schreiben per Post an Sie veranlasst.

Bitte achten Sie daher besonders auf Posteingang aus unserem Hause.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Halt eine voll automatisierte Baustein-Mail. Würde ich ignorieren.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Keine Ware erhalten ! Ergo : Keine Zahlung

Sehr geehrtes Coeo Team,
ich habe keine Ware Ihres Vertragspartners erhalten und werde aus diesen Grund nicht zahlen.

p.s der Hinweis auf Rückabwicklung ist witzlos da keine Ware verschickt wurde ;)
Was will man da rückabwickeln ?

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#12
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

heute ist das nächste Schreiben eingetrudelt.

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben die Forderung unseres Auftragggebers nicht ausgeglichen.
Wir werden daher nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen.
Den grundsätzlichen Ablauf der weiteren Schritte, falls die Forderung unbezahlt bleibt,
möchten wir Ihnen im Folgenden kurz beschreiben:

-Beantragung des Mahn- und -Vollstreckungsbescheids
-Erwirkung eines gerichtlichen Schuldtitels
-Einleitung der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher

Sollten auch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen Erfolg haben, kann die Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) beantragt und damit die Eintragung in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis erwirkt werden. Noch können SIe die damit eingehenden nicht unerheblichen Zusatzkosten verhindern. Zahlen sie die Gesamtforderung in Höhe von xxx sofort auf das nebenstehende Konto, oder vereinbaren Sie schnellstmöglich eine Ratenzahlung.

Würde gern mal eure Meinung zu diesem Schreiben hören.

LG
Nikolai

-- Editiert von nikolai85 am 05.07.2018 14:27

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#13
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Standardbrief.

Wenn noch nicht geschehen, der Forderung nachweisbar (Einschreiben Rückschein) widersprechen mit der Begründung Keine Ware, keine Kekse. Wollen bitte die Zustellung der Ware nachweisen.
Ich würde hier eine Frist setzen und bei fruchtlosem Ablauf eine neg. Feststellungsklage androhen
Das Rückabwicklungsgewäsch ist im Übrigen völlig belanglos, denn die Widerspruchsfrist beginnt erst mit Erhalt der Ware zu laufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Würde gern mal eure Meinung zu diesem Schreiben hören.

Ich würde zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten wegen Nötigung. Warum? Im Brief ist mit keiner Silbe erwähnt, dass man auch dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen könnte. Die tun so, als hättest du 0 Chancen, diese Schritte aufzuhalten, es sei denn du zahlst.

Das wiegt meiner Meinung nach um so schwerer, weil die wissen, dass du nie die Ware erhalten hast. Also ich würde zudem auch Betrug anzeigen (gegen den Händler) und Beihilfe zum Betrug (gegen die Mitarbeiter von Klarna und Wish und Coeo).
Vermutlich wird man beim Händler nicht viel machen können, wenn das irgendwo im fernen Ausland beheimatet ist. Aber die Praxis insbesondere von Klarna und Coeo, hier Druck auf den Kunden auszuüben und so zu tun, als habe man keine Chance, die Zahlung zu verweigern, ist nicht mehr OK.

Zitat:
Wenn noch nicht geschehen

Siehe oben.

Das ist ja schon geschehen und es gab auch eine Antwort, nach dem Motto "Ist uns egal, dass die Ware nicht eingetroffen ist. Wir sind Klarna und nicht der Händler. Zahle und der Rest ist uns egal." Also mal grob zusammengefasst.

-- Editiert von mepeisen am 05.07.2018 15:45

Signatur:

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#15
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Leute,

danke für die schnellen Rückmeldungen.

@Jonathon

Ich hab dem Inkassobüro die Sachlage per E-Mail ausführlich geschildert, die Antwort darauf habe ich in Antwort #2 gepostet.
Ich werde in dieser Woche nochmals per Einschreiben an COEO einen Brief verschicken.
Sollte er sich als unfruchtbar erweisen, sehe ich mich tatsächlich gezwungen zur Polizei zu gehen.

@jonathon u. @mepeisen

Ihr scheint beide ein gutes Rechtsverständnis zu haben und bei diesem Themen belesen zu sein.
Würdet ihr mir helfen ein gutes "letztes" schreiben an COEO zu verfassen, falls es nicht zuviele Umstände macht.

LG
Nikolai

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

"Nix Ware, nix Geld". Ganz ehrlich? Ein weiteres Schreiben macht aus meiner Sicht 0 Sinn. Das Briefporto würde ich mir sparen. Die haben dir doch schon geantwortet, dass es denen egal ist, ob du die Ware jemals erhalten ist.

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#17
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ja aber für mich zielte es eher darauf auf, das so zu realisieren, dass es gerichtsfest wird, denn soweit ich das verstanden hatte lief bis jetzt alles via Mail.

Außerdem denke ich dass es hier unterschieden werden sollte zwischen Strafanzeige und zivilem Wege.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ja aber für mich zielte es eher darauf auf, das so zu realisieren, dass es gerichtsfest wird, denn soweit ich das verstanden hatte lief bis jetzt alles via Mail.

Es gibt aus TE-Sicht eigentlich nichts, was "gerichtsfest" sein muss. Es entsteht eigentlich kein echter Nachteil, würde man außergerichtlich einfach schweigen.

Zitat:
Außerdem denke ich dass es hier unterschieden werden sollte zwischen Strafanzeige und zivilem Wege.

Natürlich muss man so etwas immer unterscheiden. Aber die Anzeige zeigt dem Gegenüber im Endeffekt auch (unabhängig vom Ausgang), dass man sich nicht verarschen, melken und einschüchtern lässt.

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#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von nikolai85):

Ich hatte im Vorfeld per Mail angefragt, ob ich das ganze in 3 Raten zahlen könne.


Du bekommst keine Ware, fragst aber Ratenzahlung an? Schwierig ...

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#20
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von nikolai85):

Ich hatte im Vorfeld per Mail angefragt, ob ich das ganze in 3 Raten zahlen könne.


Du bekommst keine Ware, fragst aber Ratenzahlung an? Schwierig ...

Ja das habe ich auch nicht verstanden. Warum sollte man auch nur ansatzweise darüber nachdenken für etwas zu bezahlen dass man angeblich nie erhalten hat? Und dann auch noch in Raten? Da könnte man so einiges hinein interpretieren. Aber hoffen wir mal dass das Inkasso nicht schlau ist.

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Meine persönliche Meinung

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Du bekommst keine Ware, fragst aber Ratenzahlung an? Schwierig ...

Sowas passiert halt, wenn man in erpressungsähnlicher Manier unter Druck gesetzt wird.

Zitat:
Da könnte man so einiges hinein interpretieren.

Was denn? Wenn die Ware nicht ankommt, kann man auch das Ankommen nicht beweisen oder? Was soll man da also rein interpretieren? ;-)

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#22
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

danke für die Rückmeldungen.

Naja, ich war wirklich irgendwann sehr verunsichert.
Gerade weil die Zahlung via Rechnung über Klarna läuft und nicht über den Händler Wish.de.
Nach der Antwort von COEO ( zu finden in Antwort #2 ) habe ich mir natürlich die Frage gestellt, ob hier die Rechtslage möglicherweise eine andere seien könnte.
Deshalb habe ich ja auch um Hilfe in diesem Forum gebeten.
Die Anfrage auf Ratenzahlung war unklug, gebe ich gerne zu.
Ich vermute jedoch, dass COEO mittlerweile meine E-Mail Adresse gesperrt haben muss, denn ich bekam auf meine letzten Mails keine Eingangsbestätigung mehr und der Inhalt wurde komplett ignoriert.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe Leute,

wollte mal ein kurzes Update geben.
Es folgten seit dem 6.7. noch zwei weitere Forderungen des Inkasso-Büros.
Anschließend wurde mir dann eine Ratenzahlungsvereinbarung zugesendet, mit zu unterzeichnender Schuldbekenntnis. Diese habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Darauf folgten dann noch zwei Erinnerungen (ich soll doch bitte die Raten überweisen).
Nun hab ich Post von einer Rechtsanwältin Monika Mumm erhalten, die mich auch nochmal auffordert den Betrag zu begleichen.
Interessant finde ich die Forderungsaufstellung. In dieser wird die Warenlieferung aufgeführt, die ich nie erhalten habe.

LG

-- Editiert von nikolai85 am 08.09.2018 06:31

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hat die Anwältin eigene Kosten geltend gemacht? Also zusätzlich zu den Inkassogebühren?

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#25
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
die Anwaltin selbst hat keine Kosten aufgeschlagen, dass Inkassobüro jedoch schon.
Sie verlangen eine Einigungsgebühr (für die Ratenzahlungsvereinbarung + Schuldbekenntnis).
Dieses Schreiben habe ich jedoch nie unterschrieben!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Na dann. Kann man getrost ignorieren.

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#27
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

mal ein kurzes Update von mir.

Habe nun nach genau drei Monaten ein Schreiben des Inkassobüros bekommen.
Die Anwätin hätte Ihnen mitgeteilt, dass kein Zahlungsausgleich stattgefunden hat.

Nun wird mir nochmals eine Ratenzahlung angeboten, sogar in recht freundlicher Manier.

Ich bin kein Experte, aber hätte nicht ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" eingeleitet werden müssen, statt den Fall zurück ans Inkasso zu geben.

LG

-- Editiert von nikolai85 am 13.12.2018 07:56

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich bin kein Experte, aber hätte nicht ein "Gerichtlicher Mahnbescheid" eingeleitet werden müssen, statt den Fall zurück ans Inkasso zu geben.

Müssen im wörtlichen Sinne natürlich nicht. Sprich: Niemand zwingt die, den Mahnbescheid zu beantragen.

Das ist halt nun der übliche Regen aus voll automatisierten Briefen, mit denen man wahlweise A) nerven will, B) einschüchtern will, C) verunsichern will...

Wenn man die Masche einmal durchschaut hat, kann man sich relativ entspannt zurück lehnen.

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#29
 Von 
nikolai85
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

kurzes Update.

Neues Schreiben mit einer scheinbar neuen Taktik ist heute eingeflogen.

EILT! SOFORT! BEARBEITEN!

Sehr geehrter Herr xxx

bitte rufen Sie uns in einer dringenden Angelegenheit zurück unter der xxx

mit freundlichen Grüßen



1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von nikolai85):
Neues Schreiben mit einer scheinbar neuen Taktik ist heute eingef

Daran kannst Du erkennen dass Deine bisherige Taktik durchaus erfolgreich war. Ich würde dabei bleiben: Abheften und ignorieren. Das ist seitens der Inkasso-Bude alles automatisiert, selbst wenn noch weitere Schreiben kommen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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