Forderung Creditreform meiner toten Mutter, Vollstreckungsbescheid,

5. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Alexander74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung Creditreform meiner toten Mutter, Vollstreckungsbescheid,

Hallo,

ich habe ein Problem mit einer Forderung von der Creditreform.
Meine Mutter ist vor etwa zwei Monaten verstorben, und ich bin Alleinerbe.
Seit ca. zwei Jahren stand meine Mutter aufgrund von Demenz bis zu ihrem Tod unter gesetzlicher Betreuung durch den Katholischen Verein für soziale Dienste.

Nun habe ich einen Vollstreckungsbescheid im Namen meiner Mutter erhalten. Die Forderung stammt von einem Zeitungsabo. Die ursprüngliche Forderung beläuft sich auf etwa 200 €, jedoch sind daraus mittlerweile über 400 € geworden. Zur Information: Briefe, die über die Deutsche Post an meine Mutter geschickt wurden, wurden alle zur gesetzlichen Betreuerin umgeleitet.

Zur zeitlichen Einordnung:

- Meine Mutter war seit ca. 2 Jahren dement und nicht mehr geschäftsfähig.
- Das Abonnement der Tageszeitung lief von Februar bis März (ich weiß nicht, wer das Abo abgeschlossen hat, aber es dürfte aufgrund der Geschäftsunfähigkeit meiner Mutter nicht rechtsgültig sein).
- Am 12.07. wurde ein Mahnbescheid zugestellt. Ich habe keine Ahnung, wo dieser gelandet ist. Laut Rücksprache mit der Betreuerin hat sie nichts erhalten.
- Am 02.08. kam der Vollstreckungsbescheid, auch hier kann ich nicht sagen, wo dieser gelandet ist.
- Wenn wichtige Post nicht korrekt umgeleitet wurde, sondern bei meiner dementen Mutter zugestellt wurde, ist sie vermutlich untergegangen.
- Am 30.08. war der Todestag meiner Mutter.
- Bis zum 30.08. war die Betreuerin meiner Mutter für alle Angelegenheiten zuständig. Nach dem 30.08. übernahm ich alle Angelegenheiten.
- Heute, am 05.11., habe ich einen Brief von der Creditreform mit der Bitte um Kontaktaufnahme erhalten. Daraufhin habe ich die Unterlagen und den Vollstreckungsbescheid per E-Mail angefordert und erhalten.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?
Was würdet ihr mir hier Empfehlen.

Schon mal vielen Dank

Alexander

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Alexander74):
Briefe, die über die Deutsche Post an meine Mutter geschickt wurden, wurden alle zur gesetzlichen Betreuerin umgeleitet.

Und warum nur diese?



Zitat (von Alexander74):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?

Bezahlen - wenn Vollstreckt wird, wird es nur noch teurer.



Zitat (von Alexander74):
- Am 12.07. wurde ein Mahnbescheid zugestellt. Ich habe keine Ahnung, wo dieser gelandet ist. Laut Rücksprache mit der Betreuerin hat sie nichts erhalten.
- Am 02.08. kam der Vollstreckungsbescheid, auch hier kann ich nicht sagen, wo dieser gelandet ist.

Man könnte hier überlegen, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich wäre. Aber ohne Anwalt sehe ich da nicht so gute Erfolgsaussichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2052 Beiträge, 438x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte hier überlegen, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich wäre. Aber ohne Anwalt sehe ich da nicht so gute Erfolgsaussichten.

... und mit Anwalt sind die Erfolgsaussichten auch eher mager, dafür bekommt der aber noch Geld obendrauf.

Die Summe ist überschaubar. Wenn irgendmöglich begleichen, sich kurz ärgern und Sache vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6603 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Wenn irgendmöglich begleichen, sich kurz ärgern und Sache vergessen.

Zunächst mal eine Quote von 50% anbieten...

Die meisten Inkassobüros ziehen den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vor.

Sollte das Erbe aber überschuldet sein, kann man es auch ausschlagen. Dann guckt das Inkassobüro endgültig in die Röhre.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sollte das Erbe aber überschuldet sein, kann man es auch ausschlagen.

Fraglich ob diese Möglichkeit noch besteht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sollte das Erbe aber überschuldet sein, kann man es auch ausschlagen.


Die Frist zum Ausschlagen dürfte abgelaufen sein.

Außerdem schreibt der TE nichts darüber, dass das Erbe überschuldet ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Alexander74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Außerdem schreibt der TE nichts darüber, dass das Erbe überschuldet ist.


Das Erbe ist nicht überschuldet.
Es sieht dann leider so aus, als ob ich hier nicht viel unternehmen kann.
Es ärgert mich sehr, dass meiner dementen Mutter ein Abo untergeschoben wurde.
Ich habe eben noch einmal mit der Betreuerin meiner Mutter telefoniert. Sie hat mir erneut bestätigt, dass keine gerichtlichen Schreiben bei ihr zugestellt wurden.

Alexander

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Alexander74):
Sie hat mir erneut bestätigt, dass keine gerichtlichen Schreiben bei ihr zugestellt wurden.

Ja, logisch wenn die Betreuerin nur Briefe, welche über die Deutsche Post wurden umleiten lässt.

Ist halt die Frage, ob die Betreuerin für ihre Inkompetenz in die Haftung genommen werden kann ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 301x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, logisch wenn die Betreuerin nur Briefe, welche über die Deutsche Post wurden umleiten lässt.


Wieso sollte es logisch sein, dass Postzustellurkunden verloren gehen, wenn nur der Deutsche Post ein Nachsendeauftrag vorliegt? Mir ist derzeit kein anderes Postunternehmen bekannt welches Postzustellurkunden zustellen darf.

Der BGH hat übrigens einer Nichtigkeitsklage (BGH 15.1.14, VIII ZR 100/13) in einem ähnlichen Fall stattgegeben. Dort wurden Mahn- und Vollstreckungsbescheid der unter Betreuung stehenden Person zugestellt.

Um den Weg einzuschlagen sollte man aber deftiniv einen Anwalt hinzuziehen und (vorher) rechtssicher abklären (sich nicht auf die Aussage der Betreuerin verlassen) WO die Postzustellurkunden angekommen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17500 Beiträge, 9602x hilfreich)

Auf der FAQ-Seite zum Nachsendeauftrag der Deutschen Post steht:

Schriftstücke aus Postzustellungsaufträge werden außerhalb der Gemeinde nur aufgrund entsprechender Vorausverfügung des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz bei entsprechender Anordnung weitergesandt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Wieso sollte es logisch sein, dass Postzustellurkunden verloren gehen, wenn nur der Deutsche Post ein Nachsendeauftrag vorliegt?

Wenn man nur Briefe, welche über die Deutsche Post zugestellt werden umleitet und sich um den ganzen Rest nicht kümmert, ist es völlig logisch, dass der Rest bei dementen Leuten unter die Räder kommt.
Professionellen Betreuern sollte sowas nicht passieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1020 Beiträge, 301x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Schriftstücke aus Postzustellungsaufträge werden außerhalb der Gemeinde nur aufgrund entsprechender Vorausverfügung des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz bei entsprechender Anordnung weitergesandt.


Dann hat der Gläuber aber pech, denn "Das Risiko der unwirksamen Zustellung trägt der Kläger.". Hat der BGH mal zu § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO geurteilt und ist derzeit allgemeiner Tenor.

Zitat (von Harry van Sell):
Professionellen Betreuern sollte sowas nicht passieren.


Und wie stellst du dir vor, dass ein professioneller Betreuer das bewerkstelligen soll? Laut statistischem Bundesamt gab es 2018 16100 lizensierte Post-, Kurier und Expressdienste (Die genaue Liste bei der BNetzAG ist derzeit leider down). Meist ist bei Betreuten im Altenheim auch das Geld knapp. Wenn man den Preis bei der Post für den Nachsendeauftrag als Durchschnitt nimmt wären allein für die 26 größten Zusteller schon knapp 800 Euro fällig... ich bin mir relativ sicher das das ganz so nicht zumutbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Und wie stellst du dir vor, dass ein professioneller Betreuer das bewerkstelligen soll?

Das geht eigentlich recht einfach, er entzieht dem Betreuten den Zugriff auf die Postempfangsvorrichtungen.
Wohnt der Betreute in einer Einrichtung, ist es sogar noch einfacher ...


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