hallo zusammen,
ich hab heut n mahnbescheid vom gericht bekommen weil ich schwarzgefahren bin .soweit so gut die hauptforderung beläuft sich auf 141,56€,inkasso kosten 45€,anwalt 141€(bei anwalt steht die kosten seien für vorgerichtliche masnahmen und kontakteÖ.ö).ich akzeptiere die haupforderung natürlich.
aber die anwaltskosten und das inkasso ist ja die höhe zumal ich nicht eine einzige mahnung weder von einem anwalt noch von einem inkasso unternemen bekommen habe.nun meine frage, kann ich wiederspruch einlegen? bzw. macht es sinn wiederspruch einzulegen?die verlangen geld für leistungen die offensichtlich nicht erbracht wurden.der deutschen ****** bahn trau ich das zu....
mfg patrick
Forderung DB Ag
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Liste mal die im MB enthaltenen Positionen gerundet auf
-- Editiert am 19.05.2009 18:36
also:hauptforderung 141,56€
mahngebühr 15,00€ ( für eine mahnung der db)
inkassokosten 45,00€
anwalt 140,58€
mfg patrick
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quote:
also:hauptforderung 141,56€
Wieso so viel ?
Schwarzfahren kostet bei uns in Frankfurt 40 €
i
quote:
nkassokosten 45,00€
anwalt 140,58€
Anwaltskosten 140,58
Inkassokosten eines extern beauftragten Inkassobüros sind i.d.r. nicht zusätzlich zu den RA Gebühren erstattungsfähig
140 Anwaltskosten ????
das ist ja der witz ich hab ja nicht mal was bekommen dafür wollen die 140€ und noch 45€ inkasso wo ich auch nichts bekommen hab.das find ich dreisst.und dann kommt plötzlich nach 3 monaten gerichtlicher mahnbescheid.zu den hohen schwarzfahrkosten,ich bin von nürnberg nach ravensburg kostet mit ticket 70€ dann wirds verdoppelt^^ich konnt damals net anders sas in nürnberg fest.nun hab ich aber immer noch keine antwort zu meiner frage erhalten,lohnt es sich wiederspruch einzulegen??ich würde es ja halbwegs akzeptieren wenn ich wenigstens post von einem anwalt oder einem inkasso büro bekommen hätte.
ich find das ist die völlige verarschung.
mfg patrick
--- editiert vom Admin
quote:
Wenn die Hauptforderung in Ordnung geht, würde ich den Inkassokosten, Mahngebühren und den außergerichtlichen Anwaltsgebühren widersprechen.
Kann ich nur zustimmen
lg
hab ich mir auch so gedacht.danke für eure schnelle hilfe.
mfg patrick
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