Forderung DB Ag

19. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
knutzens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung DB Ag

hallo zusammen,
ich hab heut n mahnbescheid vom gericht bekommen weil ich schwarzgefahren bin :augenroll: .soweit so gut die hauptforderung beläuft sich auf 141,56€,inkasso kosten 45€,anwalt 141€(bei anwalt steht die kosten seien für vorgerichtliche masnahmen und kontakteÖ.ö).ich akzeptiere die haupforderung natürlich.
aber die anwaltskosten und das inkasso ist ja die höhe zumal ich nicht eine einzige mahnung weder von einem anwalt noch von einem inkasso unternemen bekommen habe.nun meine frage, kann ich wiederspruch einlegen? bzw. macht es sinn wiederspruch einzulegen?die verlangen geld für leistungen die offensichtlich nicht erbracht wurden.der deutschen ****** bahn trau ich das zu....
mfg patrick

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Liste mal die im MB enthaltenen Positionen gerundet auf

-- Editiert am 19.05.2009 18:36

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knutzens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also:hauptforderung 141,56€
mahngebühr 15,00€ ( für eine mahnung der db)
inkassokosten 45,00€
anwalt 140,58€
mfg patrick

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
also:hauptforderung 141,56€


Wieso so viel ?
Schwarzfahren kostet bei uns in Frankfurt 40 €
i
quote:
nkassokosten 45,00€
anwalt 140,58€

Anwaltskosten 140,58
Inkassokosten eines extern beauftragten Inkassobüros sind i.d.r. nicht zusätzlich zu den RA Gebühren erstattungsfähig
140 Anwaltskosten ????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
knutzens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja der witz ich hab ja nicht mal was bekommen dafür wollen die 140€ und noch 45€ inkasso wo ich auch nichts bekommen hab.das find ich dreisst.und dann kommt plötzlich nach 3 monaten gerichtlicher mahnbescheid.zu den hohen schwarzfahrkosten,ich bin von nürnberg nach ravensburg kostet mit ticket 70€ dann wirds verdoppelt^^ich konnt damals net anders sas in nürnberg fest.nun hab ich aber immer noch keine antwort zu meiner frage erhalten,lohnt es sich wiederspruch einzulegen??ich würde es ja halbwegs akzeptieren wenn ich wenigstens post von einem anwalt oder einem inkasso büro bekommen hätte.
ich find das ist die völlige verarschung.
mfg patrick

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Wenn die Hauptforderung in Ordnung geht, würde ich den Inkassokosten, Mahngebühren und den außergerichtlichen Anwaltsgebühren widersprechen.



Kann ich nur zustimmen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
knutzens
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ich mir auch so gedacht.danke für eure schnelle hilfe.
mfg patrick

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen