Hallo liebe Community,
meine Freundin hat heute ein Schreiben von der Universum Inkasso
GmbH erhalten.
In diesem Schreiben, wird sie aufgefordert, 43,50 Euro (sind die Jahresgebühren der Bahncard), sowie 0,92 Euro Zinsen zu bezahlen. Das ist für mich auch noch Okay aber sie soll noch 54€ Inkassogebühren sowie 8,50€ Ermittlungsaufwand bezahlen.
Gegen die 43,50€ plus Zinsen haben wir nichts, aber gegen die Gebühren, denn es wurde weder einer Rechnung geschickt, noch wurden die Kosten von ihrem Konto abgebucht. Somit hatten wir gar keine Möglichkeit, die Rechnung bzw. Forderung vorher zu begleichen.
Ich habe bereits viel hier nachgelesen und sehe ich es richtig, dass wir nur die Jahresgebühren mit Zinsen, aber nicht die Inkassokosten zahlen sollen/dürfen/müssen? Denn schließlich hätte auch eine Zahlungsaufforderung der DB ausgereicht, die wir ja nie erhalten haben und somit die Forderung nicht begleichen konnten, da wir nichts von Ihr wussten? So habe ich zumind. die Gerichtsurteile, die ein anderes Forummitglied zu diesem Thema gepostet hat, gedeutet.
Ich danke euch für eure Hilfe
Viele Grüße
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Forderung DB über Universum Inkasso
14. August 2014
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Frage vom 14. August 2014 | 17:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung DB über Universum Inkasso
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#1
Antwort vom 14. August 2014 | 18:41
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)
quote:
Ich habe bereits viel hier nachgelesen und sehe ich es richtig, dass wir nur die Jahresgebühren mit Zinsen, aber nicht die Inkassokosten zahlen sollen/dürfen/müssen?
Das würde ich auch so tun. Dem Inkasso nur einen Dreizeiler schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten, befinde mich nicht in Verzug. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
P.S.: Ist sie denn umgezogen und die DB hatte noch die alte Adresse? Hat sie die Kontoverbindung gewechselt?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 14. August 2014 | 18:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, weder Umgezogen noch neue Bankverbindung.
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#3
Antwort vom 14. August 2014 | 23:02
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Denn schließlich hätte auch eine Zahlungsaufforderung der DB ausgereicht, die wir ja nie erhalten haben <hr size=1 noshade>
Man lese die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Bahncard. Dort findet es sich unter dem Bereich Fälligkeit/Zahlungsbedingungen.
EinenAnspruch auf jährliche Erinnerung gibt es nicht.
Falls jedoch Lastschrift korrekt vereinbart war und die DB durch eigenes Verschulden nicht eingezogen hat, wäre man möglicherweise noch nicht in Verzug, dann wären auch die Zinsen hinfällig.
Die Inkassokosten kann man hier - wie in so vielen Fällen auch - ignorieren.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 14. August 2014 | 23:39
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
Überweise ca 44 € zweckgebunden ( nur Hauptforderung ) direkt an die DB und poste wieder wenn sich der Frankfurter Inkassoladen meldet
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