Forderung DSL Anbieter

25. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
renenie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung DSL Anbieter

Hallo,
hab ein Problem mit einem DSL Anbieter und muss dafür etwas weiter ausholen,
Ich bekam im Juni 2011 einen Brief mit der Aufforderung eine Rechnung zu bezahlen da sonst per Inkassounternehmen der Rechnungsbetrag eingefordert werden soll.
1. Ich bin dort seit Dezember 2010 kein Kunde mehr
2. Ich habe besagte Rechnung nie erhalten.
Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir es handelt sich um ein nicht zurück gesendetes Mietgerät. Allerdings hätte man nur vergessen die Gutschrift dafür einzubuchen und nun sei alles in Ordnung.
Im Juli erhielt ich dann aber erneut einen Brief mit der Information das wohl doch ein Gerät fehlt.
Also die nächste telefonische Nachfrage. Diese ergab das es sich bei dem Gerät um ein Kabelmodem handelt. Dazu der Nachtrag das ich einen W-LAN Anschluss bestellt hatte (im Dezember 2007), man mir fälschlicherweise zuerst das Kabelmodem zuschickte, dann nach Anruf von mir das W-LAN Modem mit einem Rücksendeschein für das falsche Modem welches ich dann im Januar 2008 zurück schickte.
Am Telefon würdelos nun wieder erklärt alles sei in Ordnung.
Gestern hatte ich dann nun einen Brief eines Inkassounternehmens im Postfach. Was da drin stand kann sich wohl jeder denken.
Was soll ich jetzt tun? Habe natürlich von 2008 den Einlieferschein nicht mehr.
Ich hoffe Ihr steigt bei der umfangreichen Geschichte durch und habt Tips für mich.
Dafür schon vielen Dank.
Rene.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)



quote:
Habe natürlich von 2008 den Einlieferschein nicht mehr.

Es handelt sich tatsächlich um ein angeblich nicht zurückgeschicktes teil aus 2008 ????


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
renenie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

jepp. es handelt sich um das fälschlich zugeschickte Kabelmodem was ich für W-LAN nicht nutzen konnte. Habe ich verschickt als ich das w-LAN Modem bekam. Anfang 2008

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

quote:
Habe natürlich von 2008 den Einlieferschein nicht mehr.

Sehr ungünstig.

Hast du denn eventuell Zeugen welche die Einlieferung noch bestätigen könnten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
renenie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der einzige Zeuge wäre meine Ehefrau. Der Anbieter hatte mir aber auch vergangenes Jahr als ich meine "gekündigten" Geräte zurück schickte geschrieben ich soll den Einlieferschein sechs Monate aufbewahren. Da machte ich mir über den Schein von 2008 natürlich gar keine Gedanken.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

quote:
Der einzige Zeuge wäre meine Ehefrau.

Reicht doch !!
Ich würde den Inkassoladen schriftlich darüber in kenntnis setzen das das Teil 2008 im Beisein eines Zeugen verpackt und verschickt wurde !
Das schläft ein

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#6
 Von 
renenie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Versuch ist es wert. Man bekommt nur nen tierischen Schreck wenn ein Inkassounternehmen beteiligt ist. Da kann doch bald jedes Unternehmen wahllos Mahnungen versenden weil wenn wir ehrlich sind niemand hebt Unterlagen zwei Jahre auf.
Danke erstmal für alle Tipps. mir geht's jetzt etwas besser :-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

quote:
wenn wir ehrlich sind niemand hebt Unterlagen zwei Jahre auf.

Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt knapp 4 Jahre.

Insofern sollte man aus Gründen der Sicherheit alle Belege mindesten 5 Jahre nach Vertragende aufbewahren.





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"

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)


Ok - aber es erscheint unlogisch wenn die gegenseite erst 3 Jahre später festgestellt hat das ein Teil nicht zurückgeschickt wurde

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

Kommt vor.
Wenn die Automatik fehlt und man erst wieder auf den Datensatz drauf schaut wenn der Kunde kündigt...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

quote:
es handelt sich um das fälschlich zugeschickte Kabelmodem was ich für W-LAN nicht nutzen konnte. Habe ich verschickt als ich das w-LAN Modem bekam. Anfang 2008

Dabei wäre meine erste Frage nach den Zustellnachweis des Gerätes. Liegt der vor, kann die Forderung nicht in voller Höhe berechtigt sein, sondern nur in Höhe des Zeitwertes und der ist nach 3 Jahre nahe 0.-€.
Und Al... bzw. H....net sind für angeblich nicht erhaltene Geräte bekannt. Da passiert kaum noch was.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41086x hilfreich)

quote:
Dabei wäre meine erste Frage nach den Zustellnachweis des Gerätes.

Sehr guter Ansatz.

Dumm wäre natürlich wenn man dann schon kundgetan hätte das fragliche Gerät zurückgesendet zu haben.

In dem Falle hier wäre warscheinlich die Reklamation des TE Beweis genug für die Zustellung?





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