Hallo,
ich habe Anfang Dezember 2019 ein Schreiben vom EOS Deutscher InkassoDienst erhalten mit der Aufforderung, eine bestehende Forderung
(Übergang von Rechtsanwälte Seiler & Kollegen / Deutsche Telekom) zu bezahlen.
Ich habe dann geantwortet, dass ich gerne eine detaillierte Forderungsaufstellung sowie eine Kopie des Titels & eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung in Kopie hätte.
Heute habe ich eine Mail erhalten:
Zitat:die oben genannte Forderung wurde bereits durch das zuständige Mahngericht unter der
Geschäftsnummer XXX mit dem Datum 16.02.2001 rechtskräftig tituliert.
Die Titulierung eines Anspruchs bedeutet, dass dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt
wurde. Die Forderung verjährt dadurch frühestens nach 30 Jahren. Es besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie des Titels beim zuständigen
Amtsgericht anfordern. Einwände, die das ehemalige Grundgeschäft betreffen, kommen
nach der Titulierung zu spät. Daher werden auch keine Unterlagen mehr hierzu überlassen.
Den aktuellen Forderungsstand können Sie beiliegender Aufstellung entnehmen.
Sollte Ihnen die vollständige Begleichung der Gesamtforderung in einer Summe aktuell
nicht möglich sein, füllen Sie bitte die beigefügte Anlage aus und senden uns diese umgehend
mit einem Rückzahlungsvorschlag zurück.
Nutzen Sie zur sicheren Online-Bezahlung unser Serviceportal: www.eos-serviceportal.de.
Hier die Forderungsaufstellung:
Hauptforderung EUR 752,36
Verzugsschaden der Auftraggeberin EUR 29,12
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 9,45
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 114,68
Gerichts-/Vollstreckungskosten EUR 23,01
Zinsen bis 07.01.2020 EUR 901,52
abzgl. seit dem 26.10.2000 geleistete Zahlungen EUR 0,00
Gesamtbetrag EUR 1.830,14
zzgl. weiterer 5,500 % Zinsen p. a. auf die jeweils restliche Hauptforderung.
Meine Fragen:
- Muss mir EOS eine Kopie des Titels senden? EOS schreibt ja, die Forderung sei tituliert.
- Muss mir EOS eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zusenden?
- Ist die Forderunsaufstellung soweit korrekt?
- Sind die Zinsen nicht bis zu einem bestimmten Datum verjährt? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?
Ich muss noch dazu sagen, dass ich nicht weiß, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Ich hatte früher sehr viele Schulden bei verschiedenen Gläubigern und dachte eigentlich, dass ich seit 4-5 Jahren schuldenfrei sei...
Danke für Tipps und Ratschläge.
Grüße
toschm
-- Editiert von toschm am 07.01.2020 21:12