Forderung EOS Deutscher InkassoDienst

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Forderung EOS Deutscher InkassoDienst

Hallo,

ich habe Anfang Dezember 2019 ein Schreiben vom EOS Deutscher InkassoDienst erhalten mit der Aufforderung, eine bestehende Forderung (Übergang von Rechtsanwälte Seiler & Kollegen / Deutsche Telekom) zu bezahlen.

Ich habe dann geantwortet, dass ich gerne eine detaillierte Forderungsaufstellung sowie eine Kopie des Titels & eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung in Kopie hätte.
Heute habe ich eine Mail erhalten:

Zitat:
die oben genannte Forderung wurde bereits durch das zuständige Mahngericht unter der
Geschäftsnummer XXX mit dem Datum 16.02.2001 rechtskräftig tituliert.
Die Titulierung eines Anspruchs bedeutet, dass dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt
wurde. Die Forderung verjährt dadurch frühestens nach 30 Jahren. Es besteht
selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Sie eine Kopie des Titels beim zuständigen
Amtsgericht anfordern. Einwände, die das ehemalige Grundgeschäft betreffen, kommen
nach der Titulierung zu spät. Daher werden auch keine Unterlagen mehr hierzu überlassen.
Den aktuellen Forderungsstand können Sie beiliegender Aufstellung entnehmen.
Sollte Ihnen die vollständige Begleichung der Gesamtforderung in einer Summe aktuell
nicht möglich sein, füllen Sie bitte die beigefügte Anlage aus und senden uns diese umgehend
mit einem Rückzahlungsvorschlag zurück.
Nutzen Sie zur sicheren Online-Bezahlung unser Serviceportal: www.eos-serviceportal.de.


Hier die Forderungsaufstellung:
Hauptforderung EUR 752,36
Verzugsschaden der Auftraggeberin EUR 29,12
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 9,45
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 114,68
Gerichts-/Vollstreckungskosten EUR 23,01
Zinsen bis 07.01.2020 EUR 901,52
abzgl. seit dem 26.10.2000 geleistete Zahlungen EUR 0,00
Gesamtbetrag EUR 1.830,14
zzgl. weiterer 5,500 % Zinsen p. a. auf die jeweils restliche Hauptforderung.

Meine Fragen:
- Muss mir EOS eine Kopie des Titels senden? EOS schreibt ja, die Forderung sei tituliert.
- Muss mir EOS eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zusenden?
- Ist die Forderunsaufstellung soweit korrekt?
- Sind die Zinsen nicht bis zu einem bestimmten Datum verjährt? Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Ich muss noch dazu sagen, dass ich nicht weiß, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Ich hatte früher sehr viele Schulden bei verschiedenen Gläubigern und dachte eigentlich, dass ich seit 4-5 Jahren schuldenfrei sei...

Danke für Tipps und Ratschläge.

Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 07.01.2020 21:12

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126 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich möchte noch ergänzen, dass mir die im Schreiben angegebene Geschäftsnummer „komisch" vorkommt... Ich hatte zu dieser Zeit einen Vorgang bei Seiler & Kollegen / Deutsche Telekom, der auch erledigt ist (Habe ein Erledigungsschreiben der Anwälte).
Die Vorgangsnummer (SU-NR.) und die Nummer des Vollstreckungsbescheid Sind aber ganz anders aufgebaut... die sind viel länger und enthalten Punkte (.) und Bindestriche (-)

Die Nummer auf dem Schreiben ist viel kürzer und beginnt mit zwei Nullen.

-- Editiert von toschm am 08.01.2020 04:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Muss mir EOS eine Kopie des Titels senden?

Meiner Meinung nach Ja. Das ergibt sich aus §11a RDG. Wenn du das gerichtliche Aktenzeichen hast, fordere das beim Gericht an. Macht es unterm Strich einfacher.
Zitat:
Muss mir EOS eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zusenden?

Oder eine Vollmacht. Ja. Auf Anforderung muss dir das zugesandt werden.
Zitat:
Ist die Forderunsaufstellung soweit korrekt?

Keine Ahnung. Das ist keine detaillierte Forderungsaufstellung. Zinsen dürften aber fast alle verjährt sein. Die zwischen Titulierung und 1.1.2016 sollten eigentlich verjährt sein. Es ist (anhand der Aufstellung) nicht feststellbar, dass die ständig Vollstreckungen probiert hätten.

Kannst du anderweitig feststellen, worum es bei dem alten Fall ging? Also hast du noch andere Briefe außer das Erledigt-Schreiben? Hattest du dir damals die entwerteten Titel aushändigen lassen? Vielleicht auch ältere Schufa-Auszüge, wo ersichtlich ist, ob und wenn ja, um welchen Titel es bei den Anwälten ging? Es wäre halt gut, wenn du das zusammenbringen kannst. Wenn ja würde ich nämlich folgendes machen: A) Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verdacht der Unterschlagung und des versuchten gewerblichen Betruges. Denn irgendwer scheint da ja dein Geld eingesteckt zu haben und nochmals die Hand aufzuhalten. und B) ohne weitere ausschweifende Erklärung per sofort den entwerteten Titel zurückfordern und eine Klage auf Titelherausgabe ankündigen mit dem Hinweis, dass du ansonsten Strafanzeige erstattet hast und du nicht einverstanden damit bist, dass hier Geld verschwunden ist.

Wenn du nicht beweisen kannst, dass das zusammenhängt, tja. Eventuell kann man mit Blick auf diesen anderen Vorgang von Verwirkung reden. Das ist aber eine hohe Hürde für dich als Schuldner.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo mepeisen,

danke für die rasche Antwort. Ich versuche mal, auf ein paar Dinge einzugehen :-)

Zitat:
Meiner Meinung nach Ja. Das ergibt sich aus §11a RDG. Wenn du das gerichtliche Aktenzeichen hast, fordere das beim Gericht an. Macht es unterm Strich einfacher.


EOS schreibt eine Geschäftsnummer des Mahngerichts - ich habe aber keine Ahnung welches das sein soll bzw in welcher Stadt.
Bei den alten Seiler-Briefen habe ich ein Aktenzeichen des Amtsgerichts - das ist aber ein ganz anderes und auch viel länger mit Bindestrichen.
Aber wie gesagt, ich weiß natürlich nicht, ob dieser Vorgang der gleiche ist wie der, den ich in meinen Unterlagen habe.
Soll ich EOS dann einfach nochmal eine Frist setzen, mir eine Kopie des Titels zu senden? Und wenn ja, kann ich mich dabei auf irgendein "Recht" beziehen, diesen zu bekommen? Wahrscheinlich dann auch §11a RDG, oder?

Zitat:
Oder eine Vollmacht. Ja. Auf Anforderung muss dir das zugesandt werden.


Die werde ich dann noch einmal anfordern

Zitat:
Das ist keine detaillierte Forderungsaufstellung. Zinsen dürften aber fast alle verjährt sein. Die zwischen Titulierung und 1.1.2016 sollten eigentlich verjährt sein. Es ist (anhand der Aufstellung) nicht feststellbar, dass die ständig Vollstreckungen probiert hätten.


Das heißt, ich schreibe denen nocheinmal und fordere sie auf, mir eine Kopie des Titels zu senden und teile denen mit, dass mir nicht klar ist, um welchen Vorgang es sich handelt...
Außerdem fordere ich auf, mir eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zu senden...
Des weiteren verlange ich eine detaillierte Forderungsaufstellung mit Streichung der verjährten Zinsen zwischen Titulierung und 1.1.2016?

Zitat:
Kannst du anderweitig feststellen, worum es bei dem alten Fall ging? Also hast du noch andere Briefe außer das Erledigt-Schreiben? Hattest du dir damals die entwerteten Titel aushändigen lassen?


Von dem "alten" Vorgang habe ich wie gesagt die SU-NR. der RA Seiler & Kollegen mit dem Erledigungsschreiben sowie ein Schreiben des Gerichtsvollziehers auf dem das AZ des Amtsgerichts Euskirchen ersichtlich ist sowie eine Vorgangsnummer des Gerichtsvollziehers.
Auf beiden Schreiben steht auch die Nummer des Buchungskontos der Telekom.

Ich kann aber wie gesagt nicht sagen, ob der "alte" und der "neue" Vorgang der gleiche ist.

Im übrigen habe ich zwei Schreiben von EOS erhalten... wollte in meinem Eingangspost aber nicht soviel durcheinander schreiben, deswegen habe ich erstmal nur den einen aufgeführt.
Beim zweiten geht es auch um EOS / Seiler / Telekom.

Muss ich bei meinem Schreiben an EOS etwas beachten oder schreiben, damit die nicht irgendwas wie SCHUFA melden oder Kontopfändung durchführen können?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 08.01.2020 08:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich würde dann so etwas schreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Dammen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom 07.01.2020 erhalten und möchte Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen genannte Geschäftsnummer nicht zuordnen kann.
Ich fordere Sie nochmals auf, mir eine Kopie des Titels sowie eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zu senden.
Desweiteren senden Sie mir bitte eine detaillierte Forderungsaufstellung mit Streichung der verjährten Zinsen zwischen Titulierung und 01.01.2016...



- Kann ich noch etwas schreiben um zu verhindern, dass die irgendetwas mit SCHUFA oder Kontopfändung veranlassen?
- Was für eine Frist soll ich denen für die Zusendung setzen? Zwei Wochen?

Danke für Eure Hilfe

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Toschm,

ich habe tatsächlich den gleichen Fall wie Du. Ich bin fassungslos, wie dieses Inkassounternehmen eine angeblich titulierte Forderung, die 15 Jahre oder mehr zurückliegt, versucht einzutreiben.

Der erste Satz: "Leider haben Sie die titulierte Forderung immer noch nicht gezahlt". Kein Hinweis auf den Titel selbst oder auf das Entstehungsjahr oder sonst etwas. Man steht erstmal da, bekommt Angst und ist völlig perplex.

Eingerahmt in die Drohgebärde des "vorläufigen Zahlungsverbots".

Ich persönlich empfinde das als Nötigung und überlege, ob eine Anzeige diesbezüglich Sinn ergibt, zumal kein einziger Punkt von §11a RDG eingehalten wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__11a.html

Viel Erfolg wünsche ich Dir. Ich wüßte gerne, ob dieses Zahlungsverbot rechtlich gesehen mal so eben eingeleitet werden kann? Hast Du da Kenntnisse?

Liebe Grüße und viel Erfolg
Peter

-- Editiert von peterpan34 am 08.01.2020 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo an alle,

kann mir jemand noch etwas zu diesem Schreiben sagen? Soll ich da noch etwas ergänzen?
Kann ich noch etwas schreiben um zu verhindern, dass die irgendetwas mit SCHUFA oder Kontopfändung veranlassen?

Reicht es, wenn ich denen eine Frist von zwei Wochen setze?

Zitat:
Sehr geehrte Dammen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom 07.01.2020 erhalten und möchte Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen genannte Geschäftsnummer nicht zuordnen kann.
Ich fordere Sie nochmals auf, mir eine Kopie des Titels sowie eine Bescheinigung über den Forderungsübergang / Abtretung zu senden.
Desweiteren senden Sie mir bitte eine detaillierte Forderungsaufstellung mit Streichung der verjährten Zinsen zwischen Titulierung und 01.01.2016...



Ich danke schon mal für Eure Hilfe

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Zinsen aus 2016 sind mittlerweile auch verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von gyod1985):
Zinsen aus 2016 sind mittlerweile auch verjährt.


Also kann ich schreiben:

... mit Streichung der verjährten Zinsen zwischen Titulierung und 01.01.2017...


oder?

Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 09.01.2020 07:05

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Kann ich noch etwas schreiben um zu verhindern, dass die irgendetwas mit SCHUFA oder Kontopfändung veranlassen?

Im Grunde nicht. Die behaupten, einen Titel zu haben...
Aber du kannst dich wehren.
Ich würde in deinem Schreiben noch ergänzen:
"Bei Weigerung werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen."

Ja, die zwei Wochen reichen. Ich würde sogar nur eine Frist von 7 Tagen setzen. Aber das ist Geschmackssache.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Danke Dir für die rasche Antwort mepeisen... Ich habe eben nur Angst, dass die mein Konto pfänden oder so...

Soll ich diese zwei Punkte auch noch schreiben?

Zitat:
Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.


Zitat:
Ich untersage Ihnen vorsorglich telefonische oder persönliche Kontakte, das Speichern meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG, sowie das Einmelden an Auskunfteien.



Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 09.01.2020 08:17

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Jetzt habe ich noch nicht mal das Schreiben abgeschickt und schon liegt heute ein Brief von EOS im Briefkasten, in dem sie mir mitteilen, dass sie wegen meiner andauernden Weigerung zu zahlen bald nur noch die Möglichkeit hätten, "...bei Ihrer Bank / Sparkasse eine Vorpfändung Ihres Kontos durch den Gerichtsvollzieher zu bewirken"

Kann ich irgendwas tun, um das zu verhindern oder glaubt ihr, das ist nur Gerede?

Was ist denn, wenn sie mir den Titel in Kopie und die Forderungsaufstellung nicht zusenden?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein, du kannst da nichts gegen tun. Nur maximal im Nachhinein wehren.

Schicke denen doch vorab den Text einfach schon mal per Mail.

Zitat:
Was ist denn, wenn sie mir den Titel in Kopie und die Forderungsaufstellung nicht zusenden?

Dann würde ich ein Bußgeld beantragen beim AG Hamburg. Denn das ist ein Gestezesverstoß. Mindestens das Gericht und das Aktenzeichen muss benannt werden.

Man kann auch den eigenen Tonfall verschärfen, denen beispielsweise eine Strafanzeige wegen Nötigung androhen o.ä.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nein, du kannst da nichts gegen tun. Nur maximal im Nachhinein wehren.

Schicke denen doch vorab den Text einfach schon mal per Mail.

Zitat:
Was ist denn, wenn sie mir den Titel in Kopie und die Forderungsaufstellung nicht zusenden?

Dann würde ich ein Bußgeld beantragen beim AG Hamburg. Denn das ist ein Gestezesverstoß. Mindestens das Gericht und das Aktenzeichen muss benannt werden.

Man kann auch den eigenen Tonfall verschärfen, denen beispielsweise eine Strafanzeige wegen Nötigung androhen o.ä.


Nur mal angenommen, die würden pfänden... dann doch aber nur über den Betrag der Hauptforderung (Hauptforderung EUR 752,36) und nicht über die anderen Dinge wie verjährte Zinsen oder irgendwelche Phantasiegebühren?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Nur mal angenommen, die würden pfänden... dann doch aber nur über den Betrag der Hauptforderung (Hauptforderung EUR 752,36) und nicht über die anderen Dinge wie verjährte Zinsen oder irgendwelche Phantasiegebühren?


Gepfändet wird alles, was im VB steht + Zinsen. Das Inkasso wird versuchen, den maximalen Betrag zu pfänden.

-- Editiert von hausfrau66 am 09.01.2020 14:59

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):

Gepfändet wird alles, was im VB steht + Zinsen. Das Inkasso wird versuchen, den maximalen Betrag zu pfänden.


Ok, aber der "Titel" ist doch das, was in der Hauptforderung steht (inkl. Zinsen oder so)... und das ging ja damals von Seiler & Kollegen aus, wenn das wirklich alles so richtig ist.
Aber die 901,52 Euro Zinsen, von denen mittlerweile einiges verjährt sein dürfte, das fällt ja dann nicht darunter, oder? Die wären doch ansonsten auch in die Hauptforderung eingerechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Doch, die fallen drunter. Im Titel stehen ja auch zukünftige Zinsen drin, die noch anfallen werden.

Aber man kann selbst dann noch dagegen vorgehen. Wie dem auch sei: Wenn du denen zeitnah signalisierst, dass du dich zu wehren weißt, dann lassen die das erst mal.

Signatur:

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#17
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Doch, die fallen drunter. Im Titel stehen ja auch zukünftige Zinsen drin, die noch anfallen werden.

Aber man kann selbst dann noch dagegen vorgehen. Wie dem auch sei: Wenn du denen zeitnah signalisierst, dass du dich zu wehren weißt, dann lassen die das erst mal.


Ich habe das Schreiben nun an EOS verschickt mit der Aufforderung, mir die Unterlagen (Titelkopie, Forderungsübergang sowie Forderungsaufstellung) zu senden und verjährte Zinsen zu streichen. Als Frist habe ich den 20. Januar gesetzt und auch die Dinge reingeschrieben mit "Bei Weigerung werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen."

Bin mal gespannt, was die antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Toschm,

mir wurde heute ebenfalls eine Forderungsaufstellung zugeschickt (ich habe einen eigenen Thread).

Ich gehe parallel eine härtere Linie. Ich finde Ton und Gebahren dieses Unternehmens unangemessen und nötigend.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe parallel eine härtere Linie. Ich finde Ton und Gebahren dieses Unternehmens unangemessen und nötigend.

Ist es aber nicht. EOS ist das größte Inkassounternehmen in Deutschland. Die schließen nicht wegen dir.
Forderungen einzutreiben ist auch nicht verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was den Tonfall angeht, ist EOS in der Tat noch relativ harmlos.

Die Nebenkriegsschauplätze, die da seit einiger Zeit aufgemacht werden. Beispielsweise das seit etwa ein bis zwei Jahren vehemente Verweigern, vernünftige Forderungsaufstellungen, Titelkopien usw. zu versenden, das wirkt immer noch sehr eigenartig. Mir ist nicht klar, was das bringen soll. Aber womöglich sind dann viele, die eben doch einknicken und verjährte Zinsen zahlen usw. Offenbar sind die, die sich dann erst Recht wehren nicht zahlreich genug und verursachen denen nicht genug Ärger über Beschwerden beim Aufsichtsgericht u.ä. Offenbar rechnet sich diese merkwürdige Linie irgendwie.

Solange die Aufsichtsgerichte aber nicht konsequent genug dagegen vorgehen, passiert nichts. IMHO wurde bisher noch kein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG ausgesprochen. Solange das nicht passiert, denken Inkassos weiterhin, sie hätten Narrenfreiheit.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ich habe am Donnerstag das Schreiben an EOS geschickt mit der Aufforderung, mir die Unterlagen (Titelkopie, Forderungsübergang sowie Forderungsaufstellung) zu senden und verjährte Zinsen zu streichen. Als Frist habe ich den 20. Januar gesetzt und auch reingeschrieben "Bei Weigerung werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen."

Nun kam heute ein Schreiben von EOS - wobei ich nicht glaube, dass das schon die Antwort auf mein Schreiben vom 09.01.2020 ist weil der Brief vom 07.01.2020 ist - mit deren Bankverbindung und eine Bestätigung der Vollmacht in Kopie der Deutschen Telekom (Datum ist auch der 07.01.2020).
Als Text nur, dass sie jetzt mit dem Forderungseinzug beauftragt sind.

Wenn die mich schon im Dezember anschreiben ist es doch komisch, dass sie nun eine Vollmacht der Telekom vorlegen vom 07.01.2020, oder?


Was ist nun der beste Weg?
Ich habe ja auf mein Schreiben vom 09.01.2020 noch keine Antwort bzw noch keine detaillierte Forderungsaustellung und Kopie des Titels.
Soll ich auf das heutige Schreiben reagieren oder abwarten, ob sie mir die fehlenden Unterlagen noch schicken (Frist habe ich bis 20.01.2020 gesetzt)?

Auf dem Anschreiben steht ein EOS Aktenzeichen, auf der Vollmacht mein Name, eine Kundenreferenznummer (die hatte EOS im ersten Schreiben als Geschäftsnummer des Gerichts genannt) und noch einmal das Aktenzeichen wie auf dem Anschreiben...
Aber nirgendwo steht ein Aktenzeichen des Gerichts oder ein Gerichtsstandort

Wie vorher schon mal geschrieben, es geht um zwei „Angelegenheiten"; aber beide Male EOS / Telekom / Seiler&Kollegen.

Danke für Ratschläge
Grüße
toschm


-- Editiert von toschm am 11.01.2020 15:56

-- Editiert von toschm am 11.01.2020 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ach so, als Ergänzung noch:

auf der Vollmacht steht, dass EOS DID in der Forderungsangelegenheit gegen mich (Name, Kundenreferenznummer, Forderungsnummer) als Gesamtnachfolgerin der EOS SAF Forderungsmanagement von der Deutsche Telekom AG beauftragt und berechtigt ist....

Dann hat da Seiler & Kollegen doch nichts damit zu tun...

Am Besten, ich warte meine gesetzte Frist ab, ob die noch die Titelkopie und Forderungsaufstellung schicken, oder?

Grüße
toschm

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Auf dem Anschreiben steht ein EOS Aktenzeichen, auf der Vollmacht mein Name, eine Kundenreferenznummer (die hatte EOS im ersten Schreiben als Geschäftsnummer des Gerichts genannt) und noch einmal das Aktenzeichen wie auf dem Anschreiben...


Da habe ich was falsch gelesen: Die Kundenreferenznummer ist NICHT die Nummer, die EOS im ersten Schreiben als Geschäftsnummer des Gerichts genannt hat.

Das heißt, ich habe nun eine:
- Geschäftsnummer des Gerichts
- Kundenreferenznummer auf der Vollmacht
- EOS Aktenzeichen

Sorry für die vielen Posts... nächstes Mal lese ich das aufmerksamer :-)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Ich gehe parallel eine härtere Linie. Ich finde Ton und Gebahren dieses Unternehmens unangemessen und nötigend.

Ist es aber nicht. EOS ist das größte Inkassounternehmen in Deutschland. Die schließen nicht wegen dir.
Forderungen einzutreiben ist auch nicht verboten.


Ganz eindeutig wird das nicht sein. Rechtsfolgeandrohung ist eine Kontopfändung nicht und zudem ist sie eine weitreichende Beeinflussung des Schuldners. Wenn die Forderung unstreitig ist, kann ein Inkasso durchaus weitreichend ohne den Anschein der "Nötigung" agieren, bei streitigen oder bestrittenen Forderungen, macht sich das Inkasso sehr wohl der Nötigung schuldig.

Die Frage ist, ob die Forderung wegen Nicht-Vorliegens der Vollmacht eine bestrittene Forderung ist. Wenn ja. läge in meinem Fall eine Nötigung vor.

Dazu gibt es auch eine entsprechende Rechtsprechung

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von peterpan34):
Wenn die Forderung unstreitig ist, kann ein Inkasso durchaus weitreichend ohne den Anschein der "Nötigung" agieren...


Das ist eben auch mein Problem... ich weiß nicht, um was es sich handelt da ich keine konkrete Forderungsaufstellung habe und auch keine Kopie des vollstreckbaren Titels...
Was macht man da wenn die das eben nicht vorlegen...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Zitat (von peterpan34):
Wenn die Forderung unstreitig ist, kann ein Inkasso durchaus weitreichend ohne den Anschein der "Nötigung" agieren...


Das ist eben auch mein Problem... ich weiß nicht, um was es sich handelt da ich keine konkrete Forderungsaufstellung habe und auch keine Kopie des vollstreckbaren Titels...
Was macht man da wenn die das eben nicht vorlegen...


Ich habe weiter darüber nachgedacht:

Solange keine Vollmacht gem. §174 oder eine Abtretung gem §410 BGB vorliegt, ist die Zahlungsforderung nichtig!

Somit darf der Inkassobetreiber keine Kontopfändung vornehmen, weil die Forderung strittig ist, insofern dieser Widersprochen wird.

Dies ist aus meiner Sicht auch der Ansatz, im Falle der Androhung der Kontopfändung, von Nötigung zu sprechen - zumindest so lange die Rechtmäßigkleit der Forderung nicht nachgewiesen ist.

Dabei hat das Inkasso eine Bringschuld. Die Vollmacht oder Abtretung ist verpflichtend vorzulegen.

Das Problem für uns ist, dass im Falle einer Kontopfändung die Prüfung seitens der Gerichte (Gerichtspfleger) nicht stattfinden würde. Selbst wenn DID / EOS unrechtmäßig pfändet, wären wir bzgl. der ersten Konsequenzen die Leidtragenden (Schufaeintrag, usw.).

Ob DID / EOS rechtswidrig pfänden würde, kann ich nicht beurteilen.

Ich bin doch sehr verwundert, dass es keinen Schufaeintrag der titulierten Forderung gibt......

Was meinen Fall betrifft, schreibe ich weiter in meinem Thread, da gibt es ein paar Neuigkeiten.

Hier noch ein interessanter Artikel auf der HP eines Rechtsanwaltes: https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/04/05/zwangsvollstreckungsrecht-verwirkung-einer-titulierter-forderung/

Inwieweit dies bei Dir zutrifft, kann ich nicht beurteilen.

-- Editiert von peterpan34 am 13.01.2020 08:53

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Komisch, wenn ich da nochmal nachschaue:

Auf dem Schreiben vom Dezember von EOS steht, dass die Forderung von Seiler & Kollegen übergegangen ist.
Auf der Vollmacht in Kopie vom 07.01.2020 der Telekom steht, dass EOS die Gesamtnachfolgerin von EOS SAF Forderungsmanagement GmbH ist.

Was denn nun? Seiler & Kollegen oder EOS SAF Forderungsmanagement GmbH? Oder ist das ein und dieselbe Firma?
Und warum fordern sie mich zur Zahlung im Dezember 2019 auf und die Vollmacht der Telekom ist vom 07.01.2020?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Komisch, wenn ich da nochmal nachschaue:

Auf dem Schreiben vom Dezember von EOS steht, dass die Forderung von Seiler & Kollegen übergegangen ist.
Auf der Vollmacht in Kopie vom 07.01.2020 der Telekom steht, dass EOS die Gesamtnachfolgerin von EOS SAF Forderungsmanagement GmbH ist.

Was denn nun? Seiler & Kollegen oder EOS SAF Forderungsmanagement GmbH? Oder ist das ein und dieselbe Firma?
Und warum fordern sie mich zur Zahlung im Dezember 2019 auf und die Vollmacht der Telekom ist vom 07.01.2020?


Die Ursprungsforderung ist doch von der Telekom?

Hat sie ihre Forderung abgetreten oder Seiler und Kollegen als Eintreiber beauftragt (bevollmächtigt)?

Nochmal: Ohne Vorlage der Urkunde geht gar nichts. Wenn die Urkunde nun das Datum des 07.01.2020 trägt, hat evtl. EOS selbst die alte Vollmacht oder Abtretung verschlappt.

In jedem Fall scheint für die Forderung zuerst eine Kanzlei und dann ein Inkassounternehmen beauftragt worden zu sein (unrechtmäßige Doppelung).

Bist Du wieder Kunde der Telekom? Dann würde ich auf Verwirkung plädieren, da sie Geschäfte mit Dir betrieben hat und Du dann davon ausgehen kannst, dass die alten Ansprüche verwirkt sind. Entscheidend wäre, dass die Titulierung auf den Namen der Telekom läuft.

Wäre Seiler und Kollegen im Titel der Zahlungsfeststellung Zahlungsempfänger, wurde die Forderung zwischenzeitlich an Seiler und Kollegen abgetreten und die Vollmacht der Telekom ohnehin wertlos (da die titulierte Forderung ja Seiler und Kollegen als Zahlungsempfänger enthält).

So viele Fragezeichen und auf dieser Basis wird ein Betrag eingefordert. Unglaublich.

Versuche nachzuvollziehen, welchen Gang Deine Schuld genommen hat. Telekom==>Seiler==> EOS
Die Rechtmäßigkeit, Zahlungen empfangen zu dürfen MUSS Dir nachgewiesen werden (Abtretung, Vollmacht), sonst ist gar nichts möglich.

Ich habe zunehmend das Gefühl, dass sich EOS gerade einiger Kellerleichen zur Aufbesserung seines Geschäftes bedient, die nicht mehr rechtlich nachvollziehbar sind. Und wenn da einige zahlen, haben sie ihr Ziel erreicht.

Wie geschrieben. Ich habe sie heute erstmal wegen Nötigung und des Versuchs der ungerechtfertigten Bereicherung angezeigt. Ich warte jetzt.

Ah ja. Bzgl. der Unternehmen: https://www.eos-serviceportal.de/content/eos_saf_forderungsmanagement_gmbh


-- Editiert von peterpan34 am 13.01.2020 13:03

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#29
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von toschm):

Hier die Forderungsaufstellung:
Hauptforderung EUR 752,36
Verzugsschaden der Auftraggeberin EUR 29,12
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 9,45
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 114,68
Gerichts-/Vollstreckungskosten EUR 23,01
Zinsen bis 07.01.2020 EUR 901,52
abzgl. seit dem 26.10.2000 geleistete Zahlungen EUR 0,00
Gesamtbetrag EUR 1.830,14
zzgl. weiterer 5,500 % Zinsen p. a. auf die jeweils restliche Hauptforderung.


Direkter Vergleich, zweier annähernd gleich alter Forderungen:

Hauptforderung: 60,--
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) 60,84
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung 72,44
Gerichts-/Vollstreckungskosten 62,53
Zinsen bis 08.01.2020 63,09
zzgl. 6,000% Zinsen p.a.

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#30
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von peterpan34):

Die Ursprungsforderung ist doch von der Telekom?
Hat sie ihre Forderung abgetreten oder Seiler und Kollegen als Eintreiber beauftragt (bevollmächtigt)?


Wie gesagt, auf dem ersten Schreiben vom 11.11.2019 steht, "... das Unternehmen Deutsche Telekom AG hat uns mit der weiteren Bearbeitung der Forderung beaufzragt. Die Kanzlei Seile & Kollegen Anwalts GmbH ist in dieser Angelegenheit nicht mehr zuständig..."
In der Vollmacht (Briefkopf und Brieffuss lässt darauf schließen, dass das Schreiben von der Telekom ist) vom 07.01.2020 steht "..., wird bestätigt, dass die Firma EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in der Forderungsangelegenheit (...) als Gesamtnachfolgerin der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH von der Deutschen Telekom AK beauftragt und bevollmächtigt ist..."

Zitat (von peterpan34):
Bist Du wieder Kunde der Telekom?

Ja, ich bin schon seit Jahren Kunde der Telekom

Zitat (von peterpan34):
Versuche nachzuvollziehen, welchen Gang Deine Schuld genommen hat.

Kann ich leider nicht, da ich dazu nur die Unterlagen habe, die EOS mir seit Ende 2019 zugesendet hat. Und nachwievor fehlen da noch Titelkopie und eine detailierte Forderunsaufstellung

Grüße
toschm

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