Forderung HFG

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dany2222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Forderung HFG

Hallo,

Und zwar habe ich am 10.02 einen Brief der HSG Inkasso bekommen.
In dem man eine Forderung von 117€ fordert, weil ein von mir geführtes Paypal Konto seit 2012 einen negativ Saldo von 25€ Besitzt. Ich habe seit einigen Jahren ein neues, und das scheint wohl wenn das so stimmt untergegangen zu sein.
In dem schreiben wurde auch erwähnt das ich von der KSP Anwaltskanzlei angeschrieben wurde, ok nie was erhalten. Mit denen in Verbindung gesetzt und die sagten mir das letzte schreiben wäre vom 23.11.2012 und sie hätten das zu diesem Zeitpunkt dann an die Firma HSG inkasso abgetreten. Jetzt nach 2 Jahren bekomme ich post von denen ?

Kann ich da irgendwas machen ?
Ich mein wenn ich nur ne Info von paypal erhalten hätte, hätte ich die 25€ bezahlt und gut wäre es gewesen.

Danke schonmal.

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Sie wollen mir zur Prüfung unverzüglich vorlegen: Zustellnachweis von Mahnungen, Zustellnachweis von Schreiben der KSP, Kopie der Abtretungsurkunde von Paypal an KSP, Kopie der Abtretungsurkunde von KSP an HSG. Ansonsten bestreite ich, jemals Schreiben von Paypal oder KSP erhalten zu haben."

Kannst du bei dem alten Paypal-Konto reinschauen, ob da wirklich ein Minus steht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dany2222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

Danke erstmal. Wie ich grad dem schreiben noch entnehmen konnte steht dort das paypal mich via Mail angemahnt hätte, da dies 3 Jahre her ist, und die Email Adresse nicht mehr aktuell kann ich dazu nichts sagen.

Hier das schreiben:

Schreiben

Soll ich denen das trotzdem so schreiben wie du mir vorgeschlagen hast ?

Danke nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du die 25 inzwischen auf Dein altes paypal konto eingezahlt ?

Anzumerken ist das die Verzugskosten externer Finanzdienstleister ( BFS,KSP HFG etc pp) selbst bei unstrittigen Forderung anscheinend nicht einklagbar sind

In den einschlägigen Urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige durchgezogene Klage diesbezüglich zu finden

Ich gebe zu das dies seltsam erscheint aber es ist tatsächlich so



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 20.02.2015 11:01

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für den Link

Musste etwas lachen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dany2222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Sie wollen mir zur Prüfung unverzüglich vorlegen: Zustellnachweis von Mahnungen, Zustellnachweis von Schreiben der KSP, Kopie der Abtretungsurkunde von Paypal an KSP, Kopie der Abtretungsurkunde von KSP an HSG. Ansonsten bestreite ich, jemals Schreiben von Paypal oder KSP erhalten zu haben."
Kannst du bei dem alten Paypal-Konto reinschauen, ob da wirklich ein Minus steht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."


Hi, hatte denen das via fax geschickt, die Antwort hat leider gedauert.
Sie schrieben mir das ihnen keine Unterlagen vorliegen, und meine Zahlung bis zum 04.04 erwarten, wie soll ich nun weiter verfahren ?

Danke.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nun
1. Beschwerde ans fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort beschweren, dass das Inkasso frei erfundene Forderungen eintreiben will, explizit schreibt, weder Vollmachten noch Abtretungsurkunden vorlegen zu können.
2. Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Betrugs. Als Begründung: Die gehen mit frei erfundenen Forderungen hausieren, schreiben dass dazu keine Unterlagen existieren und dass sie auch die Abtretung nicht nachweisen können.

Dann würde ich zuschauen bei diesem lustigen Schauspiel, wie sie sich aus dieser Nummer herauswinden und was für Ausreden da kommen :-)

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dany2222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi, danke euch nochmal für eure Hilfe.

Bin die besagten Schritte leider nicht gegangen, um weitere Kosten und Ärger zu vermeiden. Man ist da halt unsicher wenn man in dieser Art Angelegenheit, noch nie beschäftigt bzw. etwas damit zu tun gehabt hat. Die haben mir nun ein weiteres schreiben gesendet das ich den Betrag binnen 10 Tagen überweisen soll, sonst würden sie dem Mandanten das gerichtliche Mahnverfahren empfehlen. Fakt ist, das sie mir keine Abtretungsurkunde etc. vorlegen können. Was kann ich denen jetzt noch schreiben bzw. wie soll ich mich jetzt weiter Verhalten ?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Abwarten und falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte fristgerecht per Einschreiben komplett widersprechen. Diesen Widerspruch ans Gericht, nicht an einen RA oder Inkasso schicken.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Dany2222):
Bin die besagten Schritte leider nicht gegangen, um weitere Kosten und Ärger zu vermeiden.

Ähm... inwiefern hätten Dir diese Schritte Ärger und Kosten bringen sollen? Du bist also tatsächlich der Ansicht, dass es sinnvoller war, einfach nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass sie sich nicht mehr melden? Ich frage mich manchmal wirklich, in welcher Welt manche Menschen leben. Als guten Ratschlag: Die Vogel-Strauß-Taktik funktioniert nur selten. Und mit bitteln und betteln kommt man gegenüber Wirtschaftsunternehmen auch nicht weit. Was sehr gut funktioniert ist hingegen diesen zu zeigen, dass es sie ordentlich Aufwand und Geld kostet, sich mit Dir anzulegen - mehr als sie einzunehmen hoffen.

Schick die Beschwerde an das Aufsichtsgericht und mach die Strafanzeige. Beschränke Dich dabei auf eine neutrale Sachverhaltsdarstellung, also dass eine Forderung gegen Dich gestellt wird, derjenige der dies tut aber bestätigt, gar keine Unterlagen zu der Forderung zu haben - dann kann Dir nichts, aber auch gar nicht passieren. Und dann schick ein Schreiben an das Inkasso, dass Du Beschwerde eingereicht und Anzeige erstattet hast. Nicht mehr. Mich würde wundern, wenn dann nochmal was kommt... außer sie finden die ganzen Unterlagen plötzlich doch noch.

Übrigens: Im Bereich Mehrwertdienste hat der BGH solche Kettenabtretungen schon für unzulässig erklärt, da dort Daten über Telekommunikationsverbindungen über das notwendige Maß hinaus verteilt werden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei Bankgeschäften (worum es sich bei PayPal zumindest im weitesten Sinne handelt) ähnlich argumentiert werden kann.

-- Editiert von JogyB am 31.05.2015 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

@dany: Wenn sie dir sogar schreiben, dass darüber keine Unterlagen existieren würden...
Dann können die ihren Anspruch auch vor Gericht nicht beweisen.

Eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht bedeutet keinen Ärger. Es kostet nur Briefporto. Es kostet auch nichts, selbst wenn die Beschwerde falsch sein sollte.

Ich würde die Beschwerde so formulieren: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über Inkasso ABC. Unter Aktenzeichen xxxx möchte es bei mir eine angeblich existierende Forderung der Paypal betreiben. Es behauptet, dass ich hierzu schon mehrfach von Paypal angemahnt worden sein soll, sowie von der Kanzlei "KSP". Mir sind solcherlei Mahnungen, insbesondere auch einer Rechtsanwaltskanzlei völlig unbekannt. Darüber hinaus ist es merkwürdig, dass eine Kanzlei involviert war und nun plötzlich ein Inkassobüro nochmals involviert sein will. Also forderte ich insbesondere an: Vollmacht oder Abtretungsurkunden von Paypal an KSP und von KSP an das Inkasso, sowie Kopien und Zustellnachweise von Rechnungen und Mahnungen. Das Inkasso antwortete mir, dass es keinerlei Unterlagen vorliegen habe. Trotzdem besteht es auf der Zahlung. Ganz offensichtlich verstößt das Inkasso wissentlich gegen §11a RDG . Sie möchten den Fall bitte prüfen und gegebenenfalls dem Inkasso die Lizenz entziehen. Wenn ein Inkasso Forderungen betreibt, zu denen es keinerlei Unterlagen hat, dürfte es weder über ausreichend Sachkenntnis, noch Fachkenntnis verfügen, Inkassodienstleistungen zu erbringen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Die haben mir nun ein weiteres schreiben gesendet das ich den Betrag binnen 10 Tagen überweisen soll, sonst würden sie dem Mandanten das gerichtliche Mahnverfahren empfehlen.

Klingt kurios ist aber so :
In den urteilsdatenbanken exisitiert kein einziger Hinweis das diesbezüglich schon mal geklagt wurde
Nach erfolgtem MB Widerspruch scheint immer Ende der Fahnenstange zu sein und die Forderung wird ausgebuchtr

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

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