Forderung Infoscore / Schufa Vermerk

5. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
meulengracht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderung Infoscore / Schufa Vermerk

Ich bitte um Hilfe in folgendem Sachverhalt, betreffend eines negativen SCHUFA-Eintrages, gemeldet von Infoscore.

Zum Hintergrund:

Im Jahr 2011 gab es eine Kontoausgleichsforderung einer Bank (gut 150 Euro), welche ich viel zu spät entdeckte und in zwei Zahlungen zum 25. und dann 28.10. auf das entsprechende Konto ausglich; anschließend setzte ich hiervon die Bank mit Belegen in Kenntnis. Ohne das ich hiervon Notiz nehmen konnte hatte die Bank jedoch am 18.10. die Forderung schon an Infoscore abgetreten, die wiederum am 28.10. ein Schreiben an mich aufsetzen, welches ich ein paar Tage später erhielt. In der Zahlungsaufforderung waren die ursprüngliche Forderung, welche ich zu diesem Zeitpunkt schon beglichen hatte, sowie zusätzliche Mahngebühren notiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Ganze auch schon der Schufa als Abwicklungskonto gemeldet (Datum des Eintrags: 18.10)
Ich schickte erst per E-Mail und dann per Einschreiben Infoscore anschließend die Belege der von mir bereits getätigten Zahlung mit Bitte, die Angelegenheit der Schufa als erledigt zu melden. Im Antwortsschreiben vom 24.11. teilte mir Infoscore mit, dass ein Ersatz der Inkassokosten nur abzulehnen sei, wenn der Schuldner zahlungsunwillig oder -unfähig sei - ich wurde aufgefordert, die Inakassogebühren noch zu überwiesen. Dies tat ich dann auch in der Zahlungsfrist zum 05.12. - am 20.12. meldete Infoscore der Schufa die Angelgeneheit als erledigt.

Aus aktuellen Gründen beschäftige ich mich nun nochmal mit der Angelegenheit hinsichtlich einer vorzeitigen Löschung bei der Schufa, die zum damaligen Zeitpunkt ja voraussetzte, dass eine Forderung unter 1000 Euro vorliegt und diese innerhalb von 4 Wochen bezahlt wird.

Ich telefonierte gerade mit der Schufa, die teilte mit mit, dass das in meinem Fall dumm gelaufen sei, aber hier Infoscore als Gläubiger gelte und demnach auch die Zahlung vom 05.12. erst die finale Begleichung der Forderung darstellt, und somit eine vorläufige Löschung nicht möglich ist.

Ich überlege nun gerade, ob dies tatsächlich der Sachlage entspricht oder ob ich hier noch weitere Schritte einleiten kann, die zur vorläufigen Löschung des Schufa-Eintrages führen können. Ende des Jahres wird der Eintrag ja ohnehin gelöscht, dennoch wäre eine vorzeitige Löschung für mich aktuell überaus günstig. Über Tipps und Infos zur Sachlage würde ich mich sehr freuen!

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-- Editiert meulengracht am 05.03.2014 11:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:
Dies tat ich dann auch in der Zahlungsfrist zum 05.12

Das war eigentlich ein Fehler, denn das Inkasso wurde aktiv, nachdem du bezahlt hattest. Die Inkassokosten hätte da eigentlich nicht mehr bezahlt werden müssen.

quote:
Ich überlege nun gerade, ob dies tatsächlich der Sachlage entspricht oder ob ich hier noch weitere Schritte einleiten kann, die zur vorläufigen Löschung des Schufa-Eintrages führen können.

Ja und Vielleicht.
So ganz verkehrt ist die Argumentation der Schufa nicht. Die Frage ist allerdings, ob die Forderung überhaupt an die Schufa hätte gemeldet werden dürfen. Man kann vielleicht Gründe finden, die dagegen sprechen, aber auch Gründe, die dafür sprechen. Ob dann die Erledigung eigentlich schon am 18.10. oder erst am 5.12. eintrat, ist für die Frist aber eigentlich egal.

Ich würde es akzeptieren und Ende 2014 wird es definitiv gelöscht, denn dann sind die 3 Jahre rum.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.03.2014 11:33

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meulengracht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung! Beim durchgehen der Unterlagen kam mir auch schon der Gedanke, dass ich niemals hätte zahlen dürfen. Ich nehme an, dann hätte sich die Angelegenheit deutlich hingezogen aber ich hätte die Meldung bei der Schufa grundsätzlich anfechten können?

Es gab von der Bank in der Tat zuvor auch Ankündigungen, dass bei Nichtzahlung die Bank sich vorbehält das an ein Inkasso-Büro weiterzuleiten und die Schufa zu benachrichtigen. Diese Schreiben habe ich halt erst viel zu spät geöffnet, da ich Post von der Bank fast immer direkt entsorgte bzw. ungeöffnet zur Seite legte (ich ging davon aus, dass ich das Konto schon zwei Jahre zuvor gekündigt hatte. Die Gebühren die von der Bank eingefordert wurden, waren demnach auch nur reine Kontoführungsgebühren über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren, in denen ich das Konto überhaupt nicht genutzt hatte - da ich eben von einer Kündigung ausging).

Die Argumentation der Schufa kann ich in gewissem Maße auch nachvollziehen, wenngleich in der Schufa-Auskunft ja nur die ursprüngliche Forderung, die gut 150 Euro eben, als Forderung notiert sind. Diese habe ja nachweislich innerhalb der vier Wochen bezahlt, von der Info-Score Forderung steht da nichts, aber diese ist nun eben scheinbar doch maßgablich für die vorzeigte Löschung. Genau das ist der Punkt, welcher mich auch so ärgert.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:
Diese Schreiben habe ich halt erst viel zu spät geöffnet

Und das ist halt kein Grund, weswegen der Schufa-Eintrag falsch wäre...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meulengracht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Könntest du mir den allgemein Richtlinien nennen, wann ein Schufa-Eintrag gerechtfertigt ist und wann eben nicht oder ist gerade das so einfach nicht möglich?

Das Schufa-Merkmal verunmöglicht mir aktuell einen Darlehensantrag. Es lohnt sicher den Aufwand nicht, nun nochmal alles mithilfe eines Anwalts aufzurollen, da Ende des Jahres ja ohnehin gelöscht wird. Sehr wohl würde ich aber selbst nochmal Schreiben aufsetzen etc., wenn Chancen auf vorzeitige Löschung bestünden und ich mich selbst ein wenig einarbeiten kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html

Da es bei dir grundsätzlich nicht unrichtig ist, was gespeichert ist, gibt es auch wenig bis keine Ansprüche, das richtig zu stellen. Diese kulanten Löschungen der Schufa bei niedrigen sofort beglichenen Beträgen gibt es kaum noch, Das war aber weniger ein gesetzlicher Anspruch, das war eher Kulanz der Schufa. Man kanns über die Schine versuchen, aber wenns keinen Erfolg hat, tja, Pech gehabt.

Die einzige Chance, die ich sehe ist, mit der aktuellen Bank hinsichtlich des Darlehens offen zu sprechen. Dass es ein Konto war, was eigentlich als gekündigt galt, dann doch nicht gekündigt war und dass es Kontoführung und andere Gebühren waren. Dass man es aber auch sofort ausglich. Das Detail, dass man Briefe nicht öffnete, einfach mal verschwigen. Entweder die Bank akzeptiert die Erklärung oder sie akzeptiert sie nicht.

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#6
 Von 
meulengracht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, das klingt für mich nachvollziehbar und ich danke Dir für die Ausführungen und Tipps!

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