Hallo,
ich bekam Samstag eine Forderung von Creditreform über eine Forderung der Fa. Vodafone. Ich hatte niemals einen Vertrag oder sonstiges bei Vodafone, allerdings bei Mannesmann vor ganz vielen Jahren. Mannesmann wurde ja von Vodafone übernommen.
Nun, ich habe bisher keinerlei Vollstreckungstitel oder Auflistung wie sich die geforderte Summe zusammensetzt. Ich habe nun als erstes den Vollstreckungstitel angefordert. Auch habe ich der Forderung erstmal widersprochen.
Wie sieht es aber überhaupt aus zwecks einer Abtretungsurkunde da es den damaligen Gläubiger ja garnicht mehr gibt? Bzw. sollte im Vollstreckungstitel ein z.B. anderes Inkasso eingetragen sein statt Creditreform, müsste ich ja auch erstmal die Abtretungsurkunde anfordern.
Was wenn Creditreform keine Abtretungsurkunde vorweisen kann?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
-- Editiert von Sue72123 am 15.09.2020 08:21
Forderung Inkasso Firma verkauft
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Es ist zunächst mal entscheidend, wer als Gläubiger im Vollstreckungsbescheid steht, nicht so sehr, wer da als Rechtsbeistand drin steht. Der, der dort als Gläubiger drin steht, von dem ausgehend müsste dann lückenlos nachgewiesen werden, dass das aktuelle Inkasso tätig sein darf.
Das mit Abtretungsurkunden usw. ist meist nur dazu da, die Gläubiger und Inkassos zu verärgern. Ansonsten bringt es selten etwas. Damals bei den alten Quelle-Forderungen gab es Probleme, diese lückenlose Nachweise zu erbringen. Aber auch da sind nicht alle Gerichte dem richtig nachgegangen bzw. haben es nicht gelten lassen.
Wichtig ist: Sobald du den VB siehst, kontrolliere die Adresse. Wenn du damals nicht dort gewohnt hattest, kannst und musst du sofort gegen den Titel vorgehen.
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Vorab: Und du hast 1996 auch wirklich dort gewohnt, wo der hingeschickt wurde?
Was direkt auffällt: Die Forderungsaufstellung passt nicht so wirklich zum Vollstreckungsbescheid. In der Forderungsaufstellung werden einmal 2,56€ und einmal 78,59€ Mahnspesen aufgeführt. Dann nochmal 97,21€ Nebenforderung und 64,82€ Kosten. Wenn man das auf DM umrechnet, passt das hinten und vorne nicht.
Die Bearbeitungsgebühr vom 5.9.1997 mit Auslagen ist frei erfundener Blödsinn. Auch das am 4.9.2002 muss gestrichen werden.
Die Bonitätsprüfung vom 5.9.1997 ist zu streichen. Ebenso wie die Auslagen, die vielfältig da auftauchen. Das ergibt für mich keinen Sinn.
Bei den Zinsen (2016) wurde die Verjährung nicht korrekt berücksichtigt.
Ja, ich hatte damals dort gewohnt. Allerdings ist mein Vorname falsch geschrieben im Vollstreckungstitel. Susen statt Susan. Kannst du mir vielleicht helfen was ich denen jetzt schreiben könnte? Danke schonmal für deine Mühe.
Der Rechtschreibfehler bringt dir nicht viel. Man wird argumentieren, dass es trotzdem erfolgreich zugestellt wurde und du davon Kenntnis hattest. Es ist nun über 20 Jahre her, aber du scheinst damals ja auch über zwei Jahre fleißig Raten bezahlt zu haben.
Ich würde denen schreiben, sie mögen doch bitte einmal eine korrigierte Forderungsaufstellung zusenden. Insbesondere mögen sie die verjährten Zinsen streichen, sowie die von mir genannten Gebührenpositionen.
Überschlagsweise haben wir dann also rund 55€ Zinsen, 130€ Hauptforderung, die 64€ verzinsliche Kosten, sowie sagen wir mal rund 200€ unverz. Kosten. Das wären unterm Strich ganz grob gerechnet weniger als 500€ statt der jetzt geforderten über 1200€. Du kannst das in etwa bezahlen oder geht bei dir gar nichts derzeit? Wenn du auf Vergleiche oder Ratenzahlungen angewiesen bist, müsste man das Folgende deutlich höflicher formulieren.
Beispielsweise für den Text:
Wertes Inkasso. Die Forderungsaufstellung kann ich so nicht akzeptieren. Sie möchten bitte die verjährten Zinsen streichen. Darüber hinaus die unbegründeten Positionen "Auslagen". Auch sehe ich keinerlei Begründung für irgendeine "Bearbeitungsgebühr" samt Auslagen (5.9.1997, 4.9.2002) und weise dies ebenfalls zurück. Bei dem Posten "Bonitätsprüfung" handelt es sich nicht um eine vom Schuldner zu bezahlende Position. Den Posten "Mahnspesen" vom 5.9.1997 in Höhe von 78,54€ ist nicht nachvollziehbar. Eine Mahnung, die derart viel kosten soll, ist unsinnig. Ich erwarte ihre korrigierte Forderungsaufstellung. Bei Weigerung, die Korrekturen vorzunehmen, werde ich mit Hilfe eines Anwalts und Gerichts gegen sie vorgehen. Ich gehe davon aus, dass sie diese unnötigen Kosten vermeiden wollen.
Ich müsste Raten bezahlen. Die Firma weiss das eigentlich auch, habe gerade eine Stundung bis Januar bei denen da ich aktuell schon etwas anderes abbezahlen. Die Stundung geht über eine Forderung von knapp 250€. Erst wenn das dann beglichen ist, kann ich überhaupt weiter abzahlen. Trotz allem will ich keine Forderung begleichen, die so von der Summe nicht korrekt ist.
-- Editiert von Sue72123 am 21.09.2020 16:43
-- Editiert von Sue72123 am 21.09.2020 16:44
Dann lass am besten die letzten 4 Sätze weg. Also alles ab " Eine Mahnung, die derart viel kosten soll, ist unsinnig."
Ok, ich danke dir. Melde mich dann wenn sie eine aktuelle Forderungssumme schicken.
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