Guten Morgen,
ich habe ein Schreiben von dem Inkassobüro Infoscore Forderungsmanagement bekommen. Angeblich habe ich eine Rechnung eines Versandhauses im Oktober nur teilweise bezahlt. Die Haubptforderung ist vom 29.10.2006 einen Teilbetrag soll ich dann am 10.04.2007 bezahlt haben, was auch szimmt, nur war es nicht ein Teilbetrag sondern es war die ganze Rechnung über die Zahlung habe ich den Beleg noch nur leider den der Rücksendung nicht mehrist auch auch schon lange her. Kann ich da was machen oder muß ich nun diesen Betrag mit Zinsen und alles bezahlen? Über eine Antwort von ihnen wäre ich sehr dankbar.
LG Ani
-- Editiert am 22.05.2009 07:19
Forderung Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wird der Wert der damaligen (nicht angekommenen) Rücksendung von Infoscore angemahnt ?
lg
Das kann ich nicht genau sagen,ich habe ausgerechnet das der Wert der Ware die ich zurückgeschickt habe 20.63 Euro ist und ich soll jetzt 107,10 Euro zahlen. Das meiste sind alles Zinsen und Mahnkosten, dabei habe ich nie eine Mahnung erhalten, deshalb habe ich auch keinen Nachweis mehr über die zurückgeschickte Ware.Ich bin davon ausgegangen, das mit der damaligen Zahlung alles erledigt war.
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quote:
Das kann ich nicht genau sagen,ich habe ausgerechnet das der Wert der Ware die ich zurückgeschickt habe 20.63 Euro ist und ich soll jetzt 107,10 Euro zahlen
Dann würde ich gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und ebenfalls eine detailierte Forderungsaufstellung einfordern
Meiner Meinung nach deutet die Tatsache das erst 2 Jahre später die angeblich nicht retournierte Ware von der Gegenseite " bemerkt " wurde auf einen möglichen fehler in der Buchhaltung zurück.
Die Frage ist auch : Wie lange ist ein Kunde verpflichtet den Rücksendebeleg aufzubewahren ? 2 Jahre erscheint mir zu lang
lg
Hallo,
danke für deine Antwort, ich werde dann mal an das Inkassobüro schreiben. Mal sehen was dann kommt.
lg
Hallo,
ich habe mich jetzt mit dem Inkassobüro in Verbindung gesetzt, sie sagen jetzt, ich hätte die Rechnung an das Versandhaus komplett überwiesen nur ihre Gebühren wären nicht dabei gewesen und daraus wäre jetzt die Forderungsaufstellung ( deshalb auch keine Gläubervollmacht) Können die Gebühren denn so hoch sein?? Weiss vielleicht jemand was ich noch machen kann? Oder werde ich die Rechnung zähneknirschend bezahlen müssen, die Unterlagen der damaligen Schreiben habe ich natürlich nach 2 Jahren nicht mehr. Würde mich über Hilfe sehr freuen.
LG
Habe ich das richtig verstanden ?
Nach 2 jahren meldet sich das Inkassobüro und möchte 107 € Inkassogebühren ?
quote:
ich habe mich jetzt mit dem Inkassobüro in Verbindung gesetzt,
telefonisch ?
--- editiert vom Admin
Ja, ich habe mich telefonisch mit ihnen in Verbindung gesetzt gerade eben. Die Hauptforderung war vom 29.10.2006 angeblich habe ich die Rechnung von dem Versandhaus am 10.04.2007 überwiesen nur eben ihre Gebühren nicht.Ich könnte die Forderungsberechnung hier posten, wenn das weiter hilft. Ich solle die Forderung bis zum 29.05.2009 begleichen durch das Telefonat habe ich jetzt einen Aufschub bekommen bis zum 15.06.2009 weil ich gesagt habe, das ich mich erst mit meinem Anwalt beraten wolle. Aber ich sollte mich auf jedenfall vorher noch einmal bei ihnen melden.
--- editiert vom Admin
Ja, das Inkassobüro war damal schon eingeschaltet, die Mahnauslagen waren angeblich vom 29.10.2006 und betrugen 37,50. Das Inkassobüro hat mir gesagt ich hätte die Rechnung von dem Versandhaus direkt an ihr Büro überwiesen. Kann mich leider nicht mehr daran erinnern
quote:
.Ich könnte die Forderungsberechnung hier posten, wenn das weiter hilft.
Ja
quote:
Ist die Antwort so schwer? War damals schon das Inkassobüro eingeschaltet und hast du NACH Einschaltung an den Gläubiger gezahlt?
Selbst wenn das so gewesen ist spielt das keine Rolle !
lg
--- editiert vom Admin
quote:
Es ist erschreckend, wie wenig juristischen Hintergrund du hast. Dafür ist die Klappe offensichtlich um so größer.
Alles klar @AliBaba ich hatte es geahnt
Schon wieder ein neuer Nick um Dich selbst zu unterstützen ?

Möchte nicht wissen wie es im Forum Familienrecht aussieht

lg
-- Editiert am 29.05.2009 10:21
--- editiert vom Admin
quote:.
Das Procedere, was du mit deinen Links auf deine anderen nicht wirklich gehaltvolleren Beiträgen in anderen Foren vollziehst, haben wir nicht nötig
Alles klar

Dein 1 Posting hier im Inkassoforum unter diesem Nick ist übrigens erst vom 21.5.2009
Vorher warst Du wohl stiller Mitleser
Dein Problem ist das Du immer so schnell wütend wirst und dann einen auf beleidigte Leberwurst machst und persönlich wirst
Das merkt man bereist nach einer Handvoll Postings
lg
Schade übrigens das Reike nicht mehr postet

Mit dem einscannen das klappt nicht
--- editiert vom Admin
Habe ich jetzt was verpasst?????
--- editiert vom Admin
quote:
Begonnen hat Reike hier in 2001 als Dr.o.medar, war dann Reike, dann Dr.omedar, dann Dr.A.Stisch und jetzt wieder Dromedar.
10 bis 12 Zwischen Nicks hast Du aber " vergessen "
I
quote:
ch werde weder wütend noch persönlich, aber juristische Tieffliegerpostings gepaart mit einem überhöhten Maß an Beratungsresistenz läßt auch den friedlichsten Bürger die Hände übern Kopf zusammenschlagen
Zugegeben das ist Lustig formulierter Satz denoch verbuche ich es als Wunschdenken
quote:
Habe ich jetzt was verpasst?????
Nicht wirklich
quote:
Mit dem einscannen das klappt nicht
Brauchst Du nicht !
Dann gib uns die einzelnen Positionen (gerunded)
quote:
Du hast seinerzeit die Rechnung des Versandhauses an das Inkassobüro gezahlt, damit hast du deren Bevollmächtigung anerkannt.
Woher weißt Du das ?
Aus dem Eingangs Posting von @Ani0502 ist nicht zu ersehen das ans Inkassobüro gezahlt wurde
Im Gegenteil :
Zitat:ich habe mich jetzt mit dem Inkassobüro in Verbindung gesetzt, sie sagen jetzt, ich hätte die Rechnung an das Versandhaus komplett überwiesen
lg
-- Editiert am 29.05.2009 11:19
--- editiert vom Admin
quote:
Ich warte gespannt auf deine Aufzählung, nur damit auch der letzte User deine Paranoia begreifen kann.
Die von Dir selbst aufgezählten 5 @Dromedar Nicks reichen wohl fürs erste

quote:
Lesen ist auch nicht deine Stärke?
Deine auch nicht unbedingt
Beide Aussagen sind vom TE :
quote:
ich habe mich jetzt mit dem Inkassobüro in Verbindung gesetzt, sie sagen jetzt, [u]ich hätte die Rechnung an das Versandhaus komplett überwiesen[/u]
quote:
Das Inkassobüro hat mir gesagt ich hätte die Rechnung von dem Versandhaus direkt an ihr Büro überwiesen. Kann mich leider nicht mehr daran erinnern
Evtl gibts von Ani0502 eine Auflistung der Positionen
-- Editiert am 29.05.2009 11:41
Es ist mir nicht bewußt das ich die Rechnung an das Inkassounternehmen überwiesen, ich habe leider keine Unterlagen mehr davon.So muß ich denen vom Inkassobüro ja wohl glauben.
Auflistung der einzelnen Posten sieht so aus:
6,47 Euro Zinsen
43,13 Euro IKU-Gebühren
20,00 Euro Kontoführungsgebühren
und natürlich die Mahnauslagen von 37,50 das sind zusammen 107,10
--- editiert vom Admin
Der Beleg den ich hatte, der war leider von einer anderen Rechnung, die direkt nach Quelle überwiesen wurde. Es ist alles nicht ganz einfach wenn es schon so lange her ist
Mit ihre meinte ich die Gebühren der Inkassofirma
--- editiert vom Admin
Danke das du soviel Geduld mit mir hattest.Ich werde dann jetzt 47,72 überweisen .Ich hoffe das es damit dann geklärt ist. Nochmals danke für die Hilfe
LG Ani
quote:
Auflistung der einzelnen Posten sieht so aus:
6,47 Euro Zinsen
43,13 Euro IKU-Gebühren
20,00 Euro Kontoführungsgebühren
und natürlich die Mahnauslagen von 37,50 das sind zusammen 107,10
Wenn das die aufgelisteten Positionen des Schreibens vom Inkassobüro ist dann
ist die komplette Hauptforderung beglichen und die Zahlung ging offensichtlich nicht ans Inkassobüro
quote:
Für Mahnkosten würde ich aufgrund des Zeitablaufes 5,00 € zahlen, die Zinsen, die Inkassogebühr von 36,25 € und gut ist. Macht zusammen 47,72 €. Dem Inkassobüro würde ich die Auflistung auch genau so, wie ich die Zahlungen vornehme, übersenden.
@Dromi/Ani
Spielt zwar von der Summe her keine große Rolle ob ich die Mahngebühren kürze - wie oben von @Dromi empfohlen - oder Diese zahle und die Inkassogebühren weglasse (wie ich empfohlen hätte)
Wir wissen nicht wie oft der TE vom Versandhaus angemahnt wurde ?
Anscheinend öfters !
In der Regel kostet es ab dem 2 Brief 7,50 € (weiß ich aus eigner Erfahrung )
Bevor dann ans Inkasso abgegeben wird gehen rund 4 bis 5 Briefe ins Land
Es ist tatsächlich so das bei u.a Neckermann/Quelle nicht umgehend ans IB weitergegeben wird
Da können schon 30 bis 40 € interne Mahngebühren berechnet werden
(5 mal 7,50 = 37,50)
Das dürfte auch der Grund sein das ans Inkasso abgegeben wurde
lg
-- Editiert am 29.05.2009 18:10
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