Forderung KSP - Billpay GmbH

15. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
JaLi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung KSP - Billpay GmbH

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und würde mich über eine Rückmeldung freuen!
Nach einem Kauf bei Design4stars erhielt ich Anfang September 2014 die Ware im Wert von 25,99--€. Beim Onlinekauf habe ich offensichtlich die Bezahlung mit/bei Billpay akzeptiert.
Drei Tage nach Erhalt der Ware hatte ich den Rechnungsbetrag direkt an Desgin4stars überwiesen.
Nun ist mir am 21.10.2014 von der KSP Rechtsanwaltskanzlei eine Forderung von 103,19--€ zugegangen. Die Forderung teilt sich folgendermaßen auf:
- Hauptsache 25,99--€
- Mahnkosten 15,--€
- Mahnschreiben v. 21.10.2014, 51,75,--€
- Mahnschreiben v. 21.10.2014, 10,35,--€

Gesamtsumme: 103,19--€

Noch am gleichen Tag (21.10.2014)informierte ich die KSP und nachrichtlich Design4stars, dass der Rechnungsbetrag direkt an den Onlinehändler ging.
Kurzum, die Forderung von Billpay, die die Mandantschaft an KSP abgetreten hat, bleibt nun bestehen.
Wie soll ich mich verhalten?
Mit neuem Schreiben vom 12.11.2014 wird mir nun 77,21,-€ in Rechnung gestellt. Im selben Schreiben wird bestätigt, dass die Weiterleitung der Zahlung durch den Onlinehändler an die Mandantschaft (Billpay) eingetreten sei. Dieser Betrag ist jetzt auf der Rechnung abgezogen worden.
Hätte der Onlinehändler dies nicht schon bei meinem Zahlungseingang machen sollen/müssen?

Nun hoffe ich auf gute Beiträge und eine tolle Unterstützung!

Gruß
JaLi123

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie kamst du auf die Idee, das an den Anbieter direkt zu überweisen? Lag eine entsprechende Rechnung mit dessen Bankverbindung dabei?

Eigentlich bist du ganz grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt in Verzug gewesen. Ich würde daher KSP komplett ignorieren. Wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, diesem sofort vollumfänglich widersprechen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
JaLi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die erste Rückmeldung.
Per E-Mail bekam ich am 01.09.2014 die Rechnung von Design4stars, wo die Kontodaten mit aufgeführt waren.
Ich berücksichtigte nicht den Hinweis, dass ich mich für die Bezahlung mit BillPay entschieden habe.
Somit überwies ich den Rechnungsbetrag direkt an BillPay.
Durch diesen Hinweis ist jedoch dem Onlinehändler bekannt gewesen, dass ich diese Zahlungsweise gewählt habe. Bei Eingang meiner Überweisung hätte Design4stars somit den Betrag weiterleiten oder mir den Hinweis geben können. Dies ist nicht geschehen. Am 22.10.2014 habe ich erstmals Desgin4stars informiert, dass sich die Kanzlei KSP bei mir gemeldet hat. Da Design4stars sich per E-Mail nicht gemeldet hat, rief ich dort nach dem nächsten Schreiben von KSP an und die Mitarbeiterin äußerte, dass der Rechnungsbetrag Anfang September eingegangen ist und meine E-Mail vermutlich im Spamordner gelandet sei. Die Mitarbeiterin hat folglich Billpay den Zahlungseingang bestätigt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann ist ja eigentlich alles in Ordnung. KSP würde ich ignorieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
JaLi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die Begründung lauten?

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