Forderung KSP / Paypal - Konto gehört nicht mir

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
*Fritzi*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung KSP / Paypal - Konto gehört nicht mir

Ich habe eine Zahlungsaufforderung der Fa. KSP erhalten, ein scheinbar von irgendjemandem auf meinen Namen eröffnetes Paypal-Konto betreffend. Die aufgeführte E-Mail-Adresse gehört mir nicht, um was für eine Transaktion es sich handelt ist nicht ersichtlich, nur der Betrag (ca. 45 Euro) um den es geht, zzgl. aller möglicher Gebühren, insgesamt dann ca. 138 Euro, ist noch aufgeführt.
Nach Rücksprache mit Paypal habe ich Strafanzeige gestellt, da man auch dort von Identitätsdiebstahl ausging.
Ich habe dieser Forderung bei KSP und Paypal vollumfänglich widersprochen und um Datenauskunft gebeten.
Nun habe ich ein Schreiben von KSP erhalten, dem die Vollmacht Paypals mit der angeblichen Transaktion beilag. Hier geht es plötzlich um eine völlig andere Grundforderung von mehr als 150 Euro. Mal abgesehen davon, dass es sich einfach nicht um mein Paypal-Konto handelt, kann ich dem nun gar nicht mehr folgen.
Paypal reagiert überhaupt nicht auf diesen Widerspruch. Wobei ich der Ansicht bin, auf Grund der hinterlegten Bankverbindung, müsste man doch dort nachvollziehen können, wer dieses Konto angelegt hat? Gibt es nicht eine Kontoverifizierung durch Paypal?

Ich hoffe, dass war einigermaßen verständlich, ich steh ein bisschen neben mir. Mir fällt einfach nicht ein, wie ich in dieser Situation etwas nachweisen kann, ich hab ja logischer Weise nichts in der Hand. Kann mir bitte jemand sagen, wie ich mich nun weiter verhalten soll.

Vielen Dank!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

KSP die Tagebuchnummer der Strafanzeige mitteilen und die Forderung bestreiten. Die telefonische/persönliche Kontaktaufnahme sowie die Einmeldung an Auskunfteien untersagen. Für den Fall der weiteren Geltendmachung der Forderung eine negative Feststellungsklage ankündigen (ob man das dann macht, ist wieder eine andere Frage).

Das Ganze per Einwurfeinschreiben und/oder Fax. Danach nicht mehr reagieren, außer es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
*Fritzi*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Eine kleine Frage vielleicht noch, sollte ich auf die unterschiedlichen Forderungen aus dem ersten und zweiten Schreiben einegehen, auch die Bevollmächtigung war nicht im Original unterschrieben. Oder kommt es darauf dann auch nicht mehr an?

Vielen Dank!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Gibt es nicht eine Kontoverifizierung durch Paypal?


Paypal ist doch sssssssicherererererererer!
Aus diesem Grund verzichtet Paypal auf eine aufwändige und lästige Kontoverifizierung.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die haben doch sogar Ninjas, die Titantresore bewachen. :crazy:

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich denke mal aufgrund der Einfachheit, wie man bei Paypal ein Konto öffnen kann, meidet Paypal es auch, die eigenen Forderungen vor deutschen Gerichten einzuklagen.
Paypal macht keine Identitätsprüfung. Das läuft bei normalen Banken anders.
Wer weiss denn, ob Herr Hans Müller mit der E-Mail hans.mueller@gmail.com wirklich Hans Müller ist. Paypal (bzw. die Vertragsanwälte) würden viel Geld in den Sand setzen, gegen nicht real existierende Personen zu klagen.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ich nutze schon sehr lange Zeit bei Paypal - allerdings wirklich nur für kleine Beträge. Meines Erachtens wird/wurde von paypal eine Kontoverifizierung durchgeführt. Damals erfolgte die Kontoverifizierung so, dass Paypal auf mein benanntes Konto 1 Cent überwiesen hat. Im Verwendungszweck stand zusätzlich ein Zahlencode, welchen man anschließend online zur Verifizierung eingegeben hat. Sicher oder unsicher ? Ich habe es zumindestens nicht in Frage gestellt.




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Eigentlich brauchst Du gar nichts mehr zu machen
Falls es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt legst Du fristgemäs und begründungslos Widerspruch ein (Widerspruch ans zuständige mahngericht) und wartest ab ob die Gegenseite eine Klagebegründung auf den Tisch legen wirdwas ich für extrem wenig wahrscheinlich halte



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Meines Erachtens wird/wurde von paypal eine Kontoverifizierung durchgeführt. Damals erfolgte die Kontoverifizierung so, dass Paypal auf mein benanntes Konto 1 Cent überwiesen hat. Im Verwendungszweck stand zusätzlich ein Zahlencode, welchen man anschließend online zur Verifizierung eingegeben hat. Sicher oder unsicher ? Ich habe es zumindestens nicht in Frage gestellt.



Ja und Nein!
Paypal führt tatsächlich eine solche Kontoverifizierung durch. Es existieren trotzdem zwei Schwachpunkte:
1) Man kann unmittelbar nach Anmeldung schon mit einem Paypal Konto bezahlen (und das Paypal Konto mit Hilfe von Lastschriften aufladen). Die Kontoverifizierung kommt erst später.

2) Selbst mit erfolgter Kontoverifizierung weiß Paypal noch nicht, ob Hans Müller tatsächlich der Kontoinhaber ist. Paypal weiß nur, dass der Eigentümer der E-Mail Adresse hans.mueller@gmail.com Zugriff ein bestimmtes Bankkonto hat.

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