Forderung Otto, erst EOS Deutscher Inkasso-Dienst, jetzt noch Argus Inkasso

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderung Otto, erst EOS Deutscher Inkasso-Dienst, jetzt noch Argus Inkasso

Schönen guten Abend zusammen,

ich war bis jetzt nur lesend hier im Forum unterwegs, um die vielen hilfreichen Informationen zu sammeln, die es hier zum Thema EOS DID und Otto Forderungen gibt. Dafür erst mal herzlichen Dank an die Helfer, die diese hier bereitstellen. Das hat mich am Anfang doch sehr beruhigt und mir bis jetzt weitergeholfen.
Nun zum Sachverhalt.
Auch ich habe zu meiner Verwunderung im Mai diesen Jahres ein Schreiben von EOS DID wegen einer Forderung von Otto bekommen. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/z2n38u1ncsv8zf5/2016_05_11-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Wir sind zwar Kunde bei Otto, aber wir haben schon Jahre nichts mehr dort bestellt und wenn wir mal irgendwo im Alltagsstress vergessen hatten etwas zu bezahlen, wurde das spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung (per Mail oder Post) sofort erledigt. Von Otto hatten wir allerdings nie eine Zahlungserinnerung, geschweige denn eine Mahnung erhalten. Daher konnten wir nicht nachvollziehen, was das für eine Forderung sein soll.
Am nächsten Tag haben wir gleich das 2. Schreiben im Briefkasten gehabt, wobei wir uns immer noch nicht erklären konnten, wo diese Forderung herrühren soll.. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/lz0lb6s0pcail3i/2016_05_12-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Da wir in unseren Unterlagen keine Hinweise auf offene Posten bei Otto fanden, habe ich mich im I-net auf die Suche nach dem Verein begeben und bin hier im Forum gelandet. Wie schon erwähnt, habe ich hier viele hilfreiche Beiträge gefunden und durchgelesen. Daraufhin habe ich ein Schreiben mit folgendem Text erstellt und an EOS DID per Einschreiben geschickt:

"...die o. g. Forderungsangelegenheit weise ich ausdrücklich zurück und bitte zum Zwecke der Überprüfung um Zusendung folgender Unterlagen:

- sämtliche inklusive der per Anfrage mitzuteilenden Informationen gem. RDG § 11a
- Gläubigervollmacht gem. BGB § 174
- Rechnungskopie bzw. Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
- Liefer- bzw. Zustellungsnachweis
- Mahnungskopien, sowie deren Zustellungsnachweise

Des Weiteren untersage ich Ihnen gem. BDSG die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.


Mit freundlichen Grüßen"


Eine Woche später bekam ich dann erneut Post von EOS DID mit dem einzigen Schreiben bis jetzt, was persönlich Unterschrieben war. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/yvxgiqv02qbp3r6/2016_05_18-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Anhand der beigefügten Rechnung und der Kontoauszüge vom Otto Kundenkonto konnten wir nun endlich nachvollziehen, was passiert war. Im Oktober 2013 haben wir etwas bei Otto bestellt. Davor sind wir allerdings einmal 2010 und einmal Mitte 2013 umgezogen. Die Bestellung haben wir an die aktuelle Adresse liefern lassen. Hier ist leider folgender Fehler aufgetreten. Bei Otto wurde nur die Liefer- aber nicht die Rechnungsadresse (gültig bis 2010) geändert. Ausgerechnet diese Bestellung ist uns durch die Lappen gegangen. An sich wäre das nicht das Problem gewesen, da wir bei der ersten Erinnerung von Otto sofort die Rechnung beglichen hätten. Otto hat aber fleißig vier Mahnungen (1x 7 €, 3x 10 €) an die nicht mehr gültige Rechnungsadresse von vor 2010 geschickt. Damit ist nie eine Info bei uns angekommen. Hätten die Otto Leute einmal eine Nachricht an die hinterlegte E-Mail Adresse geschrieben oder eine von den vier Mahnungen an die aktuelle Lieferadresse geschickt, wäre die Sache schon längst aus der Welt.
Nachdem ich nun wusste, um was es sich handelt, habe ich mich hier schlau gemacht, wie ich das am besten begleiche.
Also habe ich die Hauptforderung 82,43 €
+10 € Mahngebühren (4 Mahnungen)
+7,21 € Verzugszinsen
zweckgebunden direkt an Otto überwiesen (Verwendungszweck: Otto-Kundennummer, Nur Hauptforderung+Mahngebühren+Verzugszinsen).

Im Juni habe ich dann dieses Schreiben erhalten: https://www.dropbox.com/s/x5uqofzl0a2bo8o/2016_06_08-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Da meine Überweisung nicht zurückgewiesen wurde und somit der offene Posten bei Otto beglichen scheint, habe ich einfach weiter abgewartet.
Im Juli kam dann erneut ein Schreiben von EOS DID. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/d50iaps4ofwqat0/2016_07_18-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Wie zu erkennen ist, wird jetzt mein überwiesener Betrag auch im Schreiben von EOS DID aufgeführt. Obwohl ich das Geld direkt an Otto überwiesen habe. Ich wartete weiter ab...

Jetzt wird es bunt. Im August bekam ich ein farbiges Schreiben von EOS DID in dem sie mir sogar Infomaterial beigelegt hatten. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/2dy9oglx34p37o0/2016_08_10-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Da ich Otto nach meiner Überweisung ja nichts mehr schulde, habe ich das Schreiben nur abgeheftet.

Während unseres Urlaubs im September kam nun überraschenderweise ein Schreiben von der Argus Inkasso GmbH, welche nun mein Ansprechpartner wären. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/kih0qq6ahjfsfwl/2016_09_04-Argus_Inkasso.pdf?dl=0

Nach etwas Recherche im I-net fand ich dieses Dokument http://www.ottogroup.com/media/docs/de/sonstiges/Anteilsbesitzliste_2016.pdf, was die Argus Inkasso GmbH als 100 %ige Tochter der Otto Gruppe ausweist.
Ich denke mal, dass es sich hier um das gleiche Spiel wie mit EOS DID handelt?

Da wir im Urlaub waren, konnte ich naturgemäß nicht auf das Schreiben reagieren und noch während unseres Urlaubs kam schon das nächste Schreiben von Argus Inkasso in dem sie mir ein "großzügiges" Angebot unterbreiten. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/xk35hyplc5fzlp9/2016_09_18-Argus_Inkasso.pdf?dl=0

Nun meine eigentliche Frage.

Muss ich noch irgendwie auf die Schreiben von der Argus Inkasso reagieren (Widerspruch etc.) nachdem sie mir nun schon im letzten Schreiben ein "Angebot" machen oder kann ich diese ebenfalls ignorieren?

Bitte entschuldigt den ellenlangen Text, aber ich wollte mein Sachverhalt möglichst genau beschreiben.

Beste Grüße

keep_smile :)

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ja, ich würde ggü. von Argus nochmal mit dem Dreizahler á la "Die HF ist bezahlt ich untersage die Weitergabe blabla" per Einschreiben schicken. Dann alles ignorieren bzw. abheften. Dort werden eh nur lustige Bausteinbriefchen zusammengeklickt ;)

EOS bzw. Argus hat auch gar keinen Anspruch auf Zahlung der Inkassokosten da hier Kozerninternes Inkasso vorliegt. Man könnte sich hier - wie oft vorgeschlagen wird - beim Aufsichtsgericht des Inkasso beschweren, in wie weit das etwas bringt muss jeder selbst entscheiden.

Falls ein gelber Brief vom Gericht kommt, unbedingt hier melden bzw. innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Stimme The_Mentalist zu.

Darüber hinaus würde ich mich bei den beiden Aufsichtsgerichten beschweren. Das Amtsgericht Hamburg hat der EOS zur Auflage gemacht, die Schuldner in Briefen eindeutig kenntlich zu informieren, dass es eine 100% Otto-Tochter sei. Das wird offenbar verweigert. Zudem erfindet die EOS Mahngebühren in absurder Höhe, obwohl sie zu 100% weiß, dass dies verboten ist (37€???). Darüber hinaus erhebt EOS eine Inkassogebühr, begründet über das RVG. Und das obwohl §2 RDG ausdrücklich besagt, dass gar keine Rechtsdienstleistung vorliegt, wenn es ein verbundenes Unternehmen ist.
Würde auch erklären, dass Otto offenbar mehrere Inkassos betreibt (Frankfurter Inkasso, Argus Inkasso und was weiß ich sonst noch). Und dass das mal durchleuchtet wird, denn offenbar soll hier gezielt der Eindruck erweckt werden, es handele sich stets um unabhängige Unternehmen, deswegen auch die Verweigerung, die Auflage des Aufsichtsgerichtes zu erfüllen.

Gleiche Beschwerde würde ich ans Aufsichtsgericht der Argus schicken. Würde dem sortigen Aufsichtsgericht schreiben, dass Otto gezielt die Auflagen des Amtsgericht Hamburg, die Schuldner über die Konzernabhängigkeit aufzuklären umgeht.
Zudem scheint die Argus nur ein Schein-Unternehmen zu sein. Exakt selbes Briefpapier, selbe Formulierung. Offenbar ist hier weiterhin die EOS am Werk und nutzt nur einen anderen Namen um so zu tun, als sei das ein völlig neues Inkasso.
Man möge hier bitte effektiv für eine Einhaltung des RDG/RVG/RDGEG sorgen und dem Inkasso ausdrücklich verbieten, in konzerninternen Fällen Inkassogebühren zu erheben, da dies ein drastischer Verstoß gegen §2 RDG darstelle.

Die Beschwerden kosten nur Briefporto. Auf jeden Fall aber senden sie ein Signal aus, auch wenn da nicht viel bei rumkommen sollte: Ich lasse mich nicht verarschen. Die Inkassokosten sind Schwachsinn und müssen nicht bezahlt werden. Mit dem, was du aufgeschlagen hast bei deiner Überweisung hast du sämtliche in Frage kommenden Gebühren (Mahngebühren, Zinsen) bezahlt. Eine Adressabfrage war nicht notwendig und wenn Otto es nicht gebacken bekommt, bei dem Neueintragen der Adresse beides zu ändern, also Liefer- und Rechnungsadresse, ist das deren Fehler, nicht deiner. So würde ich argumentieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

keep_smile Danke für das detailierte Eingangsposting :)
Meiner Meinung nach sind diese Kosten nicht durchsetzungsfähig
Allein die Tatsache das der Forderungseinzug von einem Inkasso an ein anderes Inkasso wandert ist selbstredend
Kann mir deshalb nicht vorstellen das man versuchen wird diese Kosten einzuklagen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.
Die Geschichte geht nun weiter.
Einen Tag nach meinem Posting hier hatte ich ein weiteres Schreiben von der Argus Inkasso im Briefkasten. Darin zeigte man sich "überrascht", noch nichts von mir gehört zu haben. ;)
siehe hier: [link=https://www.n nur mit Textbausteinen arbeiten. Hier ist er: https://www.dropbox.com/s/6atocbiaqgl823v/2016_11_18-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

EOS DID war ja schon abgehakt. Daher habe ich das Schreiben nur abgeheftet.

Nun kommt das nächste Inkasso ins Spiel. Die Frankfurter Inkasso GmbH. Laut Anteilsbesitzliste aus meinem ersten Posting ebenfalls eine 100 %ige Tochter der Otto Gruppe.
Das Schreiben ähnelt stark denen von EOS DID und Argus. Daher ist davon auszugehen, dass es sich um ein und die selben Leute handelt und hier nur die Briefköpfe ausgetauscht werden. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/g16mez1occo1hka/2016_12_14-Frankfurter_Inkasso.pdf?dl=0

Widerspruch geht morgen per Einschreiben raus. Beschwerde an das Oberlandesgericht Brandenburg geht ebenfalls morgen raus.
Auf die Briefe an die anderen Aufsichtsgerichte habe ich leider noch keine Antwort bekommen.

Ist eigentlich bei dieser Penetranz, unberechtigt und auf betrügerische Weise Geld von einem zu fordern, der Tatbestand nach § 240 StGB oder § 253 StGB erfüllt?
Könnte man das nicht der Staatsanwaltschaft übergeben?
Hat da zufällig schon einer Erfahrungen gemacht?

Besinnliche Weihnachten und beste Grüße

keep_smile :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von keep_smile):
Widerspruch geht morgen per Einschreiben raus. Beschwerde an das Oberlandesgericht Brandenburg geht ebenfalls morgen raus.
Auf die Briefe an die anderen Aufsichtsgerichte habe ich leider noch keine Antwort bekommen.


Ich würde dem OLG Brandenburg den ersten Inkassobrief (also wo jeweils das "Ab sofort sind wir Ihr Ansprechpartner" steht) jedes Inkassos sowie den letzten von EOS in Kopie beifügen und wie von mepeisen in Antwort #2 vorgeschlagen argumentieren, dass hier mehrere angeblich unabhängige Inkassos, welche in Wirklichkeit 100%ige Töchter der Otto Group sind, ein und die selbe Forderung zum Teil sogar parallel einfordern, zudem unberechtigt Inkassogebühren verlangen usw. und das Gericht dem umgehend ein Ende bereiten soll.

Den beiden anderen Aufsichtsgerichten würde ich das gleiche zusenden und um eine aktuelle Rückmeldung zu der ersten Beschwerde bitten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Penetrant sein, ist nicht strafbar.

Ob das Jonglieren mit mehreren Inkassos und das Nicht-Erfüllen einer schon vor rund einem Jahr durchs Aufsichtsgericht (AG Hamburg) an EOS erteilte Auflage (Kenntlich-Machen der Konzernzugehörigkeit im Briefkopf) als Täuschung und damit in Konsequenz als gewerblicher Betrug ausgelegt werden kann, also ich würde Ja sagen.
Täuschungshandlung über die Konzernzugehörigkeit und damit über die Rechtmäßigkeit der Inkassogebühren.
Vorsatz ist vorhanden, wenn man absichtlich eine Auflage des Amtsgerichtes Hamburg ignoriert.

Ich schicke dir mal eine PM mit wertvollen Infos.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nimbus15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo keep_smile,

seit deinem Fall sind nun schon drei Monate vergangen und ich wollte nachfragen, wie es bei dir ausgegangen bzw. weitergegangen ist? Ich stecke nun in 1:1 derselben Situation wie du und werde ebenfalls so reagieren, wie du oben beschrieben hast; das heißt, ich werde die Forderung zurückweisen und Rechnungskopie sowie weitere Nachweise fordern.

Eigentlich ist die Sache ja recht eindeutig, einen Knackpunkt sehe ich aber noch: Otto sind ja vermutlich Kosten für die Ermittlung deiner aktuellen Adresse entstanden, die man ähnlich wie die Kosten für die Mahnschreiben rechtens erstatten muss. Ist diese Sache der Ermittlungskosten bei dir überhaupt aufgeworfen worden oder war nach Bezahlung der Hauptforderung + Mahngebühren + Verzugszinsen irgendwann Ruhe? Und kam noch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder nicht?

Ich danke dir für die ausführliche Beschreibung deiner Situation!

Viele Grüße,
nimbus15

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Otto sind ja vermutlich Kosten für die Ermittlung deiner aktuellen Adresse entstanden, die man ähnlich wie die Kosten für die Mahnschreiben rechtens erstatten muss

Ja, sofern das wirklich notwendig war und sofern sie im vernünftigen Rahmen liegen.

Aber das hat trotzdem natürlich nichts mit den Inkassogebühren der konzerneigenen Inkassos zu tun. Die gibt es auch bei Adressermittlungen nur in maximaler Höhe von 0,00€.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für euer Interesse an meinem Vorgang.
Entschuldigt bitte die lange Funkstille. Wir haben Ende letzten Jahres Nachwuchs bekommen und da hatte ich bis jetzt wenig Zeit den weiteren Verlauf der Inkasso-Odyssee hier mitzuteilen.

Folgendes hat sich bis jetzt zugetragen:
Ende Dezember bekam ich einen weiteren Brief von der Frankfurter Inkasso mit einem "großzügigen" Angebot, wie es schon von der Argus Inkasso gekommen war (haargenau gleicher Wortlaut).
https://www.dropbox.com/s/ilxcxbp787ei196/2016_12_28-Frankfurter_Inkasso.pdf?dl=0

Da ich in meinem Widerspruch an die Frankfurter Inkasso unter anderem von einer Strafanzeige geschrieben habe, sah sich wahrscheinlich EOS DID genötigt, mir einen ausführlicheren Brief zu schicken, der nicht nach Baukasten aussieht. Darin wird beschrieben, dass die Erhebung von Inkassogebühren bei konzerninternem Inkasso angeblich rechtens wären. Diesmal sogar echt mit Kugelschreiber unterschrieben.
https://www.dropbox.com/s/n0xk7nobhad8hjx/2017_01_17-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Anfang Februar kam nun die bekannte Baukasten Erinnerung von EOS DID.
https://www.dropbox.com/s/g7d4kex8ywf1z1n/2017_02_07-EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Mal sehen wann der nächste Brief kommt.

Des Weiteren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf geantwortet, dass es die Argus Inkasso GmbH um Stellungnahme zu meiner Beschwerde aufgefordert hat. Da bin ich ja mal gespannt.
Das AG Hamburg und das OLG Brandenburg haben sich leider noch nicht zurückgemeldet. Mal sehen, ob da noch was kommt.

Bei meiner Recherche für meine Beschwerden bei der/dem jeweiligen/jeweiligem Gerichts-Präsidentin/Präsident bin ich auf weitere interessante Details zum EOS DID gestoßen. Um die jeweiligen zuständigen Gerichte zu den Inkassos zu finden, habe ich etwas im http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ gestöbert.
Dabei ist mir beim Eintrag der EOS DID aufgefallen, dass unter dem Punkt Zweigstellen mir bekannte Adressen angegeben sind. http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=13554
Einmal die

Carl-Friedrich-Gauß-Straße 16
47475 Kamp-Lintfort

welche der Adresse der Argus Inkasso GmbH entspricht. http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=12260
und einmal die

Großbeerenstraße 179
14482 Potsdam

die wiederum der Adresse der Frankfurter Inkasso GmbH entspricht. http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=12812

Auch die angegebenen Personen, sind bei allen Unternehmen in irgendeiner Form wiederzufinden.

Daraus kann man mit gesundem Menschenverstand nur schlussfolgern, dass
EOS DID = Argus Inkasso GmbH = Frankfurter Inkasso GmbH = ...
ist!

Soviel zum aktuellen Stand...


Schönen Abend noch und beste Grüße

keep_smile :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Kurzer Nachtrag:
So wie es aussieht, scheinen die Links zu den Datenbankeinträgen von EOS DID, Argus und Frankfurter Inkasso bei http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ nicht 100%ig zu funktionieren.

Wer also selbst nachlesen will, einfach in der Suche http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1 im Feld "Name/Firma" EOS Deutscher Inkasso-Dienst, Frankfurter Inkasso oder Argus Inkasso eingeben und suchen.

Hoffe das funktioniert wenigstens.

Gute Nacht ;)

keep_smile :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde denen eine Mail schicken: "Wenn Sie an der Durchsetzbarkeit ihrer Forderung fest glauben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll ans hiesige Gericht und klagen sie. Amtsgericht XYZ, Adresse..."

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo mepeisen,

danke für deine Antwort.
Heute kam eine Reaktion vom Amtsgericht Hamburg. Sie haben EOS DID um Stellungnahme gebeten.
Na mal sehen was die Stellungnahme dann sagen wird?

Nochmal eine Anmerkung zu meinen angegebenen Links auf: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1
Ich habe zufällig festgestellt, dass diese funktionieren, wenn man zuerst die Suche auf der Seite aufruft und dann auf meine o. a. Links zu den einzelnen Inkassos klickt.

Weiterhin ist mir noch aufgefallen, das immer noch weitere Zinsen auf die Hauptforderung berechnet werden, obwohl diese seit meiner Zahlung an Otto Anfang 2016 nicht mehr besteht. Wenn es nur noch eine restliche Hauptforderung von 0,00 € gibt, sagt mir Adam Ries, dass die weiteren Zinsen dann ebenfalls 0,00 € betragen. ;)
Sollte man die Inkassos beim nächsten Schreiben mal darauf hinweisen oder ist das schade um das Briefpapier, da mir EOS DID im vorletzten Schreiben ja sogar bestätigt hat, dass die Zahlung bei Otto Anfang 2016 angekommen ist? Ab diesem Zeitpunkt dürfte es dann auch keine weiteren anfallenden Zinsen geben.


Mit besten Grüßen

keep_smile :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Das ist ja schon das 3 Inkassobuero was eingeschaltet wurde um die Inkasso Gebühr einzufordern.
Sehr kurios aber irgendwie auch lustig. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Doppelt sorry

-- Editiert von alucard2005 am 24.02.2017 22:52

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es wird bald noch viel lustiger, denn derjenige, der hier von EOS als Referenz ihrer Haltung benannt wurde, wundert sich über diese Interpretation ;-)
TE wird uns auf dem Laufenden halten.

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#16
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Gestern kam Post vom OLG Brandenburg. Sie haben die Frankfurter Inkasso GmbH um Stellungnahme gebeten.
Da alle Adressen der genannten Inkassos, wie schon erwähnt, schlussendlich bei EOS DID zusammen laufen, bin ich ja mal gespannt wie die drei Stellungnahmen gegenüber den drei Gerichten aussehen werden. ;)


Mit besten Grüßen

keep_smile :)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SockenPaule
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe diesen Beitrag mit großem Interesse gelesen, da ich ebenfalls mit dem Verein(en) zu tun habe.
Hatte gestern Post vom Frankfurter Inkasso im Briefkasten und in dem Schreiben wurde behauptet, man hätte die Forderung vom Deutschen Inkassodienst abgetreten bekommen. Da sowohl die Abtretungsurkunde wie auch die Forderungsaufstellung fehlten, habe ich dem Laden einen kurzen Zweizeiler geschrieben und habe diesen an die im Schreiben angegebene Faxnummer in Potsdam geschickt. Oh, siehe da, das Fax landet nicht in Postdam, sondern laut Display auf meinem Fax bei einer Nummer in Hamburg. Und wem gehört diese Faxnummer? Richtig, dem Deutschen Inkassodienst. Da ich vorher schon mal Post von Argus Inkasso bekommen hatte, die ebenfalls behauptet hatten, sie hätten die Forderung nun inne, habe ich dann auch mal die Faxnummer ausprobiert, die auf deren Anschreiben stand. Ihr könnt Euch denken, wohin auch da das Fax umgeleitet wurde, oder? Richtig, an die Faxnummer des Deutschen Inkassodienstes in Hamburg.
Hier werden einem also fortlaufend neue zuständige Inkassounternhemen vorgegaukelt, obwohl tatsächlich immer der Deutsche Inkassodienst dahinter steckt.
Ich habe mir diesen ausführlichen Beitrag zu diesen Unternehmen sehr genau durchgelesen und ich werde ebenfalls die zuständigen Zulassungsgerichte über dieses Gebaren informieren und ich werde auch gegen alle drei Unternehmen Strafanzeige wegen des Verdachts des (gewerbsmäßigen) Betrugs erstatten.
Werde berichten, was dabei rum kommt. Wahrscheinlich nicht viel, aber wenn man nichts tut, ändert sich auch nichts.

-- Editiert von SockenPaule am 17.03.2017 14:27

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde wie schon gesagt die Betrugsanzeige auf die offenbar gezielten Versuche zur Verschleierung der Konzernabhängigkeit abstellen.
Da gibt man sich mit vermutlichen Briefkastenfirmen allerhand Mühe, den Eindruck zu erwecken, es wären mehrere unabhängige Inkassos am Werk, obwohl alles immer in Hamburg in der eigentlichen Otto-Mahnabteilung zusammen läuft.

Zwar darf Ottos ruhig 100 Inkasso-Töchter gründen, juckt niemanden. Aber sie dürfen halt für eigene Forderungen keine Inkassogebühren berechnen oder sich mittels diverser Täuschungen selbst bereichern, obwohl sie das seit Jahren mit Erfolg tun. ;-)

Hoffe mal, da kommt irgendwas dabei herum.

-- Editiert von mepeisen am 17.03.2017 14:38

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
SockenPaule
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

P. S. In der Sache hatte der Deutsche Inkassodienst auch mal eine Rechtsanwaltkanzlei (Mauser und Schanze) eingeschaltet, die in Hamburg sitzt, und für dessen Kosten man natürlich aufkommen solle. Interessant, wenn laut dem Protal XING mindestens einer der im Briefkopf genannten Rechtsanwälte gleichzeitig auch auf der Gehaltsliste der Bürgel Wirtschaftsinfomation GmbH steht, die ebenfalls der EOS Group gehört. (1998 wurde die Firma Deutsche Inkasso-Dienst, die heute als EOS Holding firmiert, ein zweiter Gesellschafter.)

-- Editiert von SockenPaule am 17.03.2017 14:59

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man kennt sich ;-)

Signatur:

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#21
 Von 
SockenPaule
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Man kennt sich ;-)


Ja, sicher von der letzten Weihnachtsfeier. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SockenPaule
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von keep_smile):
Hallo mepeisen,

danke für deine Antwort.
Heute kam eine Reaktion vom Amtsgericht Hamburg. Sie haben EOS DID um Stellungnahme gebeten.
Na mal sehen was die Stellungnahme dann sagen wird?

Nochmal eine Anmerkung zu meinen angegebenen Links auf: http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1
Ich habe zufällig festgestellt, dass diese funktionieren, wenn man zuerst die Suche auf der Seite aufruft und dann auf meine o. a. Links zu den einzelnen Inkassos klickt.

Weiterhin ist mir noch aufgefallen, das immer noch weitere Zinsen auf die Hauptforderung berechnet werden, obwohl diese seit meiner Zahlung an Otto Anfang 2016 nicht mehr besteht. Wenn es nur noch eine restliche Hauptforderung von 0,00 € gibt, sagt mir Adam Ries, dass die weiteren Zinsen dann ebenfalls 0,00 € betragen. ;)
Sollte man die Inkassos beim nächsten Schreiben mal darauf hinweisen oder ist das schade um das Briefpapier, da mir EOS DID im vorletzten Schreiben ja sogar bestätigt hat, dass die Zahlung bei Otto Anfang 2016 angekommen ist? Ab diesem Zeitpunkt dürfte es dann auch keine weiteren anfallenden Zinsen geben.


Mit besten Grüßen

keep_smile :)



Für die Stellungnahme an die Gerichte hat der DID sicherlich auch schon Baukastenbriefe. ;)
Ich schreibe denen (DID und Co.) inzwischen richtig gerne, denn ich spicke meine Antworten auch gerne mit einer Prise Sarkasmus. Wobei die meisten Mitarbeiter dort oft nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Torte sind und wahrscheinlich meinen Sarkasmus gar nicht verstehen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von SockenPaule):
Wobei die meisten Mitarbeiter dort oft nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Torte sind und wahrscheinlich meinen Sarkasmus gar nicht verstehen. ;)


Ich glaube, dass die normalen Sachbearbeiter dort unterbezahlte Kerle sind, die einem im Grunde sogar leid tun können, denn letztlich sind die von dem Job abhängig und müssen weisungsgebunden das tun, was Ihnen der Vorgesetzte sagt. Und da wird der Druck die vorgegebenen Ziele zu erreichen sicher groß sein, denn die Taschen schlagen sich vermutlich andere voll.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dazu habe ich eine aktuelle Anmerkung:

Ich habe gestern im Bekanntenkreis einen Altfall von Amazon geschildert bekommen. Dort sei noch etwas offen, angeblich aus 2010. Das war damals eine Vorbestellung, die aber nie geliefert wurde, da Amazon vom Hersteller zu wenig Exemplare erhielt. Also ging der Bekannte das im Laden einkaufen und stornierte die Bestellung. Im Amazon-Konto stand sogar "storniert" (Screenshot habe ich gesehen).

Angeblich lag es beim Inkasso (Post kam laut Bekanntem nie). Er rief dort an und fragte ob ich nicht mithören will. Gut, machen wir das mal dachte ich. Nun hat er allen ernstes vom Inkasso folgendes gesagt bekommen "Sie müssen das bezahlen. Dass storniert wird oder nicht geliefert ist vollkommen egal. Sie haben die AGB akzeptiert und einen Termin bestätigt, wann sie zahlen. Also müssen sie das auch zahlen." Rückfrage: "Meinen sie das ernst? Sie als Privatmensch, sie bezahlen auch einfach für Dinge, die sie nie erhalten haben? Die nie geliefert werden konnten?" - Antwort des Telefonagenten: "Natürlich. Ich habe ja versprochen zu zahlen."

Da fragt man sich wirklich, wie helle die manchmal sind. Wobei ich eher denke, dass das nicht immer was mit fehlender Intelligenz zu tun hat. Das sind auch einfach Ansichten, die sie per Arbeitsanweisung zu vertreten haben. Du musst als Inkassosachbearbeiter einfach deine Moral und deine Gutartigkeit bei Arbeitsbeginn abgeben, sonst kannst du diesen Job nicht machen. Sowas wie Abstumpfung vielleicht.
Mein Bekannter schob noch was von "Dann gehe ich zum Anwalt, ist ja sowieso verjährt" hinterher. Ein paar Stunden später, gestern Abend, hatte er von Amazon@infoscore.de oder so eine Mail im Postkorb "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erklären wir, dass sich die Forderung erledigt hat.... Amazon benötigt noch eine eidesstattliche Erklärung, dass sie den Artikel nicht erhalten haben..."

Nun sind wir mal gespannt, ob das funktioniert. Denn Amazon will clever sein. Die haben sein Kundenkonto so gesperrt, dass er Gutscheine drauf laden kann u.ä., dass aber jede Bestellung in Sekundenbruchteilen erst bestätigt und dann vom System storniert und gelöscht wird. Wegen der Geschichte von 2010. Sprich: Man hofft wohl, dass er Gutschein-Guthaben drauf lädt und blockiert es dann, um mehr oder minder erfundene Forderungen quasi zu erpressen. Starkes Stück. Und wenn man sich dann einschüchtern lässt und solche völlig absurden und dem BGB völlig zuwider laufende Infos am Telefon bekommt, hat plötzlich das Inkasso Geld verdient ohne dass es das je durfte...

Bei EOS betrachtet man so etwas auch öfter. Die stellen sich gerne absichtlich blöd. Da rate ich immer zu überdeutlichen Briefen mit Drohungen von Anwalt, negativer Feststellungsklage und Strafanzeigen. Schreibt man solche Briefe nicht, beschwert man sich nicht beim Aufsichtsgericht, treiben die immer wieder dieses Spiel mit dem "Wir stellen uns blöd".

-- Editiert von mepeisen am 18.03.2017 07:36

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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
"Sie müssen das bezahlen. Dass storniert wird oder nicht geliefert ist vollkommen egal. Sie haben die AGB akzeptiert und einen Termin bestätigt, wann sie zahlen. Also müssen sie das auch zahlen." Rückfrage: "Meinen sie das ernst? Sie als Privatmensch, sie bezahlen auch einfach für Dinge, die sie nie erhalten haben? Die nie geliefert werden konnten?" - Antwort des Telefonagenten: "Natürlich. Ich habe ja versprochen zu zahlen."


Das sollte man sich direkt textlich/schriftlich geben lassen für die Aufsichtsbeschwerde damit die Behörde dringende Aufsichtsmaßnahmen anordnen kann.

Wobei ich ja immer vermute, dass diese Mitarbeiter einen exakten Gesprächsleitfaden bekommen und auch regelmäßig in Rollenspielen geschult werden mit welchen Aussagen und Überzeugungen sie den Schuldner am besten zum Zahlen bewegen.

Inkassounternehmen setzen von Natur aus auf Hartnäckigkeit und Papierflut.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Sowas bekommst du nicht schriftlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
keep_smile
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für euer reges Interesse an meinem Beitrag.
Ich hatte leider in den letzten Monaten wenig Zeit, mich hier zu melden. Ich habe in der Zwischenzeit alle Stellungnahmen von den angeschriebene Gerichten erhalten und auch weiterhin Post von der Argus Inkasso und der EOS DID bekommen. Die Schreiben werde ich demnächst hier noch entsprechend einfügen.

Gestern kam jetzt allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid. siehe hier: https://www.dropbox.com/s/kgc5f6nwi0xh4gn/2017_06_30-Mahnbescheid_EOS_DID_Inkasso.pdf?dl=0

Diesen möchte ich gerne korrekt behandeln und bräuchte dazu kurzfristig eure Einschätzung, da nur 14 Tage Widerspruchsfrist.

Mein erster Gedanke war gleich, Zeile 2 im Antwortvordruck ankreuzen und komplett widersprechen, was ich auch machen werde.

Nun zu meinen Fragen:
Wer sich meine vorangegangenen Beiträge anschaut, weiß dass die Hauptforderung, Mahngebühren und Zinsen schon voriges Jahr zweckgebunden beglichen wurden. Wieso steht dann die Hauptforderung mit den Zinsen im Mahnbescheid?

Die zweite Frage wäre, warum setzen die im Mahnschreiben auf einmal "nur" 21,01 EUR Inkassogebühren an? Die wollten doch bis jetzt immer insgesamt weit über 100 EUR haben. Kann sich einer einen Reim darauf machen?

Hat außerdem jemand Erfahrung, wie ich EOS DID klar machen kann, dass die Hauptforderung, Mahngebühren und Zinsen schon seit über einem Jahr beglichen sind?


Mit besten Grüßen

keep_smile :)

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Mein erster Gedanke war gleich, Zeile 2 im Antwortvordruck ankreuzen und komplett widersprechen, was ich auch machen werde.

Korrekt. Du hast bezahlt, was du bezahlen musstest. Auf Inkassokosten, egal von welchem der vielen konzerninternen Inkassos, hat Otto keinerlei Anspruch.

Zitat:
Wieso steht dann die Hauptforderung mit den Zinsen im Mahnbescheid?

Weil sie lügen. Sie tun so, als sei das Geld für die Inkassokosten gewesen. Damit verschwinden die Inkassokosten nahezu und die Hauptforderung wäre noch offen. Natürlich ist das Blödsinn.

Zitat:
Hat außerdem jemand Erfahrung, wie ich EOS DID klar machen kann, dass die Hauptforderung, Mahngebühren und Zinsen schon seit über einem Jahr beglichen sind?

Das wissen die längst. Sie testen aus, ob du dich richtig wehrst.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, nachdem du Widersrpruch eingelegt hast (Ziffer 2 ankreuzen):

- Du wartest ab ob sie so mutig sind, Klage einzureichen

- Du wirst selbst aktiv und beantragst den Prozess. Ggf. kannst du hier auch Hilfe bekommen vom Inkassowatch. Das ist eine Arbeitsgruppe aus Anwälten, Verbraucherschützern usw., die gerne solche Fälle nutzen, um mal grundsätzlich der EOS aufzuzeigen, dass das mit den konzerninternen Inkassoforderungen Blödsinn ist. Wenn du möchtest, schreibe mich mal per PM an, ich gebe dir dann Kontaktdaten.

-- Editiert von mepeisen am 03.07.2017 07:06

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

@keep_smile: Sei dir bewusst, dass hier viele mitlesen und für dich mitfiebern. Es ist schön, dass hier jemand den Arsch in der Hose hat und konsequent handelt. Zieh das durch und bring es zum Abschluss. Du hast sie dort, wo wir sie alle sehen wollten - und jetzt öffentlichkeitswirksam den (bildhaften) Todesstoß versetzen.

Dir und deinem Nachwuchs alles Gute.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

EOS interessiert es recht wenig was in einem Rechtsforum steht – hier wirst du wohl kaum EOS den "Todesstoß" versetzen...

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