Forderung Postbank / Accredis

3. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)
Forderung Postbank / Accredis

Hallo zusammen!

Folgendes Problem. Habe diesen Brief heute in meiner Post gefunden


Forderung Deutschebank AG Bonn gegen ........
ehemaliges Girokonto Nr. ......

Sehr geehrte Frau .....,

hiermit zeigen wir an, dass wir von der Deutsche Postbank AG BONN mit der Einziehung einer überfälligen Forderung aus Kontokorrentabrechnung (zu der Kontonummer ....) wie folgt beauftragt worden sind:

1. Hauptforderung 80,06 €
2. 5,12% Verzugszinsen seit dem 01.09.2009 0,66 €
3. Bisherige Mahnauslagen/Kosten und
Kontoführungsgebühren ab 01.09.2009 1,79€ pro Monat 13,58 €
Zwischensumme 94,30 €
4. Kosten unserer Tätigkeit, die im Rahmen des
Verzugsschadens gem. §§ 284/286 ff BGB mit
geltend gemacht werden:
a) Bearbeitungskosten 37,50 €
b) Auslagenpauschale 7,50 €
c) 19% MwSt 8,55 €
Gesamtforderung 147,85 €

Um weitere Kosten und Maßnahmen zu ersparen, ersuchen wir Sie, den oben genannten Betrag bis zum 11.11.2009 (hier eingehen) unter Angebe des Aktenzeichens auf unser unten genanntes Konto zu überweisen, etc.....


Folgender Sachverhalt. Dieses Konto habe ich damals während meiner Ausbildung abgeschlossen und war bis zum 26. bzw. 27. Lebensjahr frei von irgendwelchen Kosten.

Dieses Konto habe ich Mitte 2004 gekündigt und meinen letzten Kontoauszug habe ich am 1.10.2004 erhalten. Damit hatte sich das Thema für mich erledigt. Leider habe ich nicht darauf geachtet, dass ich keinen Abschlusskontoauszug bekommen habe und das Konto wohl trotzdem noch weiterexistiert hat.

Am 1.1.2008 bin ich dann umgezogen, natürlich ohne die Postbank darüber zu informieren, da sich für mich das Konto seit Jahren ja schon gekündigt hatte.

Irgendwann kam ich dann natürlich aus dem Alter wo das Konto nicht mehr gebührenfrei war und monatliche Gebühren eingefordert wurden. Natürlich habe ich die Kontoauszüge und Mahnungen nicht erhalten...

Jetzt meine Frage(n): Wie soll ich handeln? Ich bin mir eigentlich keiner Schuld bewusst, weiß aber dass ich keinerlei Beweise habe, dass ich das Konto gekündigt habe...

Ich wäre bereit die Forderung der Postbank zu begleichen, nicht aber die von Accredis, denn hätte ich jemals irgendeine Mahnung zu Gesicht bekommen, hätte ich natürlich überwiesen.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen was ich jetzt am besten tun kann?


-- Editiert am 03.11.2009 15:32

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen was ich jetzt am besten tun kann?


Ich würde das IB Schreiben komplett ignorieren und direkt aufs Konto der Postbank zweckgebunden 95 € € überweisen
Auf das kommende IB Schreiben warten und dann gegenüber dem Inkasso schriftlich ohne auf das jetzige Schreiben einzugehen die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und im selben Schreiben das IB darüber in kenntnis setzen das es keine offenen Forderungen gibt.
2 bis 3 Mahnbriefe vom IB bzw von RA Heyl können aber trotzdem noch kommen

lg


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für den Tipp. Das gleiche wollte ich schon machen, allerdings lässt sich nirgends eine Kontonummer der Postbank finden. Mein Konto dort wurde ja schon aufgelöst. Auch auf Nachfrage bei der Postbank, wo ich den Fall schilderte und ihnen mitteilte, dass ich das Geld sofort an sie überweisen wollte, wurde mir gesagt, ich könnte das Geld nicht mehr der Postbank überweisen, sondern nur noch an Accredis :(

Und nun?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann würde ich die Summe von 95 € auf das Konto des Inkassobüros überweisen mit dem Zusatz im Überweisungsträger (wichtig) unter Verwendungszweck :
" Nur Hauptforderung plus Mahngebühr "
Ich bin sehr sicher das die verlangten Gebühren nicht durchsetzungsfähig sind

lg

-- Editiert am 04.11.2009 22:28

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Habe jetzt die Hauptforderung inkl. Gebühren an das Accredis überweisen mit dem Vermerk, dass der Betrag nur der Hauptforderung gilt.

Hat sich das Thema jetzt für mich erledigt? Dass ich noch weiter Post vom IB bekomme, ist mir klar, aber sollte ich noch irgendwelche Schreiben aufsetzen?

Zum Beispiel Accredis ein Widerspruch gegen ihre Gebühren schreiben? Hab hier mal einen tollen Text gelesen, wo u.a. die Vollmacht angezweifelt wurde und es untersagt werden sollte, dass man mich anruft und meine Daten nicht weitergeben darf. Leider finde ich das nirgends mehr :(

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Hab hier mal einen tollen Text gelesen, wo u.a. die Vollmacht angezweifelt wurde und es untersagt werden sollte, dass man mich anruft und meine Daten nicht weitergeben darf. Leider finde ich das nirgends mehr

Das mit der Vollmacht funzt nicht mehr denn Du hast ja mit der Zahlung der HF auf das IB Konto den Inkassoladen qwasi anerkannt ;)
Warte am Besten ab wie accredis retourniert und poste dann nochmal

lg

-- Editiert am 05.11.2009 21:59

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Hätte man nicht hier direkt auf ein Buchungskonto der Postbank einzahlen können.
Kontonummer hätte man doch erfragen(anderweitig erfahren) können.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThatIsSoUnfair
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey!

Ich habe am 02.11.2009 ein fast identisches Schreiben von der accredis Inkasso erhalten, die Beträge unterscheiden sich nur ganz gering (Bsp. Hauptforderung 79,35 €). Sonst gleiche Geschichte wie bei Miss S.: Konto gekündigt, keine Unterlagen mehr dazu (schließlich schon mehr als 5 Jahre her), Karte wurde am Schalter vernichtet. Seitdem war für mich die Sache erledigt. Deswegen habe ich der Postbank auch keine neue Adresse mehr mitgeteilt (weswegen ich wahrscheinlich weder die AGB-Änderungen mitgekriegt habe noch die Mahnungen).
Ca. eine Woche vor diesem seltsamen Schreiben habe ich einen Werbebrief von der Postbank an meine aktuelle Adresse bekommen, ob ich nicht ein kostenloses Girokonto bei ihnen eröffnen möchte. Das ist wohl Ironie... Wieso finden die meine neue Adresse für Werbung heraus, sind aber nicht fähig sie für Mahnungen heraus zu finden?!
Naja, ich bin gleich am 3. November zur Postbank Filiale gegangen und hab mich mit zwei sehr netten Damen unterhalten, die mit mir zusammen ein Fax aufgesetzt haben in dem die Sachlage geschildert wurde. Dieses wurde dann an die Postbank Zentrale und an die accredis Inkasso gefaxt.
Heute bekomme ich einen Brief von einem Rechtsanwalt Heyl:
"... in vorbezeichneter Angelegenheit wurde mir ihr Schreiben bzgl. des oben genannten Kontos zur Bearbeitung übersandt.
Ein Antrag auf Kontolöschung liegt meiner Mandantin nicht vor.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 11.1 und 11.5) der Postbank, hat der Kunde die Bank unverzüglich über das Ausbleiben von Mitteilungen, die er erwartet oder mit deren Eingang er rechnen muss, zu benachrichtigen.
Aufgrund der quartalsmäßigen Belastungen der Zinsen und Entgelte ist die Ihnen bekannte Hauptforderung entstanden. Die Forderung besteht daher zu Recht.
Dennoch bin ich bereit, nach Eingang der Hauptforderung in Höhe von 79,35 € bis zum 23.11.2009, auf den Rest der Forderung zu verzichten.
Ihrem Zahlungseingang sehe ich entgegen.
..."
Als Anlage ist natürlich direkt ein Überweisungsträger dabei.

Ich wäre ja bereit, die Hauptforderung zu begleichen, wenn ich dann meine Ruhe habe. Ich fürchte nur, dass das nicht der Fall sein wird, von dem was ich in anderen Foren so über accredis und RA Heyl gelesen habe.

Was soll ich machen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dennoch bin ich bereit, nach Eingang der Hauptforderung in Höhe von 79,35 € bis zum 23.11.2009, auf den Rest der Forderung zu verzichten.

Wenn Du das schriftlich hast kann nichts passieren

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 11.1 und 11.5) der Postbank, hat der Kunde die Bank unverzüglich über das Ausbleiben von Mitteilungen, die er erwartet oder mit deren Eingang er rechnen muss, zu benachrichtigen.

Hast du was erwartet ???

Dennoch bin ich bereit, nach Eingang der Hauptforderung in Höhe von 79,35 € bis zum 23.11.2009, auf den Rest der Forderung zu verzichten.

Wenn ein Anwalt oder ein Inkassobüro freiwillig auf Ihre Leistungen verzichten kannst du in 99,9% der Fälle davon ausgehen das die Forderung vor Gericht gar nicht durchsetzungsfähig ist !
Wenn du damals gekündigt hast und bekommst nach 5 Jahren Post deswegen wird das vermutlich verjährt sein ( weiss ich nicht genau , scheint aber offensichtlich so zu sein).

lg Thomas

PS: Falls im nächsten Brief noch ein "Muster" von einem Mahnbescheid liegt dient das eigentlich alles nur dem Zweck der Einschüchterung.
Und wenn man sich hier mal so durch das Forum liest muss man leider feststellen das die meistens aus "Angst" lieber die Forderungen zahlen.

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"Denkt an die Bewertung, Danke"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@actrostom
Da is was dran :respekt:

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ThatIsSoUnfair
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey actrostom und thehellion,

mir ist schon klar, dass ihr Recht habt. Problem ist nur, was soll ich machen? Wenn ich nicht zahle, läuft es evtl. irgendwann auf einen Mahnbescheid oder schlimmer hinaus und ich kann nichts beweisen. Ich habe keinerlei Unterlagen mehr zu der Kündigung und bin weg gezogen. Wenn Briefe kamen, sind sie wahrscheinlich an die alte Adresse gegangen. Für die knapp 80,- € lohnt es sich wohl kaum einen Anwalt aufzusuchen. Wahrscheinlich ist das der Grund, warum fast alle zahlen. Eine Möglichkeit wäre noch einen Ombudsmann aufzusuchen, aber auch hier wieder das gleiche Problem: Ich hab keine Kündigungsbestätigung.

Wenn euch irgendwas einfällt, damit ich das Geld nicht zahlen muss: Immer her damit!

Liebe Grüße,
thatissounfair

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann geh auf das 79,35 € Angebot der Advokaten ein
Andererseits stelle ich mir die Frage warum hier vorauseilend auf ein Teil der Forderung verzichtet wird

lg



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Somi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich habe hier genau das gleiche Problem, bei mir bestet die Hauptforderung aus 88,03 €. Auch ich habe das Konto schon seit 5 Jahren nicht mehr. Die Karte wurde in der Filiale abgegeben, daraufhin war für mich der Fall geklärt. Habe jedoch auch keine weitere Kündigungsbestätigung. Nun bekomme ich 5 Jahre später dieses Schreiben. Bin derweilen umgezogen und habe demnach in der gesamten Zeit keine Post bekommen, habe natürlich auch nichts erwartet, somit fällt der Zusatz mit der Meldung der Adressänderung weg. Die Post wurde allerdings auch nicht an meine eigentliche Adresse, wo ich schon seit 3 Jahren gemeldet bin, hingeschickt, sondern zu meinen Eltern. Wie ich hier merke scheint es mehrere Fälle zu geben, habe schon überlegt meinen Anwalt einzuschalten. Vielleicht könnte man irgendwie ein Sammelschreiben aufsetzen, wenn sowas überhaupt möglich ist. Kenn mich da leider zu wenig aus.

Es muss doch eine Möglichkeit geben das alles zu unseren gunsten ausgeht.

Würde mich um guten und schnellen Rat freuen, denn ich hab nicht vor auch nur einen Cent zu zahlen.

LG
Somi

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

@Somi

quote:
Die Karte wurde in der Filiale abgegeben, daraufhin war für mich der Fall geklärt. Habe jedoch auch keine weitere Kündigungsbestätigung.

DAS war ja auch keine Kontokündigung, sondern nur die Rückgabe der Kontokarte / EC-Karte.
Aus einer Kartenrückgabe lässt sich keine Kontokündigung konstruieren nur weil der Kontoinhaber das glaubt.

Somit dürften nach der Schilderung die Forderung nicht ganz unberechtigt sein, da ja hier das Konto noch bestand.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Sooo neues Update von mir

Da ich mir schon gedacht habe, dass sich das Thema noch nicht erledigt hat, heute das Schreiben von lieben Herr Anwalt Heyl.

Hauptforderung existiert noch (54,68€) + seine Gebühren.

Das heißt, Accredis hat meine Überweisung mit dem Vermerkt "ausschließlich zur Tilgung der Postbankschulden) genommen um ihre Gebühren zu decken, und ein Bruchteil der Postbank zurückgegeben.

Dass aus Sicht der Postbank noch offene Forderungen bestehen ist mir klar und nachvollziehbar. Die einzige Frage ist jetzt, darf Accredis sich ihre Gebühren von meiner Überweisung in die eigene Tasche stecken, obwohl ich in der Überweisung geschrieben habe, dass das Geld lediglich der Hauptforderung angerechnet werden darf? Irgendjemand meinte, es steht im BGB dass der Verwendungszweck absolut irrelevant ist und Accredis somit rechtens gehandelt hat.

Bitte um weitere Hilfe..

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
. Die einzige Frage ist jetzt, darf Accredis sich ihre Gebühren von meiner Überweisung in die eigene Tasche stecken, obwohl ich in der Überweisung geschrieben habe, dass das Geld lediglich der Hauptforderung angerechnet werden darf? Irgendjemand meinte, es steht im BGB dass der Verwendungszweck absolut irrelevant ist und Accredis somit rechtens gehandelt hat.


Im BGB steht:
§ 367
Anrechnung auf Zinsen und Kosten

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

[color=red](2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.[/color]

Also hätte er es dann retounieren müssen !
Der Spruch Verrechnung nach $ 367 ist ein Standardspruch um Schuldner einzuschüchtern!

Wenn es zu einer Klage kommen "würde" könnten sie nur noch die Nebenforderung einklagen was eher unrealistisch weil unrentabel ist.

lg actrostom


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Dann wäre es doch gut dieses mal dem lieben Herrn Heyl mitsamt einer Kopie des Kontoauszuges (alles was diesen Herren nicht zu interesieren hat schwärzen!) mitzuteilen (Einschrieben-Rückschein).

Die Inkassos haben da manchmal Kommunikationsprobleme ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Das heißt ich soll jetzt ein Widerspruch verfassen mit dem Hinweis auf BGB 367 und den Kontoauszug dazulegen in dem steht, dass ich das Geld zweckgebunden überwiesen habe?

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Genau.

Kannst ja den Brief hier posten bevor du ihn absendest.


quote:
und den Kontoauszug dazulegen

Nicht das Original, sondern eine Kopie.




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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bin da skeptisch ob das mit dem Kto Auszug Sinn macht ?
Die Vorgenehsweise des RA war kein Versehen sondern obligatorisch
Abgesehen davon kann der TE die zweckgebundene Zahlung im Ernstfall ohnehin nachweisen.

lg


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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Bin da skeptisch ob das mit dem Kto Auszug Sinn macht ?

Kommt darauf an.

Kann ja auch sein das das Inkasso einfach nur weitergereicht hat ohne vorabinfo bezüglich der Verrechnungsvorgabe.

Eventuell spart man sich so weitere nervige Schreiben ...





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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Eventuell spart man sich so weitere nervige Schreiben ...


Ok - Dein Wort in Gottes Ohr

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wie sagte mein Großvater: 'Die Hoffnung stirbt zu letzt'

LG




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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Sooo habe nun folgendes Schreiben als Widerspruch verfasst. Geht das so in Ordnung? Ich habe keinen Kontoauszug dabei, da ich weiß, dass sie ihn dort vorliegen haben. Hatte schon die Freude mit einer Mitarbeiterin zu sprechen ;-)


Sehr geehrter........,

hiermit widerspreche ich Ihrer Zahlungsaufforderung vom 01.12.09. Die fälligen Forderungen der Postbank AG in Höhe von xxx,xx€ wurden bereits in einer zweckgebundenen Überweisung an die Accredis GmbH beglichen (siehe Ihre Unterlagen). Auf den Hinweis ihrer Mitarbeiterin auf BGB §367, dass dieser überwiesene Betrag anscheinend zunächst auf die Kosten, sowieso Zinsen von Accredis und nur zum Teil auf die Hauptforderung gegenüber der Postbank angerechnet wurden, möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine Überweisung zweckgebunden war und ausschließlich meiner Zahlungsverpflichten gegenüber der Postbank gutgeschrieben werden durfte. An dieser Stelle möchte ich Sie, wie ihre Kollegin mir, auf den gleichen Paragraphen hinweisen, allerdings dort auf (2) "Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen". Da meine 94,30€ nicht retourniert bzw. gutgeschrieben wurden, befinde ich mich in keiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Postbank AG

Mit freundlichen Grüßen...



Gibt es vielleicht noch was zu beachten? Damit werden die sich wahrscheinlich immer noch nicht zufrieden geben oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
(siehe Ihre Unterlagen)

Das würde ich ersetzen durch 'siehe Kopie Kontoauszug in der Anlage'.

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, das der Überweisungsbeleg mit dem Text dem RA vorliegt.



quote:
Damit werden die sich wahrscheinlich immer noch nicht zufrieden geben oder?

Es könnte sein das die weiter nerven werden ...




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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie bereits erwähnt :
Mit der zweckgebundenen Überweisung bist Du aus dem Schneider unabhängig davon was der Inkassoladen schreibt !!!
Man sollte die Bausteinbriefe nicht allzu ernst nehmen

lg



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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke euch zweien erstmal für die Antwort(en) :)

Also das mit "siehe ihre Unterlagen" habe ich nur geschrieben, weil ich ganz genau weiß, dass sie dort den Kontoauszug vorliegen haben. Die nette Dame am Telefon hat mir ja sogar meinen "Verwendungszweck" vorgelesen und dann ganz dreist auf §367 hingewiesen und gemeint, dass das Inkasso Unternehmen erstmal ihre Gebühren damit decken darf und das mein Verwendungszweck absolut keine Rolle spielt!

Ich werde jetzt erstmal den Widerspruch abschicken und dann mal schauen was kommt. Ich halte euch einfach mal auf dem laufenden ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
weil ich ganz genau weiß, dass sie dort den Kontoauszug vorliegen haben.

Na dann passt es ...


Bausteinbriefe werden eventuell noch kommen, die kann man in der Regel ignorieren.

Nicht ignorieren darf man den Mahnbescheid (wenn denn tatsächlich einer kommen sollte). Diesem komplett widersprechen (einfach Kreuzchen oben machen und per Einschreiben ans Gericht).


Dann wird der Anwalt wohl noch mal schreiben man solle den Widerspruch doch zurückziehen, das würde ich auf keinen Fall machen.




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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie sieht es eigentlich jetzt mit meiner Schufa aus? Steht da nun schon ein negativer Eintrag drinnen oder kommt der erst später, falls ein vollstreckbarer Titel vorliegt?

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Miss S.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 13x hilfreich)

Sooo nächster Brief vom Anwalt Heyl ;-)


Sehr geehrte Frau.....

auf meine vorherige Aufforderung, die Forderung auszugleichen, haben sie bisher nicht bzw. unzureichend reagiert. (mein Widerspruch ist anscheinend nicht angekommen, war aber auch nicht anders zu erwarten).

Dieses Verhalten ist mir unverständlich. Bitte bedenken Sie, dass sie offene Forderung in Höhe von insgesamt 102,25€ durch weitere Verzugszinsen ständig ansteigt. Hinzu kommen ggf. Gerichtskosten sowie weiter Rechtsanwaltsgebühren, die Sie sich im Wege einer außergerichtlichen Einigung durchaus ersparen könnten.

Sie sollten diese letzte Gelegenheit einer gütlichen Einigung der Angelegenheit unbedingt nutzen und entweder die Gesamtforderung innerhalb von einer Woche auf das unten näher bezeichnete Konto unter Angabe des Aktenzeichens überweisen, oder mir die anliegende Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von fünf Tagen zurücksenden.

Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen, siehe ich mich gezwungen, die Forderung tutulieren zu lassen und im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben

Mfg

--------------------------

So, nun meine nächste(n) Frage(n). Was hat das mit der Selbstauskunft auf sich? Ich werde die sicherlich nicht ausfüllen, aber interessieren tut es mich schon warum ich diesen Wisch zurückschicken soll.

Jetzt ne Frage zu der "Drohung". Die Forderung kann man nicht so einfach titulieren lassen oder? Vorher bekomm ich einen Mahnbescheid den ich widersprechen kann und anschließend einen Vollstreckungsbescheid wo ich gleiches mit mache oder?

Der Typ geht mir irgendwie ziemlich auf die Nerven, kann ich nicht irgendwas machen um ihn, sagen wir mal, ein wenig zu "ärgern"?

LG

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2x Hilfreiche Antwort

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