Forderung RA Albrecht König für Dienstleistung eines Datingportals welches nie gemacht worden ist

14. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)
Forderung RA Albrecht König für Dienstleistung eines Datingportals welches nie gemacht worden ist

Hallo Zusammen,

mein Sohn hat eine Zahlungsaufforderung vom RA Albrecht König bekommen. Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens (Letzte Anwaltliche Zahlungsfrist). Forderung der Firma Flirt & Date Ltd UK Manchester für die angebliche Dienstleistung eines Dating-Portals vom 14.01.21. Der Brief ist vom 11.03.21 und gezahlt werden soll 457,03€ bis zum 16.03.21. Am 12.03.21 hat er eine Email vom Anwalt König bekommen mit der gleichen Forderung zum begleichen bis zum 17.03.21.

Am 09.03.21 hat er eine Email von Culpa Inkasso bekommen mit der Zahlungsauforderung der Firma Date & Love Kft//1221 Budapest das er 480,33€ bis zum 14.03.21 zahlen soll.

Ich nehme an das die Forderung vom Anwalt und die vom Inkasso nichts miteinander zu tun haben und es um 2 verschiedene Forderungen handelt, oder?

Sehr merkwürdig das die Forderungen nahezu zur gleichen Zeit und mit fast gleichen beträgen gekommen sind.
Die Firmen fast den gleichen Namen haben nur das der Standort ein anderer ist.

Mein Sohn ist volljährig und hat sich nirgendwo bei einem Datingportal angemeldet. Zumal er ein Datingportal nicht braucht da er glücklich in einer Beziehung ist.

Wie ist die vorgehensweise?
Laut Internet soll es ein Musterbrief für solche Fälle geben. Habe da folgenden gefunden:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media218141A.pdf
Wäre er für diesen Fall geeignet?
An wenn schicken wir den Brief? An den Rechtsanwalt und an Inkasso und zusätzlich an die Firmen in Manchester und Budapest? Einschreiben Rückschein? Zusätzlich per Email?

Online Strafanzeige machen wegen betrug?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Post vom Inkassobüro?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16202x hilfreich)

Zitat:
Ich nehme an das die Forderung vom Anwalt und die vom Inkasso nichts miteinander zu tun haben und es um 2 verschiedene Forderungen handelt, oder?

Kann sein, kann nicht sein. Bei Trickbetrügern weiß man nie.

Siehe auch: https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/mahnung-von-flirt-date-ltd-fuer-deinseitensprung-club-was-steckt-dahinter/

Sofern es Trickbetrüger sind, muss man das weder ernst nehmen, noch braucht man reagieren. Dass es Trickbetrüger sind, kann man auf vielen Webseiten nachlesen.

Ich würde maximal per Mail beiden antworten. Und zwar folgendermaßen: "Werter Anwalt/ wertes Inkasso. Ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben. Meine Freude ist so groß, dass ich gerne zur Polizei gehe und Sie und Ihre Mitarbeiter, sowie die Mitarbeiter ihrer angeblichen Mandantin wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs anzeigen werde. Es ist ausgeschlossen, dass ich jemals solch eine Dienstleistung genutzt haben soll. Wenn Sie mir nicht binnen 14 Tagen ein Erledigt-Schreiben zusenden, werde ich diesen betrugsversuch anzeigen müssen. Ihre Drohschreiben ändern meine Meinung nicht. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich zum Anlass nehmen, das Verfahren vorm Zivilgericht zu beantragen. Ich denke, wir haben uns verstanden. Suchen Sie sich andere Betrugsopfer,"

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Siehe auch: https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/mahnung-von-flirt-date-ltd-fuer-deinseitensprung-club-was-steckt-dahinter/

Sofern es Trickbetrüger sind, muss man das weder ernst nehmen, noch braucht man reagieren. Dass es Trickbetrüger sind, kann man auf vielen Webseiten nachlesen.

Ich würde maximal per Mail beiden antworten. Und zwar folgendermaßen: "Werter Anwalt/ wertes Inkasso. Ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben. Meine Freude ist so groß, dass ich gerne zur Polizei gehe und Sie und Ihre Mitarbeiter, sowie die Mitarbeiter ihrer angeblichen Mandantin wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs anzeigen werde. Es ist ausgeschlossen, dass ich jemals solch eine Dienstleistung genutzt haben soll. Wenn Sie mir nicht binnen 14 Tagen ein Erledigt-Schreiben zusenden, werde ich diesen betrugsversuch anzeigen müssen. Ihre Drohschreiben ändern meine Meinung nicht. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich zum Anlass nehmen, das Verfahren vorm Zivilgericht zu beantragen. Ich denke, wir haben uns verstanden. Suchen Sie sich andere Betrugsopfer,"


In Ordnung. Vielen Dank für den Text. Wir werden es so probieren und hoffen das dann nichts mehr kommt.
Ansonsten melden wir uns hier wieder :)

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

Liegt dem Inkassounternehmen Deine Postanschrift vor? Falls nicht, dann kannst Du die Emails gerne ignorieren.

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#4
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Liegt dem Inkassounternehmen Deine Postanschrift vor? Falls nicht, dann kannst Du die Emails gerne ignorieren.


Habe von beiden auch per Post Zahlungsauforderung mit Überweisungsbeleg bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5086 Beiträge, 1971x hilfreich)

ok, ich würde erst einmal gar nichts machen.
Einem Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit im Sommer eintrudelt, muss man natürlich mit einem Kreuzchen widersprochen - sonst darf man sich ruhig zurücklehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 28x hilfreich)

Die haben in solchen halbgewalkten Forderungen noch die geklagt.
Nur gebellt. König Culpa nerven die Menschen nur mit dauernden Anrufen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Wir haben Culpa Inkasso geschrieben das wir keine Zahlung vornehmen werden. Das wir diese Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben und das wir eine Anzeige erstatten wenn wieder eine Zahlungsaufforderung kommt.

Folgende Antwort ist gekommen:
"wir nehmen Bezug auf Ihre Rückmeldung.
Ihre Einwände sind unberechtigt. Sie haben die Bestellung unter Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung mit Ihrer IP- Adresse getätigt. Der Bestellvorgang ist nachweislich bei unserer Auftraggeberin gespeichert, die Anmeldedaten sind also elektronisch erfasst. Zusätzlich haben Sie unmittelbar nach der Bestellung am 14.01.2021 eine SMS mit einem PIN-Code von unserer Mandantschaft erhalten, den Sie zur Bestätigung der Bestellung auf der Webseite unserer Mandantschaft verifiziert haben.
Ein ordnungsgemäßer Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ist nicht erfolgt. Die Bestellung ist damit bindend.
Somit steht unserer Auftraggeberin der aus der beiliegenden aktuellen Forderungsaufstellung ersichtliche
Gesamtbetrag in Höhe von 480,83 € zu.
Für den Zahlungseingang auf unserem unten angegebenen Konto bzw. einen Zahlungsvorschlag Ihrerseits haben wir uns eine Frist zum 26.03.2021"

Wie sollen wir uns nun weiter verhalten?
Was würdet Ihr vorschlagen?

11x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16202x hilfreich)

Wenn er sicher ist, dass er es nicht war, würde ich nun zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges erstatten. Gegen die Mitarbeiter des Inkassos, da die ja offenbar lügen (SMS usw.) und versuchen, euch da Schulden anzuhängen aus einer bekannten Abofalle heraus. Die Mitarbeiter des Inkassos wissen natürlich, dass es eine Abofalle ist.

Die bekommen die Strafanzeige mit und normalerweise melden die sich nie wieder.

-- Editiert von mepeisen am 20.03.2021 23:09

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
George1969
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde ebenfalls eine Zahlungsaufforderung gesendet! Das ich nicht lache!

Wegen 200 oder 300 Euro ein Gerichtsverfahren zu eroeffnen?! Zu aller erst kommt wenn dem so ist, ein Mahnbescheid vom zustaendigen Amtsgericht! Reagiert man darauf nicht, kommt ein Vollsteckungsbescheid. Reagiert man darauf auch nicht, kommt ein Gerichtsvollzieher!

Sollte man dann auch noch den Zugang zur Wohnung verweigern, oder man ist nicht Zuhause; wird durch ein gerichtlicher Beschluss die Wohnungstuere geoeffnet!

George
53 Jahre aus Frankfurt am Main

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126211 Beiträge, 40610x hilfreich)

Zitat (von George1969):
Wegen 200 oder 300 Euro ein Gerichtsverfahren zu eroeffnen?!

Es wurden schon Gerichtsverfahren für 0,01 EUR eröffnet ...



Zitat (von George1969):
Zu aller erst kommt wenn dem so ist, ein Mahnbescheid vom zustaendigen Amtsgericht

Eventuell oder es kommt eine Klage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8318 Beiträge, 1738x hilfreich)

https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/12513730/filing-history

Aufgelöste Firmen werden kaum irgendwo klagen. Den Anwalt sollte man der Anwaltskammer melden. Wer den wohl bezhalt, wenn die Flirt & Date LtD. nicht mehr existiert und er im Namen eben dieser Firma handelt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Primax750
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 18x hilfreich)

Da ich öfters per Nachricht gefragt wurde was darasuf geworden ist, hier was wir gemacht haben:

Ich habe auf die Email des Anwaltes wie folgt geantwortet:
"Werter Anwalt

Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale werde ich eine Zahlung nicht vornehmen.

Es ist ausgeschlossen, dass ich mich jemals zu solch einer Dienstleistung angemeldet geschweige denn genutzt haben soll.

Sollte ich von Ihnen weitere Aufforderungen zur Zahlung bekommen werde ich Sie, sowie ihre angeblichen Mandantin wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs anzeigen. Ihre Drohschreiben ändern meine Meinung nicht. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich zum Anlass nehmen, das Verfahren vor dem Zivilgericht zu beantragen.


Mit freundlichen Grüßen".

Danach kamen noch ca. 16 weitere Emails im Zeitraum von ca. 6 Monaten mit der Zahlungsaufforderung.
Wir haben alle Emails Ignoriert. Es ist nichts weiter passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8318 Beiträge, 1738x hilfreich)

Zitat (von Primax750):
Wir haben alle Emails Ignoriert. Es ist nichts weiter passiert.


Ich hatte ja bereits geschrieben:
Firmen die nicht (mehr) existent sind, klagen nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126211 Beiträge, 40610x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Firmen die nicht (mehr) existent sind, klagen nicht

Die können die Forderungen aber z.B. verkaufen ...



Zitat (von cirius32832):
Den Anwalt sollte man der Anwaltskammer melden.

Aus welchem Grund?



Zitat (von cirius32832):
Wer den wohl bezhalt, wenn die Flirt & Date LtD. nicht mehr existiert und er im Namen eben dieser Firma handelt?

Irrelevant wer den bezahlt.
Und die LtD. war existiert als er im Namen eben dieser Firma handelte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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