Forderung Riverty

16. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Riverty

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Letztes Jahr im April bestellte meine Lebensgefährtin bei Amazon einen Mobilitätsroller, als er geliefert wurde stellten wir fest das die Batterie nicht in das Batteriefach passte, also kontaktierten wir den Verkäufer bei Amazon und teilten Ihm mit das wir das Gerät beanstanden ( Mangel erklärt) und es zurücksenden wollen.
Es erfolgte ein unregelmäßiger Mailaustausch, wobei wir immer wieder Amazon einschalten mußten.
Weil der Verkäufer sich weigerte uns eine Rücksendeetikett zu senden und auch sonst nicht kooperierte, haben wir das Geld von Amazon zurückgerufen.
Wir bekamen eine Mahnung von Amazon auf die wir auch reagierten und erhielten am 14.07.24 von Amazon dann die Mail, das der Widerspruch bezüglich des offenen Postens intern ausgeglichen wurde.
Das Mahnverfahren wurde eingestellt und es bestünde kein Handlungsbedarf mehr für uns.
Anfang des Jahres bekamen wir dann von dem Inkassobüro eine Mail, in der wir aufgefordert wurden den noch offenen Betrag zu begleichen.
Wir legten Widerspruch ein und legten als Anlage die Mail von Amazon bei.
Was aber nichts daran änderte, dass wir seit dem immer wieder eine Forderung bekommen und die Kosten steigen.
Welche Möglichkeit habe ich noch, um Außergerichtlich etwas zu unternehmen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Wer ist denn Auftraggeber von Riverty?
Amazon oder der Verkäufer des Geräts?

Mit scheint, dass sich Amazon mit "dass der Widerspruch bezüglich des offenen Postens intern ausgeglichen wurde" einfach das Geld vom Verkäufer zurückgeholt hat. Dann hat man keine Forderung von Amazon mehr - aber der Verkäufer will nun sein Geld vom Kunden haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Auftraggeber ist Amazon Payements Europe S.C.A Luxemburg.
Der Verkäufer ist schon seit Mai letzten Jahre bei Amazon nicht mehr zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Tane):
Der Auftraggeber ist Amazon Payements Europe S.C.A Luxemburg.

Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

Zitat (von Tane):
Welche Möglichkeit habe ich noch, um Außergerichtlich etwas zu unternehmen?

Realistisch: keine - was möglicherweise daran liegt, dass einige Inkassofirmen
- Kein Interesse an einer Klärung haben
- Kein qualifiziertes Personal haben, das eine Klärung herbei führen kann
- ihre Fälle automatisiert bearbeiten, so dass sich außergerichtlich gar kein echter Mensch mit dem Fall beschäftigt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3567 Beiträge, 1372x hilfreich)

Zitat (von Tane):
Wir bekamen eine Mahnung von Amazon auf die wir auch reagierten und erhielten am 14.07.24 von Amazon dann die Mail, das der Widerspruch bezüglich des offenen Postens intern ausgeglichen wurde.
Das Mahnverfahren wurde eingestellt und es bestünde kein Handlungsbedarf mehr für uns.


Unbedingt sichern und aufheben!
Und darauf einstellen, bei Amazon nicht mehr einkaufen zu können. Aber es gibt ja auch die Konkurrenz, die nicht ganz so datenhungrig und ausbeuterisch ist wie Amazon, wenn man Amazon nicht weiter mit seinen Praktiken unterstützen möchte (oder Amazon kein Interesse hat, das Geld zu nehmen...).

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.544 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.