Hallo, ich habe mir über ein Vergleichsportal einen Mietwagen bestellt, mit dem ich einen Schaden hatte. Kein Problem dachte ich, da ich über das Portal auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen habe. Den Schaden habe ich noch vor Ort sowohl beim Portal (das die Schadensabwicklung übernimmt), als auch beim Mietwagenanbieter gemeldet.
Nach der Rückgabe wurden mir ca. 350€ kommentarlos durch den Mietwagenanbieter vom Konto abgebucht. Ich habe mehrmals versucht, den Anbieter zu kontaktieren, um eine Rechnung o.Ä. zu erhalten, wurde aber ignoriert.
Schließlich habe ich den Betrag durch meine Bank zurückbuchen lassen. Nach etlichen Wochen habe ich dann erstmals eine Rechnung incl. Mahnung eines Inkassobüros im Briefkasten gehabt. Diese habe ich an das Vergleichsportal geschickt zwecks Schadensregulierung. Von denen habe ich dann wieder über Wochen nichts gehört, bis ich mich nochmal bei ihnen gemeldet habe und sie endlich meine Unterlagen zum Versicherer geschickt haben.
Der Versicherer will jetzt nicht zahlen, da der Schaden nicht fristgerecht eingereicht wurde. Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht zahlen, da ich aufgrund der Nachlässigkeit des Mietwagenanbieters den Schaden nicht regulieren konnte. Das Inkassobüro droht mit einem Prozess.
Ist es realistisch, dass es zu einem Prozess kommt? Was wären meine Chancen vor Gericht?
Forderung Schaden Mietwagen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



... eine Glaskugelfrage; ersatzweise Kaffeesatz-Leserei ...
Welche Informationen fehlen zur Beantwortung der Frage?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIst es realistisch, dass es zu einem Prozess kommt? :
Bis zu 100%
ZitatWas wären meine Chancen vor Gericht? :
Das fragt man am Besten einen RA sobald die Klageschrift vorliegt.
Wir kennen weder deinen Vertrag noch was eigentlich gefordert wird. Insofern kann man keine Aussagen treffen.
Zitat:Nach der Rückgabe wurden mir ca. 350€ kommentarlos durch den Mietwagenanbieter vom Konto abgebucht.
Hat man den Vermittler unmittelbar nach Abbuchung über die Abbuchung informiert und wenn ja, wie hat dieser reagiert?
Solche Konstrukte, bei der die Versicherung nicht beim Vermieter, sondern beim Vermittler (Vergleichsportal) gebucht wird, sind gefährlich. Der Vermieter des Autos ist nämlich nicht Vertragspartner der Versicherung.
D.h. der Vermieter des Autos rechnet den Schaden mit dem Kunden ab. Der Kunde muss dann mit der Versicherung abrechnen (entweder selbst oder mit Hilfe des Vermittlungsportals).
Demzufolge war es korrekt, dass der Vermieter des Autos den Schaden mit dem Kunden abrechnet.
Die Rückbuchung war deshalb nicht korrekt.
Der Kunde wird auf den Inkassokosten sitzen bleiben.
Ob und wie die Versicherung jetzt den Schaden zahlt, muss der Kunde mit der Versicherung ausdiskutieren, ggf. mit Hilfe des Portals.
ZitatDas Inkassobüro droht mit einem Prozess. :
Ist es realistisch, dass es zu einem Prozess kommt? Was wären meine Chancen vor Gericht?
Ja.
Nicht gut.
Genau deshalb ist von solchen "Spartricks" (Versicherung woanders buchen) abzuraten. Gibt im Schadensfall zu viel Streitpotenzial.
Zitat:Der Vermieter des Autos ist nämlich nicht Vertragspartner der Versicherung.
Korrekt.
Es gibt jedoch Vermittler, die die Abwicklung im Schadensfalle übernehmen.
Das ließe sich den Bedingungen entnehmen.
Daher die Frage, ob der Vermittler überhaupt über die Belastung informiert wurde.
ZitatIst es realistisch, dass es zu einem Prozess kommt? :
Ja, bei hohen Erfolgsaussichten stecken die Inkassos nicht zurück.
ZitatWas wären meine Chancen vor Gericht? :
Im einstelligen Bereich, gegen 0 tendierend.
Zitatda ich aufgrund der Nachlässigkeit des Mietwagenanbieters den Schaden nicht regulieren konnte. :
Welche Nachlässigkeit des Mietwagenanbieters?
ZitatEs gibt jedoch Vermittler, die die Abwicklung im Schadensfalle übernehmen. :
Das ließe sich den Bedingungen entnehmen.
Daher die Frage, ob der Vermittler überhaupt über die Belastung informiert wurde.
und eben diese Bedingungen sind die Infos, die uns mal wieder fehlen
Grundsätzlich ist alles Bisherige schon richtig, aber wenn vom Mietwagenanbieter keine Rechnung kam (also wirklich gar nichts), dann sehe ich hier auch keine Zahlungspflicht und schon gar keinen Verzug.
Hallo,
ich habe meinen Schriftverkehr nochmals durchgesehen. Nach der Buchung habe ich den Mietwagenanbieter kontaktiert und um eine Begründung der Buchung gebeten. Darauf habe ich keine Antwort erhalten, obwohl die Schadensmeldung über dieselbe E-Mail-Adresse innerhalb eines Tages beantwortet wurde.
Zwei Wochen später habe ich nochmals eine Mail geschrieben und um eine Begründung gebeten und die Rückbuchung angekündigt. Wieder kam nichts zurück. Wochen danach habe ich meine Bank mit der Rückbuchung beauftragt, was wiederum Wochen gedauert hat.
Den Vermittler habe ich währenddessen nicht kontaktiert. Es gab dort einen offenen Vorgang, doch wie soll ich dort einen Schaden bei der Versicherung einreichen ohne Dokumente?
Nach Monaten habe ich dann erstmals eine Rechnung mitsamt einer Mahnung erhalten.
Bei der Abgabe des Wagens war leider niemand vor Ort (sehr früh am Morgen), sodass ich keinerlei Dokumentation oder Information über das weitere Vorgehen des Mietwagenanbieters hatte.
-- Editiert von User am 30. März 2025 12:16
Zitat:Den Vermittler habe ich währenddessen nicht kontaktiert. Es gab dort einen offenen Vorgang, doch wie soll ich dort einen Schaden bei der Versicherung einreichen ohne Dokumente?
Wie gesagt, je nach Bedingungen des Vermittlers reicht das Einreichen des Kontoauszuges, aus dem die Abbuchung hervorgeht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten