Hallo liebes 123recht Forum,
beim stöbern nach Inkasso Forderungen bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Gestern hat mein Vater ein Brief für mich von der Sirius Inkasso GmbH erhalten (ich wohne seit 15 Jahren nicht mehr dort) mit einer Gesamtforderung von 650,42 Euro. Unterbreitet wird mir ein einmaliges Angebot, bei dem auf 50% der Forderung
verzichtet wird. Anbei befindet sich ein Auszug, wo hervorgeht dass es sich um eine Angelegenheit von 2002 handelt. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr daran erinnern was vor 18 Jahren gewesen ist. Bei dem Auszug sind auch jede Menge Zinsen aufgelistet, ist dies überhaupt rechtens? Ich habe schon ein wenig hier im Forum gelesen, es kann also sein das die Firma den Titel gekauft hat, richtig? Wie sieht so etwas mit Verjährung aus? Habe gelesen dass ich eine Kopie des Titels anfordern soll, damit ich sehen kann woher das ganze stammt. Was genau kann ich beim Inkasso Anforderung (Kopie des Titels?, Nachweis Forderungsübergang?) und was ist mit den Zinsen all die Jahre?
Was ist wenn ich bis zum 03.06. noch keine Kopie des Titels erhalten habe, muss ich dann trotzdem die ganze Forderung auf ein mal zahlen, obwohl ich noch keine Gewissheit habe, was es genau sein soll?
Ich lade den Brief im Anhang mal hoch.
https://ibb.co/ky6jxmK
https://ibb.co/fCYVz3r
https://ibb.co/Xb006mM
Liebe Grüße und bleibt gesund,
Marco
-- Editiert von Chefkoch547 am 17.05.2020 10:07
-- Editiert von Chefkoch547 am 17.05.2020 10:15
Forderung Sirius Inkasso nach 18 Jahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Forderungsaufstellung ist leider etwas klein, zudem sehr verschwommen. Steht denn irgendwo etwas von einem Titel? Gerichtskosten? Kannst du mit der Forderung selbst etwas anfangen bzw. weißt du, worum es geht?
Sorry für die schlechten Fotos, ich selber habe den Brief bisher auch nur auf Fotos gesehen, da ich weiter weg wohne. Bekomme ihn aber direkt morgen zugeschickt.
Habe Mal nachgefragt, von Gerichtskosten ist nichts zu sehen. Oben steht Titelabrechnung und unten sind Titelkosten aufgelistet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann wohl erst mal abwarten, bis du das genau hast.
Und meine zweite Frage? :-)
Habe den Brief heute bekommen und lade ihn noch mal neu hoch, diesmal sollte alles zu erkennen sein.
Mit der Forderung selber kann ich nicht wirklich etwas anfangen. Oben steht Telekommunikationsdienstleistungen, sagt mir aber nichts. Ist allerdings auch schon 18 Jahre her.
https://ibb.co/XDcv6ZM
https://ibb.co/k6ShYn5
Liebe Grüße,
Marco
Zinsen vor dem 01.01.2017 sind bereits verjährt
übrig:
55,63 € : 7,71 €
256,32 € : 34,48 €
Die "übernommenen Zwangsvollstreckungskosten" würde ich nur zahlen wenn ein Nachweis vorliegt.
Ansonsten käme ich auf 391,20 € bzw. 458,20 €
50% von 650,42 € = 325,21 €
Also es sind auf jeden Fall weniger als das was sie fordern dürften.
Ohne eine Titelkopie würde ich aber sowieso nichts zahlen.
-- Editiert von gyod1985 am 19.05.2020 19:34
Danke für die schnelle Antwort. Also fordere ich eine Kopie des Titels an, sonst noch was? Ein Nachweis der Zwangsvollstreckung? Kann ich das? Was ist wenn ich bis zum 03.06. keine Antwort erhalte und die Frist abläuft?
Liebe Grüße,
Marco
Erst mal die Titelkopie. Wichtig: Wenn du die das erste Mal siehst, direkt am ersten Tag die Adresse usw. prüfen. Ich würde schon mal parallel beim Meldeamt nach einer erweiterten Meldeauskunft fragen. Also wo nachgewiesen ist, wo du 2002 gewohnt hattest. Bis du knapp vor dem Zeitpunkt oder später mal umgezogen?
Beispiel fürs Inkasso:
"Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Solch ein Titel ist mir unbekannt. Sie werden mir unverzüglich eine Titelkopie vorlegen. Ich behalte mir Einspruch insbesondere bei fehlerhafter Zustellung ausdrücklich vor. Sie wollen ebenfalls unverzüglich insbesondere die verjährten Zinsen streichen. Ich diskutiere auch nicht."
Danke, das hilft mir schon weiter. Was ist denn wenn ich bis zum 03.06. keine Antwort vom Inkasso erhalten habe und die Zahlungsfrist abläuft?
Deren Problem. Die von denen gesetzten Fristen sind unwichtig.
Hallo,
nachdem ich geschrieben habe dass ich um eine Zusendung der Titelkopie bitte und die verjährten Zinsen unverzüglich zu streichen sind, erhielt ich folgendem Brief (befindet sich als Bild im Anhang).
Ich weiß echt nicht weiter, vor allem wollen die jetzt die über 500 Euro haben und keine 50% Nachlass mehr.
Der Titel scheint von Tele2 zu sein, habe nun auch gelesen dass die abzocken.
Der Titel ist nun dabei, also muss ich zahlen? Ich kann mich echt nicht mehr daran erinnern.
Danke für schnelle Antworten.
https://ibb.co/GCZL8Ct
https://ibb.co/vjmX1yj
https://ibb.co/qx5rFX1
Liebe Grüße
-- Editiert von Chefkoch547 am 09.06.2020 20:24
Aber du hast im Oktober 2002 auch wirklich dort gewohnt? Also die Adresse stimmt? Bist du damals vielleicht umgezogen und wenn ja, wann genau?
Die Zwangsvollstreckungskosten von 2002 wären nachzuweisen. Behaupten können die ja ansonsten viel.
Die "Einigungsgebühr" von 2020 ist frei erfundener Quatsch. Streichen.
Ich habe mich jetzt noch einmal schlau gemacht, zu dem Zeitpunkt habe ich dort gewohnt. Ich bin ca. 1 1/2 Jahre später umgezogen. Also kann ich denen schreiben dass ich ein Nachweis der Zwangsvollstreckungskosten haben möchte und die Einigungsgebühr zu streichen ist?
Bin schon am überlegen einen Anwalt zu nehmen, dass nimmt mich echt mit. Sollte da wirklich was gewesen sein, woran ich mich nicht erinnern kann, überweise ich den Betrag sofort. Aber die versuchen mich ja mit Gebühren und Zinsen noch abzuzocken.
Zitat:Ich habe mich jetzt noch einmal schlau gemacht, zu dem Zeitpunkt habe ich dort gewohnt.
Damit gilt der Titel dann offenkundig als zugestellt. Ob du dich dran erinnern kannst oder nicht, ist uninteressant.
Zitat:Also kann ich denen schreiben dass ich ein Nachweis der Zwangsvollstreckungskosten haben möchte und die Einigungsgebühr zu streichen ist?
Ja. Argument gegen die Einigungsgebühr: Es gab hier keinerlei Einigung, Ratenzahlung oder dergleichen. Das ist also frei erfunden.
Zitat:Bin schon am überlegen einen Anwalt zu nehmen, dass nimmt mich echt mit.
Ein Anwalt ist eigentlich unnötig. Es geht ja in der Streitsumme nur um "wenige Euros".
Unterm Strich wäre es wohl besser gewesen, rein rechnerisch, auf das Ursprungsangebot von 50% einzugehen. Jetzt landest du wohl bei knapp über 400€, vorausgesetzt, damals war wirklich ein Gerichtsvollzieher tätig und die Vollstreckungskosten werden dir nachgewiesen. Aber ich halte es trotzdem für besser, bei solchen Dingen nachzuhorchen. Wenn man nichts mehr davon weiß, sollte man erst mal alles sachlich prüfen. Sonst bezahlst du die über 300€ und es stellt sich raus, dass es frei erfunden war und mit dir nichts zu tun hatte.
Du könntest auch parallel schon mal den Rest ohne die Zwangsvollstreckungskosten und Einigungsgebühr zweckgebunden zahlen. Also im Verwendungszweck ergänzen, für welche Positionen du bezahlst. Damit nimmst du denen auch komplett den Wind aus den Segeln.
-- Editiert von mepeisen am 10.06.2020 09:05
Wenn ich den Betrag jetzt ohne Einigungsgebühr zahle, können die den später wieder anfordern?
Nein. Die Einigungsgebühr entsteht nur, wenn es eine "Einigung" gibt mit aktiver Mithilfe des Inkassos. Zudem musst du über die Gebühr informiert werden und ihr aktiv deine Zustimmung erteilen. Beispielsweise eine Ratenzahlung.
Ich denke, die haben sie einfach eingebucht, weil du ja dafür gesorgt hast, dass Zinsen wegfallen.
Mepeisen hat es vielleicht übersehen, aber es war ein GV dran, erkennt man an dem Stempel auf dem VB
ZitatIch weiß echt nicht weiter, vor allem wollen die jetzt die über 500 Euro haben und keine 50% Nachlass mehr. :
War doch zu erwarten, da es sich um ein zeitlich befristetes Angebot handelte, welches beiden Seiten weitere Arbeit ersparen sollte.
Steht normalerweise- jedenfalls früher - auf dem Titel.ZitatDie Zwangsvollstreckungskosten von 2002 wären nachzuweisen. Behaupten können die ja ansonsten viel. :
Du kannst im Grunde schreiben was Du willst. nur immer bedenken, dass der Titelinhaber am längeren Hebel sitzt, zumindest hinsichtlich der titulierten Beträge.ZitatAlso kann ich denen schreiben dass ich ein Nachweis der Zwangsvollstreckungskosten haben möchte und die Einigungsgebühr zu streichen ist? :
Er kann auch erneut die ZV einleiten.
Aber hinsichtlich der Nichtzahlung der Einigungsgebühr stimme ich mit mepeisen überein, da es bisher keine Einigung gegeben hat.
Es gibt seit 20 Jahren eine titulierte Forderung gegen Dich, die Du bisher nicht ausgeglichen hast. Und bezeichnest andere als Abzocker?ZitatAber die versuchen mich ja mit Gebühren und Zinsen noch abzuzocken. :
Mein Rechtsverständnis ist ein anderes.
Berry
Zitat:Mepeisen hat es vielleicht übersehen, aber es war ein GV dran, erkennt man an dem Stempel auf dem VB
Habe den Stempel in der Tat nicht gesehen bzw. nicht nach geschaut. Es geht aber auch um die Höhe der GV-Kosten. Die müssen nun mal nachgewiesen werden. Der Stempel sagt so viel noch nicht aus.
Zitat:Steht normalerweise- jedenfalls früher - auf dem Titel.
Doch nur, ob das mal ein GV im Zugriff hatte. Ob er was tat, ob es Kosten gab und wie hoch die waren, steht da erst mal noch nicht drauf. Bei 67€ in 2002 muss man da mal nachhaken. Das muss damals deutlich mehr als eine Maßnahme gewesen sein. Und darum geht es.
Zitat:Mein Rechtsverständnis ist ein anderes.
Denk nochmal kurz drüber nach und schaue nochmal auf alle Sätze des TE. Es geht hier nicht drum, sich komplett zu drücken o.ä. Es geht drum, dass er A) nichts mehr davon weiß und B) Teile der Aufstellung an Abzocke erinnern. Wer Einigungsgebühren erfindet, den könnte man schon als Abzocker bezeichnen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten