Forderung Vodafone GmbH

30. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
nihilo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Vodafone GmbH

Guten Abend,

ich habe nun schon die zweite Zahlungsaufforderung durch das Inkasso Unternehmen Creditreform Düsseldorf in Vertretung der Vodafone GmbH erhalten. Folgender Sachverhalt:
1) Der angegebene Name auf den sich die Forderung bezieht, existiert nicht, wurde allerdings im Rahmen einer Datenerhebungs Umfrage einmalig von mir verwendet (binnen letzten Jahres).
2) Der Vollstreckungsbescheid ist von 2003, was mir aufgrund 1) absolut unsinnig erscheint.
3) Ich habe keinerlei Information darüber, welcher Titel aussteht und an welche Adresse diese Zahlung zu enrichten ist. (Keine meiner Mail Adressen, weist irgendwelche Rechnungen in diesem Zusammenhang auf und postalische Zahlungsforderungen waren ebenfalls nicht vorhanden)
4) Das Inkasso Unternehmen teilt mir keine Zahlungsfristen mit.

Daher meine Frage, wie ich hier am besten verfahre. Beide Briefe wurden von mir geöffnet, allerdings habe ich vor die nächsten mit "Empfänger unbekannt" zurückgehen zu lassen. Meine (zugegeben spärliche) Recherche bzgl. des Themas hat mir darüber keine Aufschlüsse bieten können, ob ich mit dieser herangehensweise auf der sicheren Seite bin.

mfg

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Kam eine E-Mail oder ein Brief?
Was genau steht im schreiben?

Wenn du bei Vodafone keine offenen Schulden hast, dann würde ich das schreiben erstmal ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nihilo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, das Anschreiben des Inkasso Unternehmens kam per Brief.
Bis vor ca. 2 Jahren hatte ich vertraglich mit Vodafone zu tun, allerdings stehen hier meines Wissens nach keine Schulden aus und dieser Vertrag lief definitv auf meinem Namen mit einer unterschiedlichen Kundennummer.

In diesem Kontext, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Androhung von "weiteren Recherchen" im Leeren verlaufen wird, anstatt der ansonsten angedrohten Zwangsvollstreckung.
Absolut kurious finde ich allerdings, dass es einen rechtskräftigen Titel gegen eine nicht existierende/geschweige denn gemeldete Person in meinem Haushalt geben soll. Noch dazu vom Jahre 2003.

Die geforderte Summe ist 4-stellig und damit nicht unerheblich, daher möchte ich mich auf jedenfall auf der sicheren Seite bewegen, allerdings scheint mir ein Widerspruch für eine nicht existierende Person als unsinnig.

-- Editiert von nihilo am 30.10.2020 18:18

-- Editiert von nihilo am 30.10.2020 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie kam der Brief dann eigentlich bei dir an wenn es diese Person nicht gibt, dann dürfte ja der Postbote nicht wissen, wo er den Brief einschmeißen muss.

Du hast schon Recht, einen Titel gegen eine erfundene Person geht eigentlich nicht.

Ich würde dir raten, dies zu ignorieren wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.

Natürlich kann es aber auch sein, dass jemand den Namen durch ein Datenleck rausgefischt hat und diesen missbraucht hatte, dann wäre es natürlich dennoch nicht dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nihilo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Wie kam der Brief dann eigentlich bei dir an wenn es diese Person nicht gibt, dann dürfte ja der Postbote nicht wissen, wo er den Brief einschmeißen muss.
.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde auf der Website bei der diese Daten angegeben wurden, eine Adresse gefordert. Ich bin kein Fan von Spam Mail, oder übermäßiger Werbung in meinem Briefkasten, allerdings wurden diese Adressen anscheinend mit einer Database abgeglichen, daher war es mir nicht möglich (bzgl. moralisch fragwürdig) hier eine legitime Fremdadresse anzugeben.

An den Kontext warum Ich diese Daten überhaupt übermittelt habe, kann ich mich allerdings nicht mehr erinnern. Offensichtlicherweise fand ich sie nicht besonders vertrauenserweckend. (Daher würde ich mich dafür interessieren, wie ein solche Forderung durch ein legitimes Inkasso Unternehmens zustande gekommen ist)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von nihilo):
allerdings wurden diese Adressen anscheinend mit einer Database abgeglichen, daher war es mir nicht möglich (bzgl. moralisch fragwürdig) hier eine legitime Fremdadresse anzugeben
Der Lacher des Tages!

1. Du gibst also einen erfundenen Namen auf irgendeiner Webseite mit Deiner Adresse ein.
2. Diese Daten gelangen auf ganz geheimen Wegen zu Vodafone bzw. zum Inkasso.
3. Die Post stellt Dir zwei Briefe zu, obwohl der Name des Empfängers in Deinem Haushalt unbekannt ist und damit wohl auch nicht am Briefkasten steht.
4. Du öffnest Post, die an einen fremden Empfänger gerichtet ist.

Wen willst Du eigentlich vera***n?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der Lacher des Tages!

Der einzige Lacher ist, was du hier für einen Unfug schreibst und dass du zudem noch Beleidigungen auspackst.

Zitat:
1. Du gibst also einen erfundenen Namen auf irgendeiner Webseite mit Deiner Adresse ein.

Ja und? Bei einer Umfrage zu lügen, ist erst mal keine Straftat.

Zitat:
Diese Daten gelangen auf ganz geheimen Wegen zu Vodafone bzw. zum Inkasso.

Ja, es ist durchaus üblich, dass sich Inkassos aus dubiosen Quellen (=Adresshändlern) bedienen, wenn sie jemanden nicht wiederfinden.

Zitat:
Die Post stellt Dir zwei Briefe zu, obwohl der Name des Empfängers in Deinem Haushalt unbekannt ist und damit wohl auch nicht am Briefkasten steht.

Auch das könnt öfter vor und ist keinesfalls automatisch eine Lüge.

Zitat:
Du öffnest Post, die an einen fremden Empfänger gerichtet ist.

Tja und nun?

Am Ende des Tages ist es ganz einfach: Die Person wohnt nicht bei dir, fertig. Wenn denn jemals ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, kann man ihm deutlich sagen, dass die Person unbekannt ist und er doch lieber mal das Inkasso fragen soll, wie die an deine Adresse gekommen sind, denn außer ein paar Inkassobriefen hast du nie Gerichtsbriefe o.ä. erhalten und du bist die Person auch nicht.

Dass man mal bei irgendeiner Umfrage einen falschen Namen angegeben hat, würde ich vorläufig verschweigen. Geht erst mal niemanden etwas an.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der einzige Lacher ist, was du hier für einen Unfug schreibst und dass du zudem noch Beleidigungen auspackst.
Beleidigungen? Wo denn? Unfug? Wo denn? Ich habe nur die Tatsachen notiert. Wer schreibt nun Unfug?

P.S.: Die Story kommt mir sehr bekannt vor. In einem anderen Forum kam dazu die Frage: "Ich hab irgendwann in 2002 mal einen Vertrag mit Handy abgeschlossen, aber unter falschem Namen. Jetzt hab ich Post bekommen. Kann ich so tun, als wüsste ich nichts?"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Bei einer Umfrage zu lügen, ist erst mal keine Straftat.

Stimmt.
Problematisch wird es erst, wenn die dort angegeben "falschen" Daten tatsächlich existieren, dann ist man ganz schnell bei einer Straftat.



Zitat (von nihilo):
(bzgl. moralisch fragwürdig) hier eine legitime Fremdadresse anzugeben.

Das wäre schlicht eine Straftat.



Zitat (von user08154711):
4. Du öffnest Post, die an einen fremden Empfänger gerichtet ist.

Das ist ebenfalls eine Straftat.



Zitat (von nihilo):
allerdings habe ich vor die nächsten mit "Empfänger unbekannt" zurückgehen zu lassen.

Zuvor würde ich noch ein Foto von dem Brief machen (oft ist im Adressfel ein Aktenzeichen zu erkennen)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Mir erscheint es immernoch bisschen fragwürdig, wie ein Brief an Herrn XY im Briefkasten von Herrn XZ landen kann?
Wieso schmiss der Postbote den Brief genau in deinen Briefkasten und nicht in den vom Nachbarn? Irgendwas ist da merkwürdig.
Und sicher, dass du nicht einen Vertrag mit einem falschen Namen abgeschlossen hattest und dadurch kosten entstanden sind?

Ich muss user08154711 schon zustimmen, dass das alles bisschen faul ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich habe auch ab und zu Briefe mit falschen Namen im Briefkasten. Das ist halt so. Einige Briefträger schauen da nicht genau hin oder es ist ihnen egal.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Mir erscheint es immernoch bisschen fragwürdig, wie ein Brief an Herrn XY im Briefkasten von Herrn XZ landen kann?

Das scheint nicht unüblich zu sein.
Meine Mutter wohnt im Einfamilienhaus, da landet alles im Briefkasten was an xxxx Str. 123 adressiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Meine Mutter wohnt im Einfamilienhaus, da landet alles im Briefkasten was an xxxx Str. 123 adressiert ist.
Und Deine Mutter öffnet jeden Brief, auch wenn ihr Name nicht darauf steht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ändert am Endergebnis nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und Deine Mutter öffnet jeden Brief, auch wenn ihr Name nicht darauf steht?

Nö, da achtet sie drauf - aber da ist ja ein anderes Thema ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, da achtet sie drauf - aber da ist ja ein anderes Thema ...
Anderes Thema? Der TE hat aber die Briefe, die nicht an ihn gerichtet waren, geöffnet ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Egal wie oft du darauf rumreitest: Das ändert trotzdem am Endergebnis nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Egal wie oft du darauf rumreitest: Das ändert trotzdem am Endergebnis nichts.
Und egal wie oft Du es noch schreibst: Deine Aussage ist so in Absolutheit einfach falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es tut mir ja leid für dich. Aber du solltest dich zuerst informieren, bevor du hier meinst, solche Sprüche rauszuhauen und User anzugreifen für Dinge, die du erst mal frei erfunden hast.

Ich wiederhole nochmal zum Mitschreiben in einfachen Worten:
1. Eine falsche Angabe bei einer Umfrage zu machen, ist keine Straftat.
2. Ein Anbieter, der beispielsweise über Gewinnspiele oder Umfragen Abo-Verträge o.ä. abschließen will, der begeht seinerseits eine Straftat: Das nennt man gewerblichen Betrug.
3. Ein Anbieter, der Daten von Adresshändlern kauft und damit Verträge erfindet, der begeht seinerseits eine Straftat: Das nennt man gewerblichen Betrug.
4. Wenn ein Dritter eine Adressdatenbank kauft und dann einen Anbieter betrügt, ist das blöd für den Anbieter, aber der Fragensteller hat damit trotzdem nichts zu tun.
5. Wenn ein Inkasso Adressen von dubiosen Adresshändlern aufkauft, wo dann zufällig der erfundene Name des Fragenstellers auftaucht, ist das ein Datenschutzverstoß des Inkassos und des Adresshändlers, aber trotzdem kein Problem des Fragenstellers.
6. Wenn der Fragensteller bei ihm eingeworfene aber nicht für ihn bestimmte Briefe zufällig öffnet, ändert das immer noch nichts an all dem, was vorher geschrieben wurde: Er hat keinen Vertrag abgeschlossen, er hat keine Zahlungspflicht. Rein gar nichts.

Und zum Briefgeheimnis: Das versehentliche Öffnen von Briefen, die an eine andere Person adressiert sind (und von der man nicht bevollmächtigt wurde) steht nicht unter Strafe. Es gibt noch eine Reihe von Ausnahmen. Aber selbst wenn man nun eine Verletzung des Briefgeheimnisses unterstellt: Auch das ändert nichts daran, dass der Fragensteller über eine falsche Antwort in einer Umfrage oder das Öffnen des Briefes irgendeine Zahlungspflicht oder sonstige Pflicht eingegangen ist.

Also bitte: Beschäftige dich zuerst mit der sachlichen Grundlage der Sachen.

Wir gehen hier ansonsten davon aus, was geschildert wurde. kritische Nachfragen kann man schildern aber hier User vorzuführen, weil man ihnen unterstellt, sie würden sowieso lügen, ist purer Unfug. Wenn ein User sich etwas zusammenlügt, bekommt er eine falsche Antwort. Wenn er einen Fall erfindet, der nichts mit der Realität zu tun hat, bekommt er halt die Antwort basierend auf dem, was er geschildert hat.

-- Editiert von mepeisen am 03.11.2020 18:47

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Anderes Thema?

Angesichts der ursprünglichuen Frage
Zitat (von fdl_db):
Mir erscheint es immernoch bisschen fragwürdig, wie ein Brief an Herrn XY im Briefkasten von Herrn XZ landen kann?

Ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nihilo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem, ich bereits Bestätigung für mein weiteres Vorgehen gefunden habe, wollte ich mich trotzdem noch einmal bei den Usern hier bedanken, die sachlich auf mein Thema eingegangen sind.
Wie bereits von mepeisen festgestellt wurde, liegt es mir absolut fern hier irgendjemanden zu täuschen:
Erstens hatte ich absolut plausible Gründe, den Brief zu öffnen (zumal der Name absoluter Blödsinn ist und demnach klar aus dem Online Formular stammt, dass ich 2019 ausgefüllt habe) .
Zweitens macht ein Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2003 mit diesem Wissen keinen Sinn.
Und letzendlich war ich zu diesem Zeitpunkt nicht volljährig, geschweige denn bedingt strafmündig.

Ich war - und bin nach wie vor, einfach nur daran interessiert wie eine seriöse Inkasso Firma solche Post verschicken kann. (Da ich persönliche Kontakte zu Vodafone habe, habe ich mittlerweile die angegebene Kundennummer überprüfen lassen - Diese scheint nicht zu existieren.)

Falls ich nochmal etwas interessantes höre, lasse ich es Euch wissen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn auch die Kundennummer nicht existiert bzw. nie existiert hat (wäre noch mal genauer zu prüfen), wäre das womöglich sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Form einer Anzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Dann wäre der Verdacht, dass das irgendwer mal frei erfunden hat, ja noch eher gegeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen