Forderung Von Infoscore trotz Überweisung der HF an Gläubiger. Was soll ich machen?

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)
Forderung Von Infoscore trotz Überweisung der HF an Gläubiger. Was soll ich machen?

Hallo, ich habe ein sehr nerviges Problem mit Infoscore.

Es ging hierbei um einen Ratenzahlungsplan der Fine Trade GmbH (Net-M Privatbank). Es konnte eine Überweisung nicht eingelöst werden, woraufhin ich der FineTrade GmbH per Email mitteilte, die Forderung erneut von meinem Konto einzuziehen. Ich erhielt hierauf keine Antwort. Ich bin davon ausgegangen, dass dies geschehen würde. Leider war dem nicht so!


Nun erhielt ich vor vier Wochen ein Schreiben von Infoscore mit der Aufforderung, den gesamten Betrag plus Inkassogebühren und anderen Gebühren (Bankgebühren, Mahnauslagen, Zinsen) zu zahlen. Ich dachte, ich wäre im falschen Film.



1. Ich habe der Forderung widersprochen und auch die Weitergabe meiner Daten untersagt.
2. Ich habe die komplette Hauptforderung plus Mahngebühren der Fine Trade GmbH auf das Konto der Fine Trade GmbH überwiesen.
3. Ich teilte den Umstand Infoscore mit und teilte mit, dass die HF überwiesen wurde und ich die restlichen Aufstellungen nicht akzeptiere.

Heute erhielt ich erneut ein Schreiben. "Gemäß den einschlägigen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind Inkassokosten bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetze zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Aus diesem Grund fordert man mich auf die Restgebühren von 107,67€ (zustandekommen der Restgebühren nicht weiter aufgelistet!) innerhalb einer Woche zu begleichen, sonst würde die Forderung ans Gericht gehen. Diesmal mit Unterschrift.

Wie sollte ich nun vorgehen?
Vielen Dank


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35 Antworten
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#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

So schnell gibt das Inkasso nicht auf. Es werden noch weitere Briefe kommen.
Ich würde nichts tun, den Brief abheften und die Sache weiter im Auge behalten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Wenn man spielen will würde ich dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Erstens liegt sowieso Gläubigerverzug vor und daher sind ihre Kosten grundsätzlich nicht durchsetzungsfähig. Zweitens erlaubt Ihnen das RVG keine Gebühr von über 100€ bei diesem Streitwert. Drittens gibt es für das, was sie erbringen wollen, ausschließlich eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art. gerne richte ich eine Beschwerde an das zuständige Aufsichtsgericht mit der Aufforderung, Ihnen per Auflage künftig diese massiven Gesetzesverstöße unter Strafandrohung zu verbieten. Ich diskutiere nicht. Lassen Sie mich einfach in Ruhe und suchen sie sich andere Idioten, die sie mit dieser Masche einschüchtern können. Danke."

Signatur:

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn man spielen will würde ich dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Erstens liegt sowieso Gläubigerverzug vor und daher sind ihre Kosten grundsätzlich nicht durchsetzungsfähig. Zweitens erlaubt Ihnen das RVG keine Gebühr von über 100€ bei diesem Streitwert. Drittens gibt es für das, was sie erbringen wollen, ausschließlich eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art. gerne richte ich eine Beschwerde an das zuständige Aufsichtsgericht mit der Aufforderung, Ihnen per Auflage künftig diese massiven Gesetzesverstöße unter Strafandrohung zu verbieten. Ich diskutiere nicht. Lassen Sie mich einfach in Ruhe und suchen sie sich andere Idioten, die sie mit dieser Masche einschüchtern können. Danke."


Vielen Dank. Die Hauptforderung betrug 374,31€. Wie erwähnt, ich habe die Hauptforderung und auch die Mahngebühren der Fine Trade GmbH an Fine Trade überwiesen. Im Betreff habe ich auch "NUR HF" angegeben.
Dann werde ich denen mal eine Mail schreiben und abwarten was kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Zitat:
Die Hauptforderung betrug 374,31€


Zitat:
Aus diesem Grund fordert man mich auf die Restgebühren von 107,67€ (zustandekommen der Restgebühren nicht weiter aufgelistet!) innerhalb einer Woche zu begleichen, sonst würde die Forderung ans Gericht gehen. Diesmal mit Unterschrift.


Theoretisch wären gem dieser Gebührenliste an Inkassogebühren 15 € plus 3 € Auslagenpauschale zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Das Inkasso verlangt aber deutlich mehr so das davon auszugehen ist das nicht ernsthaft an eine Klage gedacht ist

Was hast Du insgesamt an Mahngebühren bezahlt ?


-- Editiert von thehellion am 18.05.2016 22:05

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:Die Hauptforderung betrug 374,31€
Zitat:Aus diesem Grund fordert man mich auf die Restgebühren von 107,67€ (zustandekommen der Restgebühren nicht weiter aufgelistet!) innerhalb einer Woche zu begleichen, sonst würde die Forderung ans Gericht gehen. Diesmal mit Unterschrift.
Theoretisch wären gem dieser Gebührenliste an Inkassogebühren 15 € plus 3 € Auslagenpauschale zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Das Inkasso verlangt aber deutlich mehr so das davon auszugehen ist das nicht ernsthaft an eine Klage gedacht ist
Was hast Du insgesamt an Mahngebühren bezahlt ?

-- Editiert von thehellion am 18.05.2016 22:05


Hallo, es geht einmal um eine Hauptforderung im Höhe von 73,08 Euro und die zweite Hauptforderung ist 132,44 Euro. Ich habe mich mit den Beträgen sogar vertan, sind also deutlich weniger. Die Beträge sind die tatsächliche Forderungen OHNE zusätzliche Auslagen etc. Kosten seitens Inkasso. Ich habe jeweils 15 Euro zusätzlich überwiesen um " sicher zu gehen". Also 88,08 Euro und 147,44 Euro. Die Überweisungen gingen am 09.04.2016 raus. Heute kam der Mahnbrief von Infoscore.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jeweils 15 Euro zusätzlich überwiesen um " sicher zu gehen". Also 88,08 Euro und 147,44 Euro. Die Überweisungen gingen am 09.04.2016 raus. Heute kam der Mahnbrief von Infoscore.

Das ist mehr als genug für die RLS / Verzugskosten
Rechne trotzdem mit weiteren Briefen
Infoscore schiebt noch ein Schreiben von RA Haas nach
Nerven bewahren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#7
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat: Ich habe jeweils 15 Euro zusätzlich überwiesen um " sicher zu gehen". Also 88,08 Euro und 147,44 Euro. Die Überweisungen gingen am 09.04.2016 raus. Heute kam der Mahnbrief von Infoscore.
Das ist mehr als genug für die RLS / Verzugskosten
Rechne trotzdem mit weiteren Briefen
Infoscore schiebt noch ein Schreiben von RA Haas nach
Nerven bewahren


Danke, gibt schon heute ein Update zum Fall.
Ich habe erneut ein Schreiben von Infoscore erhalten. In diesem nimmt Infoscore Bezug auf zweite Forderung (habe oben davon berichtet). Es geht hierbei um die Hauptforderung von 132,44€.
Diesem Schreiben liegt sogar eine Forderungsberechnung bei, welche dem Schreiben von gestern nicht beilag!

Diese Kosten wurden aufgestellt:

Hauptforderung: 132,44€
Mahnauslagen 15,00€
Rücklastschriftgebühr 32,27€
Zinsen (1,29€)
Inkassokosten 83,54€
Ganz unten steht: Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. 147,44€ (also meine Zahlung an Fine Trade)

Nun soll ich noch 117,10€ zahlen.

Frage ist nun hierzu:
Soll ich hierauf erneut reagieren? Ich hatte gestern auf das vorherige Schreiben bereits geantwortet.

Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?

Erneut vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Zitat:
Soll ich hierauf erneut reagieren?

Würde ich nicht. Bringt ja nichts, die werden von den absurd überzogenen Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren deswegen ja nicht abrücken. Wenn man einmal seine Meinung klar gemacht hat, dann ist es doch auch gut.

Zitat:
Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?

Ich persönlich würde eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos und an die Anwaltskammer schicken (kostet nur Briefporto). Grund beim Aufsichtsgericht: Das Inkasso muss normalerweise eine besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis aufweisen und die Mitarbeiter müssen gesondert geschult sein. Das ist hier nachweisbar nicht der Fall, denn das Inkasso ist sachlich und fachlich überfordert und braucht zwingend die Hilfe eines Anwalts zum Schreiben von Mahnbriefen. Daher muss dem Inkasso die Lizenz entzogen werden.
Bei der Anwaltskammer würde ich mich beschweren, weil der Anwalt Fälle annimmt, in denen ein Inkasso bereits erfolglos tätig war und trotz vom BGH verbotener Kostendopplung seine Gebühren auch noch drauf schlägt. Das möge die Kammer dem Anwalt doch zukünftig untersagen.

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#9
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Soll ich hierauf erneut reagieren?
Würde ich nicht. Bringt ja nichts, die werden von den absurd überzogenen Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren deswegen ja nicht abrücken. Wenn man einmal seine Meinung klar gemacht hat, dann ist es doch auch gut.
Zitat:Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?
Ich persönlich würde eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos und an die Anwaltskammer schicken (kostet nur Briefporto). Grund beim Aufsichtsgericht: Das Inkasso muss normalerweise eine besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis aufweisen und die Mitarbeiter müssen gesondert geschult sein. Das ist hier nachweisbar nicht der Fall, denn das Inkasso ist sachlich und fachlich überfordert und braucht zwingend die Hilfe eines Anwalts zum Schreiben von Mahnbriefen. Daher muss dem Inkasso die Lizenz entzogen werden.
Bei der Anwaltskammer würde ich mich beschweren, weil der Anwalt Fälle annimmt, in denen ein Inkasso bereits erfolglos tätig war und trotz vom BGH verbotener Kostendopplung seine Gebühren auch noch drauf schlägt. Das möge die Kammer dem Anwalt doch zukünftig untersagen.


Vielen Dank für die Tipps. Gibt es hierfür Paragraphen, auf die ich mich stützen kann bei diesen Schreiben?

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Diese Kosten wurden aufgestellt:

Zitat:
Hauptforderung: 132,44€
Mahnauslagen 15,00€
Rücklastschriftgebühr 32,27€
Zinsen (1,29€)
Inkassokosten 83,54€

Das kann nicht ernst gemeint sein das Infoscore tatsächlich die Hoffnung hat das diese Kosten beglichen werden
Zu den Inkassokosten habe ich schon Infos gepostet
Zu den Rücklastschriftkosten
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
http://www.juraforum.de/ratgeber/bankrecht-kapitalmarktrecht/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein

Zitat:
Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?

Am besten Du postest dann noch mal hier

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Diese Kosten wurden aufgestellt:
Zitat:Hauptforderung: 132,44€
Mahnauslagen 15,00€
Rücklastschriftgebühr 32,27€
Zinsen (1,29€)
Inkassokosten 83,54€
Das kann nicht ernst gemeint sein das Infoscore tatsächlich die Hoffnung hat das diese Kosten beglichen werden
Zu den Inkassokosten habe ich schon Infos gepostet
Zu den Rücklastschriftkosten
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
http://www.juraforum.de/ratgeber/bankrecht-kapitalmarktrecht/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein
Zitat:Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?
Am besten Du postest dann noch mal hier

Vielen, vielen Dank. Mache ich.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich bekomme seit vorgestern Abend in 30 Minuten Abständen Anrufe. Es klingelt ein- bis zweimal und dann ist wieder Ruhe. Eine Nummer wird nicht angezeigt und ein Anruf in Abwesenheit auch nicht. Ging von 21 bis 22 Uhr.
Gestern war Ruhe (Feiertag), eben ging es wieder los. Weil ich heute frei habe, darf ich das live miterleben. Da muss es doch einen Zusammenhang geben, oder? Dagegen wehren kann ich mich vermutlich nicht, habe auch keine Fritzbox.
Ist das nun der übliche Telefonterror von solchen Unternehmen?

Natürlich hatte ich die Kontaktaufnahme per Telefon verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Du kannst unterdrückte Rufnummern nicht sperren? Sollte doch auch unabhängig von der Fritzbox jedes Telefon heutzutage drauf haben. Wenn nicht, dann frag deinen Telefonanbieter ob der nicht diese Werbeanrufe sperren lassen kann.

Zitat:
Ist das nun der übliche Telefonterror von solchen Unternehmen?

Vermutlich ja, aber ohne da ran zu gehen weißt du ja nicht, wer das ist. Ich würde rangehen, aber nur um zu erfahren, wer da telefoniert. Sobald die sich zu erkennen gegeben haben würde ich folgenden Satz sagen: "Ich verbiete Ihnen ausdrücklich diesen nächtlichen Telefonterror. Wenn sie was wollen, schreiben sie mir einen Brief. Ich gehe nun zur Polizei und zeige sie wegen Nötigung und Belästigung an." Auflegen.
Und dann würde ich zur Polizei gehen. Die sollen gefälligst klagen, wenn sie Geld wollen oder Briefe schreiben. Mit Telefonterror mitten in der Nacht überschreiten sie eine Grenze.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Diese Kosten wurden aufgestellt:

Zitat:
Hauptforderung: 132,44€
Mahnauslagen 15,00€
Rücklastschriftgebühr 32,27€
Zinsen (1,29€)
Inkassokosten 83,54€

Das kann nicht ernst gemeint sein das Infoscore tatsächlich die Hoffnung hat das diese Kosten beglichen werden
Zu den Inkassokosten habe ich schon Infos gepostet
Zu den Rücklastschriftkosten
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
http://www.juraforum.de/ratgeber/bankrecht-kapitalmarktrecht/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein

Zitat:
Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?

Am besten Du postest dann noch mal hier


Hallo, nun geht es in die nächste Runde.
Heute, fast zwei Monate später (09.07.2016), habe ich ein weiteres Schreiben von Infoscore erhalten. Sie nehmen damit Bezug auf mein Schreiben vom 18.05.2016.

Sie begründen die Kosten folgendermaßen:
"Im Regelfall sind Inkassokosten in Höhe einer analogen 1,3 Gebühr gemäß VV RVG erstattungsfähig."

Die Inkassogebühren wurden entgegen meiner Auffassung nicht nach 2301 VV RVG (Schreiben einfacher Art) berechnet.

Zitat Infoscore: " Im vorliegenden Fall wurden wir nicht nur mit der Erstellung eines einfachen Schreibens beauftragt, sondern mit dem vollumfänglichen Einzug der Forderung. Deswegen berechnet sich die Höhe der Inkassogebühr nach 2300VV RVG (Geschäftsgebühr).

Nun wird es sehr, sehr interessant:

"Im beiderseitigen Erledigungsinteresse ist unsere Auftraggeberin ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bereit, nach Zahlung eines Mindestbeitrages in Höhe von 90€ auf weitergehende Forderung kulanzweise zu verzichten. Dieses Angebot ist nur befristet gültig..."

Das hört sich für mich nach Bettelbrief an, oder?


Die Hauptforderung und Mahngebühren wurden schon vor drei Monaten an die Auftraggeberin gezahlt (Konto der Auftraggeberin).

Vielen Dank für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von onlinenutzer1987):
Zitat (von thehellion):
Diese Kosten wurden aufgestellt:

Zitat:
Hauptforderung: 132,44€
Mahnauslagen 15,00€
Rücklastschriftgebühr 32,27€
Zinsen (1,29€)
Inkassokosten 83,54€

Das kann nicht ernst gemeint sein das Infoscore tatsächlich die Hoffnung hat das diese Kosten beglichen werden
Zu den Inkassokosten habe ich schon Infos gepostet
Zu den Rücklastschriftkosten
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html
http://www.juraforum.de/ratgeber/bankrecht-kapitalmarktrecht/wie-hoch-darf-eine-ruecklastschriftgebuehr-sein

Zitat:
Sollte ich dann ein Schreiben von Haas Rechtsanwälten erhalten, wie sollte ich hierauf antworten?

Am besten Du postest dann noch mal hier


Hallo, nun geht es in die nächste Runde.
Heute, fast zwei Monate später (09.07.2016), habe ich ein weiteres Schreiben von Infoscore erhalten. Sie nehmen damit Bezug auf mein Schreiben vom 18.05.2016.

Sie begründen die Kosten folgendermaßen:
"Im Regelfall sind Inkassokosten in Höhe einer analogen 1,3 Gebühr gemäß VV RVG erstattungsfähig."

Die Inkassogebühren wurden entgegen meiner Auffassung nicht nach 2301 VV RVG (Schreiben einfacher Art) berechnet.

Zitat Infoscore: " Im vorliegenden Fall wurden wir nicht nur mit der Erstellung eines einfachen Schreibens beauftragt, sondern mit dem vollumfänglichen Einzug der Forderung. Deswegen berechnet sich die Höhe der Inkassogebühr nach 2300VV RVG (Geschäftsgebühr).

Nun wird es sehr, sehr interessant:

"Im beiderseitigen Erledigungsinteresse ist unsere Auftraggeberin ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bereit, nach Zahlung eines Mindestbeitrages in Höhe von 90€ auf weitergehende Forderung kulanzweise zu verzichten. Dieses Angebot ist nur befristet gültig..."

Die Restforderung beträgt 117,10€. Basierend auf den ausstehenden Inkassogebühren 83,54€, überzogenen Rücklastschriftgebühren und Zinsen (ca. 3€)

Das hört sich für mich nach Bettelbrief an, oder?


Die Hauptforderung und Mahngebühren wurden schon vor zwei Monaten an die Auftraggeberin gezahlt (Konto der Auftraggeberin).

Vielen Dank für die Hilfe!


-- Editiert von onlinenutzer1987 am 09.07.2016 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

ICH persönlich würde nicht darauf eingehen

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Zitat:
Zitat Infoscore: " Im vorliegenden Fall wurden wir nicht nur mit der Erstellung eines einfachen Schreibens beauftragt, sondern mit dem vollumfänglichen Einzug der Forderung. Deswegen berechnet sich die Höhe der Inkassogebühr nach 2300VV RVG (Geschäftsgebühr).

Darauf würde ich so reagieren: "Wertes Inkasso. Ihre Ausführungen hinsichtlich ihres Auftrages bestreite ich. Sie wollen mir das komplette Vertragswerk zwischen Infoscore/Arvato und ihrer Mandantin in Kopie vorlegen, damit ich das prüfen kann. Insbesondere das Vertragswerk zu sämtlichen schon in Vorfeld vor Mahnungen erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen."

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#18
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Zitat Infoscore: " Im vorliegenden Fall wurden wir nicht nur mit der Erstellung eines einfachen Schreibens beauftragt, sondern mit dem vollumfänglichen Einzug der Forderung. Deswegen berechnet sich die Höhe der Inkassogebühr nach 2300VV RVG (Geschäftsgebühr).

Darauf würde ich so reagieren: "Wertes Inkasso. Ihre Ausführungen hinsichtlich ihres Auftrages bestreite ich. Sie wollen mir das komplette Vertragswerk zwischen Infoscore/Arvato und ihrer Mandantin in Kopie vorlegen, damit ich das prüfen kann. Insbesondere das Vertragswerk zu sämtlichen schon in Vorfeld vor Mahnungen erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen."


Hallo, vielen Dank für die prompte Antwort und Entschuldigung für die späte Rückantwort.
Würde dieses Vorgehen nicht wieder ein Kaugummi-Effekt sein? Ich hätte gerne, dass die Sache endlich mal erledigt ist. Was kann ich noch machen, damit das endlich mal aufhört?
Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Zitat:
Würde dieses Vorgehen nicht wieder ein Kaugummi-Effekt sein?

Kann auch den Effekt haben, dass sie ganz aufhören. Denn die wollen garantiert nicht die Vertragswerke offen legen.
Man kann sich auch tot stellen, also einfach gar nicht mehr reagieren.
Irgendwann hört es dann von selbst auf.

Signatur:

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

zieht sich manchmal lange hin

https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

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#21
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo, die Sache geht weiter...
Ich hatte in den vergangenen Monaten/Wochen weitere Schreiben erhalten. In den letzten beiden Schreiben wurden mir Vergleiche in Höhe von 70€ angeboten.
1. Schreiben mit Vergleichsangebot von 70€ ("einmalige Chance")
2. Schreiben mit Vergleichsangebot = ebenfalls 70€ ("letzte Chance")
3. Schreiben (Eingang heute: letzte Aufforderung) bis 14.11.2016 107,67€ zu zahlen, sonst würde das über die Rechtsanwälte Haas & Kollegen zur gerichtlichen Durchsetzung gegeben.
Dann wird mir noch mit möglichen Folgen gedroht: "rechtskräftigen Vollstreckungstiteln", "Gerichtsvollzieher", "Zwangsvollstreckung meines Einkommens", Vermögensauskunft.

Zahlen Sie jetzt, um diese Folgen zu vermeiden...

Lustigerweise war die letzte Nachricht, die ich von der Net-M Privatbank erhalten habe (eigentlicher Auftraggeber und nicht die Fine Trade GmbH, da diese ein Tochterunternehmen ist (mittlerweile insolvent)), dass man sich erneut an die Fine Trade GmbH wenden würde, um herauszubekommen, warum auf meine Email mit der erneuten Abbuchung nicht reagiert worden ist damals. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Das ist jetzt schon vier Monate her.

Dass die HF+großzügig gerundete Mahngebühren an den Gläubiger vor einigen Monaten bezahlt worden sind, hatte ich ja bereits einige Male geschrieben.

Aus dem aktuellen Schreiben gehen dann tatsächlich noch folgende Gebühren hervor, die Inkassokosten sind und diese sollen dann wohl eingeklagt werden:

1) Inkassokosten aus Inkassoauftrag 1,3 Gebühr 58,50€
2) Auslagen 7002 VV 11,70€
3) UST 7008VV 13,34€
=83,54€

Wie die jetzt auf 107,67€ kommen, keine Ahnung.

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#22
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich würde nicht weiter reagieren. Das Vergleichsangebot war eigentlich ein sicheres Zeichen dass das Inkassobüro selbst genau weiß dass die Forderung nicht durchsetzbar ist.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Zitat:
3. Schreiben (Eingang heute: letzte Aufforderung) bis 14.11.2016 107,67€ zu zahlen, sonst würde das über die Rechtsanwälte Haas & Kollegen zur gerichtlichen Durchsetzung gegeben.

Die schreiben also tatsächlich, dass sie einen Anwalt hinzuziehen?

Dann würde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und einen Lizenz-Entzug beantragen. Inkassos brauchen eine besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis, um überhaupt zugelassen zu sein. Mit der Ankündigung, einen Anwalt hinzu ziehen zu müssen, geben sie aber schwarz auf weiß zu, dass die keine Ahnung von der Materie haben.

Zitat:
Wie die jetzt auf 107,67€ kommen, keine Ahnung.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste ist der berühmte Kostenwürfel. Ein hundertseitiger Würfel, auf dem fiktive Geldbeträge aufgedruckt sind. Das ist immer ein Heidenspaß im Inkassobüro, wenn gewürfelt wird.

Hattest du eigentlich den Vertrag in Kopie angefordert?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Die schreiben also tatsächlich, dass sie einen Anwalt hinzuziehen?

Dann würde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und einen Lizenz-Entzug beantragen. Inkassos brauchen eine besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis, um überhaupt zugelassen zu sein. Mit der Ankündigung, einen Anwalt hinzu ziehen zu müssen, geben sie aber schwarz auf weiß zu, dass die keine Ahnung von der Materie haben.


Die Ankündigung bezieht sich wohl nur auf die gerichtliche Durchsetzung, damit könnte das IB zumindest argumentieren und wäre m.Mn. nach raus aus der Nummer.


-- Editiert von fm89 am 07.11.2016 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde nicht mehr reagieren.

Wichtig ist, dass Du alle Schreiben und auch die besagte E-Mail sehr gut aufhebst. Außerdem solltest Du sicherheitshalber eine kostenfreie Schufa-Auskunft anfordern.

Wenn die Mahnung vom Rechtsanwalt kommt, was sehr wahrscheinlich passieren wird, würde ich hier auch nicht mehr reagieren.

Du musst damit rechnen, dass ein Mahnbescheid kommt. Diesem solltest Du auf jeden Fall vollständig, fristgerecht und nachweislich gegenüber dem Mahngericht widersprechen.

Weitere Schreiben der Gegenseite danach würde ich auch ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Die schreiben also tatsächlich, dass sie einen Anwalt hinzuziehen?
Dann würde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren und einen Lizenz-Entzug beantragen. Inkassos brauchen eine besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis, um überhaupt zugelassen zu sein. Mit der Ankündigung, einen Anwalt hinzu ziehen zu müssen, geben sie aber schwarz auf weiß zu, dass die keine Ahnung von der Materie haben.


Wie sollen sie sonst klagen als über einen Anwalt? Klagen dürfen IB ja nicht durchführen...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo und erneut danke für die ganzen Rückmeldungen.
Das Vertragswerk zwischen Infoscore und Fine Trade GmbH wurde mir übermittelt. Es ist auf den 05.08.2016 datiert. Dass die Sache schon länger läuft, kann man ja anhand des Threads erkennen. Dann weiß ich ja, auf was ich mich gefasst machen muss. Ich werde weiter berichten...

-- Editiert von onlinenutzer1987 am 08.11.2016 07:14

-- Editiert von onlinenutzer1987 am 08.11.2016 07:38

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von onlinenutzer1987):
Hallo und erneut danke für die ganzen Rückmeldungen.
Das Vertragswerk zwischen Infoscore und Fine Trade GmbH wurde mir übermittelt. Es ist auf den 05.08.2016 datiert. Dass die Sache schon länger läuft, kann man ja anhand des Threads erkennen. Dann weiß ich ja, auf was ich mich gefasst machen muss. Ich werde weiter berichten...

Nachtrag hierzu: Die Übermittlung des Vertragswerks war am 09.09.2016. Die Unterschrift für die Inkassovollmacht datiert auf den 05.08.2016. Somit könnte man ja davon ausgehen, dass Infoscore vorher gar nicht beauftragt wurde, da die Sache im Mai 2016 begonnen hat...

-- Editiert von onlinenutzer1987 am 08.11.2016 07:46

-- Editiert von onlinenutzer1987 am 08.11.2016 07:46

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16187x hilfreich)

Was genau hast du erhalten? Lediglich eine einseitige Inkassovollmacht oder wirklich ein mehrere Seiten umfassendes Rahmenvertragswerk, datiert auf den 5.8.?

Zitat:
Somit könnte man ja davon ausgehen, dass Infoscore vorher gar nicht beauftragt wurde, da die Sache im Mai 2016 begonnen hat...

Ja und nein. Es genügt völlig, wenn zuvor nur eine mündliche Vollmacht existiert. Es genügt, wenn die schriftliche Vollmacht nachträglich erstellt wird, sobald ein Schuldner sie anfordert. Das Vollmacht-Spiel ist aber unwichtig. Für dich wichtig ist die Frage, was in dem großen Masseninkasso-Vertrag zwischen Infoscore und der Fine-Trade steht. Was da hinsichtlich der Kosten steht.

Ich würde dem Inkasso nochmal schicken: "Wertes Inkasso. Es fehlt immer noch ein Kontoauszug als Nachweis, dass Fine-Trade die hier geltend gemachte Inkassogebühr jemals an sie gezahlt hat. Es fehlt immer noch eine Rechnungskopie über die Inkassogebühr, die sie an Fine-Trade übermittelt haben. Es fehlt immer noch eine Kopie des vollständigen per Mai oder zuvor zwischen Ihnen und Fine-Trade abgeschlossenen Vertrages. Ohne Vorlage dieser Unterlagen bin ich gezwungen von einem Betrugsversuch auszugehen und ich werde gezwungen sein, die Staatsanwaltschaft und das OLG Hamm zu informieren."

Oder wie hier schon steht: Nicht nochmal reagieren, alles abwarten und sollte es wirklich vor Gericht gehen, diese Argumente wiederholen.

Oder die weiche Alternative: Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Verdacht, dass diese im Mai ohne Vollmacht unterwegs waren. verdacht, dass diese lügen, da sie nicht wie aufgefordert den Massen-Inkasso-Vertrag zur Prüfung vorgelegt haben und da sie auch nicht nachgewiesen haben, dass Fine-Trade eine Rechnung geschickt wurde und dass Fine-Trade die Inkassogebühr jemals bezahlt hat.

Das kostet dich nur Briefporto und dann wird das Inkasso vom Aufsichtsgericht zur Stellungnahme aufgefordert und man bekommt auf diesem Weg die Infos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#30
 Von 
onlinenutzer1987
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was genau hast du erhalten? Lediglich eine einseitige Inkassovollmacht oder wirklich ein mehrere Seiten umfassendes Rahmenvertragswerk, datiert auf den 5.8.?

Zitat:
Somit könnte man ja davon ausgehen, dass Infoscore vorher gar nicht beauftragt wurde, da die Sache im Mai 2016 begonnen hat...

Ja und nein. Es genügt völlig, wenn zuvor nur eine mündliche Vollmacht existiert. Es genügt, wenn die schriftliche Vollmacht nachträglich erstellt wird, sobald ein Schuldner sie anfordert. Das Vollmacht-Spiel ist aber unwichtig. Für dich wichtig ist die Frage, was in dem großen Masseninkasso-Vertrag zwischen Infoscore und der Fine-Trade steht. Was da hinsichtlich der Kosten steht.

Ich würde dem Inkasso nochmal schicken: "Wertes Inkasso. Es fehlt immer noch ein Kontoauszug als Nachweis, dass Fine-Trade die hier geltend gemachte Inkassogebühr jemals an sie gezahlt hat. Es fehlt immer noch eine Rechnungskopie über die Inkassogebühr, die sie an Fine-Trade übermittelt haben. Es fehlt immer noch eine Kopie des vollständigen per Mai oder zuvor zwischen Ihnen und Fine-Trade abgeschlossenen Vertrages. Ohne Vorlage dieser Unterlagen bin ich gezwungen von einem Betrugsversuch auszugehen und ich werde gezwungen sein, die Staatsanwaltschaft und das OLG Hamm zu informieren."

Oder wie hier schon steht: Nicht nochmal reagieren, alles abwarten und sollte es wirklich vor Gericht gehen, diese Argumente wiederholen.

Oder die weiche Alternative: Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Verdacht, dass diese im Mai ohne Vollmacht unterwegs waren. verdacht, dass diese lügen, da sie nicht wie aufgefordert den Massen-Inkasso-Vertrag zur Prüfung vorgelegt haben und da sie auch nicht nachgewiesen haben, dass Fine-Trade eine Rechnung geschickt wurde und dass Fine-Trade die Inkassogebühr jemals bezahlt hat.

Das kostet dich nur Briefporto und dann wird das Inkasso vom Aufsichtsgericht zur Stellungnahme aufgefordert und man bekommt auf diesem Weg die Infos.


Danke für die Rückmeldung. In der Vollmacht stehen sieben Punkte. In denen werden aber nur die Arten der Beauftragung bestätigt.
Beispiel Punkt 2, 3, Punkt 4, Punkt 5:
"die Beauftragung von Rechtsanwälten zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens"
"die Empfangnahme von Geld, Wertsachen, Urkunden und Kostenerstattungen"
"die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf Andere"
"den Abschluss von Vereinbarungen mit den jeweiligen Schuldnern...einschließlich der Entgegennahme von Sicherheiten und weiterer Urkunden"

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