Hallo!
Meine Freundin hat aus ihrer Selbstständigkeit eine offene Forderung der Krankenkasse,d.h. diese hat den Gerichtsvollzieher beauftragt,mit dem meine Freundin eine Ratenzahlung vereinbart. Da sie kein Freund von Daueraufträgen ist, überweist sie die Kohle monatlich selbst per Onlinebanking. Dazu hat sie dort eine Vorlage mit der Kontoverbindung des Gerichtsvollziehers angelegt und muss so nicht immer alles von Hand eingeben. Seit 5 Monaten klappt das problemlos,so auch diesen Monat. Gestern nun eine Mail vom GV, er hätte diesen Monat kein Geld bekommen. Natürlich haben wir ihm gleich den Kontoauszug gesendet,aus dem die Überweisung an Ihn,aber keine Rückbuchung hervorgeht (d.h. das Geld ist defintiv vom Konto runter). Das Problem nun: er behauptet,bei ihm sei nichts angekommen. Wie geht es in so einem Fall üblicherweise weiter ? Mehr als den Kontoauszug beibringen kann meine Freundin ja momentan nicht tun,oder ?
Forderung an Gerichtsvollzieher bezahlt - Angeblich kein Geld angekommen
28. November 2015
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Frage vom 28. November 2015 | 01:29
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 27x hilfreich)
Forderung an Gerichtsvollzieher bezahlt - Angeblich kein Geld angekommen
#1
Antwort vom 28. November 2015 | 09:13
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16243x hilfreich)
Zitat:Wie geht es in so einem Fall üblicherweise weiter
Man geht zu seiner Bank, konfrontiert diese damit, dass der GV behauptet, nichts bekommen zu haben und ersucht die Bank zur Recherche, wo das Geld abgeblieben ist. Wenn die Bank dann (am besten schriftlich) bestätigt, dass es durchaus auf dem Konto des GV gelandet ist, konfrontiert man den GV damit und er möge doch nochmal ganz genau nachschauen, andernfalls solle er Strafanzeige gegen seine eigene Bank einreichen wegen Unterschlagung, denn dann hätte sich ja offenbar jemand an seinem Konto zu schaffen gemacht.
Glaube mir mal, das Geld wird sich plötzlich irgendwo wiederfinden ;-)
Sollte der GV wirklich weiterhin behaupten, kein Geld sei angekommen, tja, würde ich mal zum Gericht gehen vor Ort und nachfragen, was der GV da treibt.
-- Editiert von mepeisen am 28.11.2015 09:14
#2
Antwort vom 30. November 2015 | 15:09
Von
Status: Student (2697 Beiträge, 786x hilfreich)
Der von mepeisen geschilderte Suchauftrag kostet aber bei den meisten Banken richtig Geld.
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#3
Antwort vom 30. November 2015 | 16:03
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)
Das man entweder von der Bank oder vom GV zurückholt, je nachdem wer da Mist gebaut hat.
#4
Antwort vom 30. November 2015 | 17:44
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16243x hilfreich)
Zitat:Das man entweder von der Bank oder vom GV zurückholt, je nachdem wer da Mist gebaut hat.
Korrekt. Außerdem soll es auch manchmal helfen, deutlich zu werden. Nach dem Motto "Der GV sagt, er hat keinen Fehler gemacht, also ist das Geld offenbar verschwunden, gerne kann ich die BaFin informieren, dass hier einfach Geld verschwindet bei einer von zwei Banken, wenn ihr für den Suchauftrag auch noch Geld wollt."
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