Forderung aus 2010... Verjährung?

28. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
DragonHunter
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Forderung aus 2010... Verjährung?

Hallo,

wie sieht das mit der Hemmnis der Verjährung aus?
Ich habe eine Schuld aus dem Jahre 2010, die durch Prodefacto begetrieben werden soll.

Nach mehreren Androhungen zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, ohne dieses tatsächlich einzuleiten,
wurde mir bei einer Selbstauskunft in diesem Jahr mitgeteilt, sie hätten diese Schuld gerne noch beglichen.

DIe regelmäßige Verjährungszeit nach BGB beträgt ja 3 Jahre, ab dem Ende des Kalenderjahres in dem
die Schuld entstanden ist.

Der Berater der Schuldnerberatung meinte, er wäre sich nicht sicher, das Schreiben in dem ein gerichtliches Verfahren angedroht wurde, würde reichen, um die Verjährungsfrist zu stoppen.
Auf mehreren Internetseiten, auch denen von Rechtsanwälten, ist aber zu lesen, dass diese bloße Androhung keinen Effekt auf die Verjährungsfrist hätte. Den hätten nur gerichtliche Mahn- oder Vollstreckungsbescheide.

Nun bin ich unsicher, was nun gilt.
Kann ich bei Prodefacto erfolgreich eine Verjährungseinrede machen?
Oder laufe ich dann Gefahr, doch begleichen zu müssen?

Damit kein Missverständnis aufkommt, wäre die Schuld noch bestehend, würde ich sie begleichen.
Ich finde nur das Geschäftsgebahren von Prodefacto ziemlich daneben.
Auf die Frage am Telefon, wieso man sich erst bei einer Selbstauskunft meldet, wurde mir gesagt
"Wir rennen ja den Leuten nicht hinterher".
So eine Einstellung kann man sich eigentlich nur erlauben, wenn man einen Titel erwirkt hat, will
man nicht riskieren am Ende dumm da zu stehen.

Danke schon mal für jede helfende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Mario Breitenbach

-- Editiert von Moderator am 29.09.2015 10:46

-- Thema wurde verschoben am 29.09.2015 10:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
wurde mir bei einer Selbstauskunft in diesem Jahr mitgeteilt, sie hätten diese Schuld gerne noch beglichen.


Zitat:
Auf die Frage am Telefon, wieso man sich erst bei einer Selbstauskunft meldet, wurde mir gesagt
"Wir rennen ja den Leuten nicht hinterher".


Ich lese hier ständig Selbstauskunft. Geht es dabei um eine Auskunftei?

Zitat:
Der Berater der Schuldnerberatung meinte, er wäre sich nicht sicher, das Schreiben in dem ein gerichtliches Verfahren angedroht wurde, würde reichen, um die Verjährungsfrist zu stoppen.


Das hämmt nicht die Verjährung.
Die Gegenseite müsste beweisen, dass verhandelt wird. Das sehe ich aber nicht gegeben.

Mein Tip:
Einschreiben an den Forderungsinhaber bzw. Inkassobüro, wo man die Forderung bestreitet.

Die Verjährungseinrede kann man auch noch vor Gericht erheben, falls es zu einer Klagebegründung kommt.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
das Schreiben in dem ein gerichtliches Verfahren angedroht wurde, würde reichen, um die Verjährungsfrist zu stoppen

Hat Vundaal schon beantwortet.

Aber: Einzige Ausnahme sind ggf. Verbraucherdarlehen. Bei solchen liegt bei Verzug eine Hemmung von 10 Jahren vor. Das ist eine Sonderregel. Aber auch hier reicht bereits eine entsprechende Mahnung der Bank. Alles, was danach geschrieben wird, hat 0 Einfluss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Der Berater der Schuldnerberatung meinte, er wäre sich nicht sicher, das Schreiben in dem ein gerichtliches Verfahren angedroht wurde, würde reichen, um die Verjährungsfrist zu stoppen.
Auf mehreren Internetseiten, auch denen von Rechtsanwälten, ist aber zu lesen, dass diese bloße Androhung keinen Effekt auf die Verjährungsfrist hätte. Den hätten nur gerichtliche Mahn- oder Vollstreckungsbescheide.

Die Internetseiten haben recht und der Schuldnerberater scheint eine Pfeife zu sein

Setz den Inkassoladen schriftlich darüber in Kenntnis das verhährt ist und unterlass Telefongespräche mit Inkasso Call Agents

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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