Ich habe ein Forderungsaufstellung vom Inkasso paigo.com bekommen.
Mit einem SEPA Einzugs Mandat
Auf der Seite SEPA Einzugs Mandat mit Unterschrift des Kontoinhabers soll ich mich noch mal selber für Blöd Verkaufen lassen dort die steht dann noch.
Ich erkenne die Gesamtforderung in Höhe von XXXX EUR an.
SEPA-Einzugs-Mandat
Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer:
Zahlungspflichtiger Kontoinhaber
Kreditinstitut:
IBAN: BIC:
Ort, Kontopfändungsschutz Datum Unterschrift Kontoinhaber
Unterschreiben und Antworten werde ich nicht.
Titulierte Forderung von 1982 also 40 Jahre alter Titel vom Versandhaus Quelle.
Letzte Handlung letzter versuch der Vollstreckungseintreibung
des Gerichtsvollziehers 1995 vor 27 Jahre . Danach gab es keine Eintreibungs Versuche mehr und
auch meinerseits keine Zusagen und Zahlungen.
Sie Versuchen es mit einer neuen Anerkennung ihre Forderung .
Und auf der Rückseite zum SEPA Einzugs Mandat dann der
Hinweis zu den Rechtsfolgen der Anerkennung der Forderung.
Alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die bei Abgabe der Erklärung bereits begründet waren, werden ausgeschlossen. Das bedeutet, Sie können sich z.B. nicht mehr auf eine zu diesem Zeitpunkt bereits eingetretene Erfüllung oder Verjährung berufen. Sie können nicht mehr vorbringen, dass die Forderung nicht besteht, weil Sie den
zugrundeliegenden Vertrag nicht abgeschlossen, ihn angefochten, gekündigt oder widerrufen haben. Auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages können Sie dann nicht mehr geltend machen.
Die Verjährung eines anerkannten Anspruchs beginnt damit von Neuem (§212 Abs. 1Nr. 1BGB.
Muss ich da noch was machen.
-- Editiert von atlantis4453 am 09.02.2022 22:08
Forderung aus 40 Jahre alten Titel
9. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2022 | 22:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus 40 Jahre alten Titel
#1
Antwort vom 9. Februar 2022 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (130960 Beiträge, 41619x hilfreich)
Zitat :Muss ich da noch was machen.
Nö, man kann auch warten bis der Gerichtsvollzieher kommt.
#2
Antwort vom 9. Februar 2022 | 23:39
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Nö, man kann auch warten bis der Gerichtsvollzieher kommt.
Nö dazu muss das Inkasso Gerichtlich einen Auftrag Erteilen,dann wird Widerspruch erhoben
somit wird es vom Gericht Überprüft. Das was da von ihnen Behauptet wird geht ja mal gar nicht. Ohne Gericht kann ein Inkasso keinen Gerichtsvollzieher Losschicken.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Februar 2022 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (130960 Beiträge, 41619x hilfreich)
Zitat :Nö dazu muss das Inkasso Gerichtlich einen Auftrag Erteilen,dann wird Widerspruch erhoben
somit wird es vom Gericht Überprüft.
Du hast da etwas entscheidendes nicht verstanden: Dein Widerspruch interessiert niemanden und kein Gericht wird da etwas prüfen.
Zitat :Titulierte Forderung
Das Inkasso hat offenbar bereits einen Titel, bedeutet die erteilen dem GV nur den Auftrag und fertig. Dann kommen die Vollstreckungskosten noch mal oben drauf ...
#4
Antwort vom 9. Februar 2022 | 23:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das Inkasso hat offenbar bereits einen Titel, bedeutet die erteilen dem GV nur den Auftrag und fertig. Dann kommen die Vollstreckungskosten noch mal oben drauf ...
Ach ja Lesen ist nicht die Stärke Titel ist 40 Jahre alt.
GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHT
-- Editiert von Moderator am 10.02.2022 00:49
#5
Antwort vom 10. Februar 2022 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (130960 Beiträge, 41619x hilfreich)
Zitat :Ach ja Lesen ist nicht die Stärke
Ich kann sogar rechnen, denken und habe Praxiserfahrung.
Zitat :Titel ist 40 Jahre alt.
Irrelevant.
Zitat :letzter versuch der Vollstreckungseintreibung des Gerichtsvollziehers 1995 vor 27 Jahre
27 ≠ 30
Zitat :Die Rechtsprechung nimmt im Regelfall an, dass der Gläubiger sein Recht verwirkt hat, wenn er mit der Durchsetzung der titulierten Forderung für einen längeren Zeitraum gewartet hat.
Zumindest für DE nimmt das die Rechtsprechung im Regelfall nicht an.
In DE orientiert sich die Rechtsprechung daran:
Ein Recht gilt als verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Allein der Ablauf einer gewissen Zeit nach Entstehung des Anspruchs vermag das notwendige Umstandsmoment nicht zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 213/07, BauR 2010, 618 Rn. 25 = NZBau 2010, 236 = ZfBR 2010, 353).
Auch interessant: der Verpflichtete muss sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 Rn. 20 - Stromnetznutzungsentgelt IV, jew. m.w.N.).
Vereinfacht formuliert: ein "verdammt nun muss ich meine Schulden doch bezahlen" entsteht kein unzumutbarer Nachteil.
Da Dich das aber vermutlich nicht überzeugen wird, einfach abwarten und beizeiten über den weiteren Verlauf berichten.
#6
Antwort vom 10. Februar 2022 | 00:29
Von
Status: Legende (19237 Beiträge, 10355x hilfreich)
Zitat:§ 212 BGB stellt klar, dass die Verjährung neu beginnt, wenn der Schuldner beispielsweise Abschlagszahlungen oder Zinszahlungen vornimmt, den Anspruch in anderer Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird
Richtig.
Und im Eingangsbeitrag steht Letzte Handlung letzter versuch der Vollstreckungseintreibung
des Gerichtsvollziehers 1995 vor 27 Jahre .
D.h. im Jahr 1995 hat die Verjährungsfrist neu begonnen und läuft somit bis 2025.
Im Übrigen sollten Sie den langen Text aus der Antwort von 23:49 löschen.
Auch Texte von Webseiten unterliegen dem Urheberrecht. Und ich vermute mal, dass Sie nicht die Erlaubnis der betreffenden Rechtsanwaltskanzlei (Z...&M...) haben, deren Texte von deren Homepage zu klauen.
Könnte sonst den nächsten Titel geben.
#7
Antwort vom 10. Februar 2022 | 09:45
Von
Status: Student (2773 Beiträge, 458x hilfreich)
Den ursprünglichen Gläubiger gibt es nicht mehr (wurde aufgelöst).
Da wäre evtl. interessant auf welcher Grundlage das Inkasso hier den Titel einfordert.
Vom Gläubiger beauftragt können sie ja eigentlich nicht sein (die aktuelle Quelle GmbH ist meines Wissens nicht Rechtsnachfolger der alten aufgelösten).
Und jetzt?
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