Forderung aus Vollstreckungsbescheid von Inkasso

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus Vollstreckungsbescheid von Inkasso

Hallo,

ich habe von der Sirius Inkasso eine Forderung von einer Versicherungsgesellschaft erhalten. Vertragsnummer ist angegeben aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes.

Die Forderung von der Versicherungsgesellschaft sehe ich ein und möchte ich auch bezahlen.

Das Sirius Inkassounternehmen schreibt mir nun zum ersten Mal. Diese sehen sich nun gezwungen obigen Vorgang zur Durchführung einer Kontopfändung an ein Anwaltsbüro zu übergeben.

Durch sofortige Zahlung der Forderung könne ich diese unangenehme Maßnahme vermeiden.

Ich möchte nun diese Forderung begleichen.

Im Internet habe ich von sehr schlechte Erfahrungen mit dem Inkassobüro gelesen.

Kann ich dem Inkassobüro einfach die Forderung überweisen und damit hat sichs? Was muss ich beachten, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde?

besten Dank im Voraus.

liebe Grüße
5tephan

-- Editiert von 5tephan am 19.01.2019 14:33

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kennst also die Versicherung? Du hast dort etwas nicht bezahlt?
Ansonsten: Hast du den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid jemals zu Gesicht bekommen?

Zitat:
Was muss ich beachten, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde?

Im Prinzip muss man dazu mal eine aktuelle Forderungsaufstellung sehen und diese mit dem Titel abgleichen. Forderungsaufstellung wie eine Art Kontoauszug. Hast du so etwas bekommen?

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#2
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne die Versicherung und hatte da auch mal was nicht bezahlt. Dass ich dort eine Forderung begleichen muss, weiß ich.

Allerdings liegt mir kein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vor. Ich habe auch keine Forderungsaufstellung.

Wird mir die Versicherung hier überhaupt noch weiterhelfen können, wenn diese die Forderung an die Inkasso abgetreten hat?

Da es sich hier um ein paar Hundert Euro handelt, würde ich gern die Forderung begleichen, damit die Sache vom Tisch ist. Ich traue nur dem Inkasso nicht.

-- Editiert von 5tephan am 19.01.2019 22:11

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine letzte Frage. Du schreibst etwas, dass sie das an einen Anwalt für eine Kontopfändung weiterreichen würden. Wie ist der exakte Wortlaut im Brief?

Zitat:
Wird mir die Versicherung hier überhaupt noch weiterhelfen können, wenn diese die Forderung an die Inkasso abgetreten hat?

Vermutlich nicht. Die verweisen meist monoton aufs Inkasso.

Zitat:
Da es sich hier um ein paar Hundert Euro handelt, würde ich gern die Forderung begleichen, damit die Sache vom Tisch ist. Ich traue nur dem Inkasso nicht.

Du kannst jederzeit die ursprüngliche Hauptforderung zweckgebunden überweisen. Zweckgebunden bedeutet, dass du im Verwendungszweck neben dem Aktenzeichen o.ä. dann schreibst "Nur HF".
Idealerweise an den Versicherer.
Alles andere, dazu muss man mal die Forderungsaufstellung sehen.

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#4
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Versicherung habe ich gesprochen. Die verweisen mich auf die Inkasso.

Der exakte Wortlaut lautet so: Forderung der x Versicherung über x €, Vertragsnr. x, aus Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts x.

Leider Sehen wir uns nunmehr dazu gezwungen obigen Vorgang zur Durchführung einer Kontopfändung an ein Anwaltsbüro zu übergeben.


Meine Vermutung ist, dass es gar kein Titel gibt, sondern nur einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht.

Ich würde nun also die geforderte Summe an das Inkasso überweisen mit der Vertragsnummer im Betreff und "nur HF" ?

Was sollte ich nach der Überweisung von der Inkasso einfordern?

Sollte ich vor dem Überweisen mit der Inkasso in Kontakt treten, um z.B die Forderungsaufstellung einzufordern?



-- Editiert von 5tephan am 21.01.2019 08:55

-- Editiert von 5tephan am 21.01.2019 08:56

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von 5tephan):
Meine Vermutung ist, dass es gar kein Titel gibt, sondern nur einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht.

Ich würde nun also die geforderte Summe an das Inkasso überweisen mit der Vertragsnummer im Betreff und "nur HF" ?


Der Vollstreckungsbescheid ist der Titel. Wenn ein solcher existiert, können die in der Tat eine Pfändung veranlassen.

Ich würde an deiner Stelle erst mal noch gar nichts zahlen, sondern vom Inkasso eine Kopie des Titels (und gleich auch die Forderungsaufstellung) einfordern. Wenn du diesen und den vorhergehenden Mahnbescheid niemals bekommen hast, ist das schon etwas merkwürdig. Falls du zwischenzeitlich nicht mal umgezogen bist, liegt hier evtl. auch nur eine Personenverwechslung vor. Du hättest dann ab Erhalt der Titelkopie 14 Tage lang Zeit, ggf. dagegen vorzugehen.

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#6
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut dann würde ich das erstmal einfordern. Danke für die Tipps.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

"Wertes Inkasso. Mir ist ein solcher Titel völlig unbekannt. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den angeblichen Titel in Kopie vorzulegen, sowie eine aktuelle detaillierte Forderungsaufstellung im Detail. Ich behalte mir bei Fehlzustellung des Titels Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor."

Mehr erst mal nicht. Nochmal direkt die Frage: Du bist zwischendrin mal umgezogen?

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#8
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin in der Zwischenzeit mehrmals umgezogen.

Wie gesagt, ich weiß von einer offenen Forderung in ungefähr der genannten Höhe. Ein Titel ist mir aber unbekannt, was aber nicht heißt, dass es da keinen gibt.

Ich habe heute den geforderten Betrag überwiesen unter Angabe der Vertragsnummer und "Gesamtforderung".

Weiter unten in dem Brief vom Inkasso steht, dass es sich um die Gesamtforderung handelt.

Falls mir kein Titel oder Erledigungsschreiben zugeschickt wird, werde ich nachfragen.

-- Editiert von 5tephan am 21.01.2019 19:35

-- Editiert von 5tephan am 21.01.2019 19:36

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich habe heute den geforderten Betrag überwiesen unter Angabe der Vertragsnummer und "Gesamtforderung".

Gut, muss jeder für sich entscheiden, ob er Geld verschenken will. Ein Großteil der Gebühren wäre abzuwehren gewesen, da Unfug. Nun ist es wohl zu spät.

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#10
 Von 
5tephan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Möglich, dass man da hätte weniger bezahlen können. Ich habe da aber keinen so starken Magen und bin froh wenn das erledigt ist. Trotzdem danke für die Unterstützung :)

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