Forderung aus dem Jahr 2012 verjährt?

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
thoto1608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus dem Jahr 2012 verjährt?

Hallo
Bei mir geht es um folgendes. Im Jahr 2012 habe ich eine Forderung vom Inkasso Büro (Infoscore) bekommen. Die Forderung war aus einer RückLastschrift bei Rewe Markt. Nun war der Betrag den ich zahlen sollte ( ca 150 Euro) zu hoch um ihn auf einmal zu zahlen. Darum bat ich um eine raten Zahlung. Diese wurde auch genehmigt. Und nun kommst. Als ich damals auf dem Brief schaute wo drauf stand ab wann sie die erste Rate vom Konto einziehen war ich baff. Dort stand die erste Rate wird am 01.02.2017 eingezogen. Ich dachte nur daraufhin das sind ja 4 Jahre. Ich habe mir dabei auch nichts gedacht und abgewartet ob vielleicht noch ein Schreiben von denen kommt worin sie schreiben das es ein Druck Fehler war. Nun es kam aber nichts. Jetzt schaute ich auf mein Konto und da fand ich eine angekündigte Sepa Lastschrift von Infoscore das die erste Rate angekündigt wird (25 Euro) bei mir ist es schon in Vergessenheit geraten. Also habe ich die Lastschrift Ankündigung zurück gezogen. Nun meine Frage. Kann das Inkasso Büro noch die Rate oder auch die gesamte Forderung noch verlangen oder ist die verjährt. Meiner Meinung nach ist die Forderung verjährt
Gruß thoto

-- Editier von thoto1608 am 30.01.2017 17:07

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11 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mit der Ratenzahlungsvereinbarung, haben Sie mindestens die Forderungen anerkannt, wenn nicht sogar auf eine ganz neue Grundlage gestellt (Stichwort: Vergleich). Jedenfalls wurde die Fälligkeit der 1. Rate erst für Jan. 2017 vereinbart. Sprich die 1. Rate wurde auch erst dann fällig. Für den Beginn der Verjährung ist es erforderlich, dass die Forderung entstanden ist. Dazu gehört in aller Regel auch die Fälligkeit der Forderung. Verjährung dürfte daher noch nicht eingetreten sein.

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#2
 Von 
thoto1608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es wurde in der gesamten Zeit keine Rate eingezogen bis jetzt. Verjährung wäre normal schon Ende 2015..ist doch denen ihr Pech wenn die Rate erst 4 Jahre später eingezogen wird. Praktisch zahle ich ja nun ausserhalb der Verjährung. Irgendwie sehe ich das anders. Von Stundung war damals ja auch nicht die Rede.
Gruß thoto

-- Editiert von thoto1608 am 30.01.2017 17:46

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist egal, was du denkst. Verträge sind immer bindend für beide Seiten. Du hast davon gewusst und dich gefreut. Du kannst nicht 4 Jahre später den Vertrag willkürlich brechen und "Ätschibätsch" rufen.
Ich sehe hier 0 Chancen.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde mal in den Raum werfen, dass hier keine gültige Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt. Der Schuldner hat dem Ratenzahlungsbeginn doch gar nicht zugestimmt. Das Gegenteil müsste Rewe/Infoscore nachweisen.
Ohne wirksame Vereinbarung kann die Verjährung nicht ausgehebelt werden.
Die Verhandlungen fanden in 2012 statt. Das Ding ist verjährt.

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Antwort #1 und #3 sind korrekt. Allerdings sollte man Antwort #4 berücksichtigen. Die Frage ist, tatsächlich, ob der Gläubiger nachweisen kann, dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist. Um das zu beurteilen, müsste man die entsprechenden Unterlagen sehen, zumindest müsste es etwas textliches/schriftliches vom Themenersteller geben.

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#6
 Von 
thoto1608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Antwort #1 und #3 sind korrekt. Allerdings sollte man Antwort #4 berücksichtigen. Die Frage ist, tatsächlich, ob der Gläubiger nachweisen kann, dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist. Um das zu beurteilen, müsste man die entsprechenden Unterlagen sehen, zumindest müsste es etwas textliches/schriftliches vom Themenersteller geben.


Also ich habe damals nur ein Schreiben bekommen das die Rate am 1 Februar 2017 eingezogen wird. Davon war aber meinerseits nie die Rede gewesen. Also das die Rate erst 4 Jahre später eingezogen wird. Das fand ich schon sehr merkwürdig. Bin ja auch von einem Druck Fehler ausgegangen. Danach kam nie etwas mehr von der anderen Seite. Und welcher Gläubiger wartet 4 Jahre auf die 1 Rate ? Ich weiß nicht was ich nun glauben soll. Verjährt oder nicht verjährt.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich würde mal in den Raum werfen, dass hier keine gültige Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt. Der Schuldner hat dem Ratenzahlungsbeginn doch gar nicht zugestimmt

Bringt nichts. Die Rateneinigung bzw. das Angebot ging vom Schuldner aus und das Inkasso hat zugestimmt. Die Bedingungen wurden nicht in Frage gestellt. Damit liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor.

Ich würde es hier nicht auf einen Rechtsstreit anlegen. Ist aber natürlich jedem selbst überlassen, wie er sich entscheidet.

Signatur:

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe es genau so. Durch die ausbleibende Reaktion haben sie quasi stillschweigend ihre Zustimmung gegeben und die Gegenseite durfte davon ausgehen, dass sie damit einverstanden sind. So ganz 100% ist die Beurteilung zwar nicht, aber ich würde es hier auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das finanzielle Risiko ist dort deutlich höher als 150,-

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat (von thoto1608):


Also ich habe damals nur ein Schreiben bekommen das die Rate am 1 Februar 2017 eingezogen wird. Davon war aber meinerseits nie die Rede gewesen. Also das die Rate erst 4 Jahre später eingezogen wird. Das fand ich schon sehr merkwürdig. Bin ja auch von einem Druck Fehler ausgegangen. Danach kam nie etwas mehr von der anderen Seite. Und welcher Gläubiger wartet 4 Jahre auf die 1 Rate ? Ich weiß nicht was ich nun glauben soll. Verjährt oder nicht verjährt.

Um dir mal die Augen zu öffnen. Genau dieses Argument "wer macht denn so etwas?" Ist dummerweise exakt gegen dich auszulegen.

Richter sind weder dumm noch Lebensfremd. Der Richter wird sagen "wenn das alles merkwürdig für sie war. Wieso haben sie nie nachgefragt? Offenbar haben sie gehofft der gläubiger würde es einfach vergessen und haben abgewartet. Von einem Druckfehler sind sie nie ausgegangen. Das ist nur eine schutzbehauptung."

Was machst du dann ausser dumm aus der Wäsche zu schauen?

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie ich bereits schrieb müsste man sich den Schriftverkehr von damals nochmals ansehen.

Wenn es nun zu einer Einigung über eine Ratenzahlung gekommen ist und erst im letzten Schreiben die Gegenseite angekündigt hat, mit dem Einzug zum 01.02.2017 zu beginnen, könnte man schon spekulieren, ob der Gläubiger den Zugang des Schreibens nachweisen kann und sich selbst auf die Position stellen, Einigung war da, der Gläubiger ist allerdings in den Annahmeverzug geraten und obendrein sei Verjährung eingetreten.

Damit begibt sich der Schuldner aber auch einen riskanten Bereich und überschreitet natürlich auch eine Grenze. Ob sich das wegen 150.- € lohnt ist eine andere Frage.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Argumentation würde aber nur funktionieren, wenn der Schuldner ausdrücklich schrieb, wann er welche Zahlung zu wie viel Euro leisten wollte. Dann hätten wir einen Gegenvorschlag des Inkassos, der womöglich nicht angenommen wurde.

Wenn der Schuldner nie einen Termin nannte, wackelt dieser Argumentationsweg gewaltig. Ich glaube wir werden das nicht lösen können, also hier im Forum als Laien. Wir können nur auf unsere Bedenken hinweisen. Der eine hat größere Bedenken, der andere kleinere.

Man könnte Glück haben, dass man an einen Richter gerät, der Inkassos aufm Kiecker hat. Der einem Recht gibt. Man könnte Glück haben, dass weder Richter noch Inkasso das auffällt mit dem Brief aus 2017 oder dass es denen zu wackelig ist und sie nicht klagen. Aus meiner Sicht ist das wie Lotto zu spielen. Da kann man auch gewinnen, nur denken das viele andere auch.

Für mich ist und bleibt das einfach nicht plausibel. Einerseits zu hoffen, dass man vergessen wird und deswegen nicht reagieren. Andererseits aber auf einem Druckfehler zu bestehen und damals keine Klärung herbei geführt zu haben. Das ist einfach dünn und wackelig.

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