Forderung berechtigt?

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Skully
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Forderung berechtigt?

Hi!

Hatte mit einer Firma einen Vertrag für einen Server. Vertrag wurde 2002 gekündigt. Es lag der Firma eine Einzugsermächtigung vor.
Als Kündigung bestätigt wurde, Leistung eingestellt wurde und keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto stattfanden, war der Fall für mich erledigt.

2 Jahre später erhalte ich eine Mahnung eines Inkassobüros. wo eine Monatsmiete und die üblichen Mahn-, Kontoführungs-, Inkassokosten und Zinsen verlangt werden.

Mal davon ab, ob die Hauptforderung nun berechtigt ist.
Bin ich im Verzug, obwohl der Gläubiger es ja selbst zu verschulden hat, dass er das Geld nicht bekommen hat?

Und weiter, wer ist in der Beweislast? Also wer muß beweisen, das die Hauptforderung gültig ist?
Da ich den Vertrag und die Kündigung vor kurzem vernichtet habe, weiß ich nicht mehr ob die Kündigung fristgerecht war und somit die Forderung gültig oder nicht.


Und sind solche Aussagen in AGBs erlaubt?

Zitat:
5.2 Der Kunde und internet-homing können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.


Kann mich nämlich nicht erinnern, bei Vertragsunterzeichnung eine ausgewiesene Frist gesehen zu haben.
Ist die Forderung dann somit hinfällig?

Schon mal danke für die Hilfe.

Als Ergänzung


Zitat:
BGB § 284
(2)Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Das gleiche gilt, wenn der Leistung eine Kündigung vorauszugehen hat und die Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, daß sie sich von der Kündigung ab nach dem Kalender berechnen läßt.

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