Forderung der Diagonal Inkasso GmbH

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
X_Lilly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung der Diagonal Inkasso GmbH

Hallo zusammen,

ich bräuchte eure Hilfe bei folgendem:

Ich habe Spielewährung gekauft bei Anbieter A (12€)
Das Geld wurde abgebucht (Anbieter B siehe unten) per Lastschrift (konnte wegen mangelnder Deckung nicht abgebucht werden) daraufhin habe ich mich mit Anbieter A (Verkäufer der Spielewährung) in Verbindung gesetzt. Nach Zahlung der ausstehenden Forderung per Paysafecard ( leider schwer nachweisbar) konnte ich feststellen das das Spielewährungskonto nicht mehr im negativen war. Ab diesen Punkt war der Sachverhalt für mich gelöst, da die Forderung beglichen wurde.

Nun kam Tage später Anbieter B (Zahlungsabwickler) und forderte die Forderung von Anbieter A und Gebühren (6,50€) für die fehlgeschlagene Lastschriftabbuchung. Dies ging leider in meinen E-Mail Account unter.

Nun schrieb mir das Inkasso (Diagonal Inkasso) am 03.02.2017 eine Mahnung mit folgenden Inhalt (Randnotiz: hier sind die gebühren der fehlgeschlagenen Lastschriftabbuchung nicht aufzufinden):



12,00 EUR Hauptforderung (HF)

0,06 EUR Verzugszinsen (5% über Basiszins auf HF seit Fälligkeit)

14,00 EUR Gläubigerkosten, Gläubigerauslagen

58,50 EUR Inkassokosten gem. §§ 280,286 BGB

0 EUR Geb. für Ratenzahlung/Vergleich

11,70 EUR Auslagenpauschale gem. §§ 280,286 BGB 0,00 EUR verauslagte Kosten

0,00 EUR abzgl. geleisteter Zahlungen

-----------------------------------------------

96,26 EUR Zahlungsrückstand



Zusätzlich beansprucht die micropayment GmbH (Anbieter B):

1. Mahnung des Gläubigers vom 08.12.2016 i.H.v. EUR 7,50.

2. Gläubigerauslagen vom 23.11.2016 i.H.v. EUR 6,50.

Hinzu kommen Verzugszinsen wie folgt:

4,12 % aus EUR 12,00 vom 23.12.2016 bis 31.12.2016: EUR 0,01, gesamt EUR 0,01

4,12 % aus EUR 12,00 vom 01.01.2017 bis 03.02.2017: EUR 0,05, gesamt EUR 0,06.



Hinzu kommen weitere Zinsen i.H.v. 5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz aus 12,00 ab 04.02.2017 (= unter einem Cent täglich)

Weiterhin schulden Sie aufgrund des eingetretenen Verzuges die Kosten für unsere Inanspruchnahme, die Inkassokosten nebst Auslagenpauschale gem. §§ 280 , 286 BGB . Diese Kosten sind abhängig von der weiteren Bearbeitung und stehen insofern unter Erhöhungsvorbehalt.





Auszugleichen sei dies bis zum 08.02.2017.



Vielen Dank schon mal für eure Hilfe, zögert bitte nicht Rückfragen zu stellen.

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Was heißt denn "schwer nachweisbar"?

Du wirst doch den Kauf der Karte und die Kommunikation mit dem Anbieter nebst die Übertragung der Karte an diesen irgendwie dokumentiert haben, oder?

Und Du hast mit der Paysafecard alle Kosten, also auch die der Rücklastschrift (3.- €) mit bezahlt? Falls nicht solltest Du diese zweckgebunden überweisen.

Ansonsten antworten, dass Du der Forderung widersprichst und nicht zahlen wirst, weil bereits am Datum mit Paysafecrad (nähere Angaben machen) ausgeglichen worden ist. Gleich dazu schreiben, dass Du weitere Mahnungen nicht beantworten und einem Mahnbescheid in vollem Umfang widersprechen wirst (es also im Zweifel ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung anlegst).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Waren die rucklastschrift kosten von 3 eur schon in der paysafecard zahlung enthalten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nur am Rande: 7,50€ Mahngebühren sind Quatsch. Maximal 2,50€ für Brief-Mahnungen.
Rücklastschriftkosten von 6,50€ sind - wie hier schon steht - auch eher zu hoch. Ich persönlich halte bis zu 5€ gerade noch so für angemessen. Im Zweifel eine Rechnung der Gläubiger-Bank anfordern, wie hoch die Rücklastgebühren in Wahrheit sind. Oftmals bekommt man die Rechnung nie vorgelegt, denn tatsächlich gibt es kaum Banken, die bei großen Geschäftskunden wirklich so große Gebühren fordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ergänzend: Wir haben hier außerdem den Fall dass ein Unternehmen bereits das Inkasso für den Anbieter durchführt und dann ein drittes Unternehmen mit dem Inkasso beauftragt wird. Insoweit sind auch die Inkassovergütung nicht zu ersetzen, da die Beauftragung eines Inkassodienstleisters hier keinen Mehrwert bietet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von X_Lilly):

Nun schrieb mir das Inkasso (Diagonal Inkasso) am 03.02.2017 eine Mahnung mit folgenden Inhalt (Randnotiz: hier sind die gebühren der fehlgeschlagenen Lastschriftabbuchung nicht aufzufinden):

12,00 EUR Hauptforderung (HF)


Zitat (von alucard2005):

Waren die rucklastschrift kosten von 3 eur schon in der paysafecard zahlung enthalten?


Es scheint das Anbieter B als Zahlungsabwickler lediglich die Hauptforderung und nicht die eigenen, zu hohen, Lastschriftgebühren einzufordern versucht. Jedoch hat X_Lilly bereits die offene Forderung direkt mit Anbieter A ausgeglichen.

Müsste nun nicht lediglich gegenüber dem Inkasso mitgeteilt werden das der Sachverhalt direkt mit dem Anbieter gelöst wurde? Ist dies nicht ähnlich wie bei Ebay wenn nicht wie ausgewählt per Paypal sondern per Überweisung gezahlt wurde und nun Paypal den Betrag fordert? Ich sehe hier eine Ähnlichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Die Lastschriftgebühren stecken in den Gläubigerauslagen vom 23.11.2016, werden also schon eingefordert.

Wie man dem Inkasso widersprechen und den Sachverhalt mitteilen könnte, hat Xipolis in Antwort #1 bereits beschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
X_Lilly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank an alle! Die Antworten waren sehr hilfreich.
Die 3 Euro Rückastschriftgebühren habe ich heute überwiesen und habe dem Inkassounternehmen mitgeteilt, dass ich den Forderungen, wie von euch empfohlen, wiedersprechen werde.
Ich halte euch auf dem Laufenden was noch kommt und werde ggf. nochmal nach Rat fragen.
Auf jeden Fall nochmal ein ganz großes Dankeschön für eure Hilfe! :)
Lg X_Lilly

-- Editiert von X_Lilly am 08.02.2017 21:52

1x Hilfreiche Antwort

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