Forderung der HFG Inkasso

3. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ursula79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung der HFG Inkasso

Hallo!

Ich habe vor einigen Jahren einen Handyvertrag abgeschlossen. Lief dann alles nicht so wie ich es dachte usw.

Nun liegt eine Forderung gegen mich "aus Vollstreckungstitel vom 09.07.2003" vor.

Mittelerweile, mehr als das doppelte der eigentlichen Forderung. Nun ist meine Frage, ob die Forderung der Mobilfunk-Firma und die Gebühren für die Inkasso-Firma überhaupt (noch) gültig sind? Habe bisher auf Grund meiner finanziellen Lage noch nichts gezahlt.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich wirklich alles (Forderung der Mobilfunk-Firma+Gebühren der Inkasso-Firma) zahlen?

Ich kenne mich da leider nicht aus und frage deshalb hier. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß, Ursula


-- Editiert von Ursula79 am 03.11.2008 10:13

-- Editiert von Ursula79 am 03.11.2008 10:14

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1084x hilfreich)

Ein Titel ist in der Regel 30 Jahre lang gültig, also muss gezahlt werden.
Wenn eine Forderung unbegründet oder strittig ist, darf nicht der Kopf in den Sand gesteckt, sondern rechtzeitig Einspruch erhoben werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Es ist tituliert - es gab leider im Vorfeld keinerlei Gegenwehr
Das was tituliert ist muß beglichen werden
Evtl lohnt es sich einen Vergleich auszuhandeln

-- Editiert von nanet am 03.11.2008 20:55

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#3
 Von 
Ursula79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Die Inkasso-Firma hat mir jetzt eine Vergleich angeboten. Allerdings die volle Forderungshöhe. Kann ich denen jetzt einfach so einen Gegenvorschlag machen?

Also, z.b. die bieten Verglecih an: 800 EUR
Ich biete denen an: 500 EUR

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#4
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

klar kannst du denen einen Vergleich anbieten. Die Frage ist nur, ob die sich darauf einlassen.
Hast du eine aktuelle eV abgegeben?
Besitzt du pfändbares Arbeitseinkommen?


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#5
 Von 
DECE12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 56x hilfreich)

Ursprungsforderung?
titulierter Betrag?
aufgelaufene (nicht titulierte) Zinsen und Kosten?
Gefährliche Konstellation, geh' zum Anwalt, wenn Due nicht aufs Kreuz gelegt werden willst!

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#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Kommt auf die persönliche Situation an
Besteht Deinerseits EV bzw laufen /liefen bereits Pfändungen etc ?
Wie ist Deine Schufa /Bist Du Arbeitslos
Bist Du unter oder über 40 etc etc


lg


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#7
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Ursula79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, ich habe mal eine EV abgegeben, gab auch schon mal eine "fruchtlose " Pfändung, und dann einen Schufa-Eintrag (der noch besteht), allerdings war das eine andere Geschichte, hatte nichts mit dem hier zu tun.

Ich habe normales Einkommen aus einer Beschäftigung, bin noch keine 40 :)

Also, lieber lassen und den geforderten Betrag in Raten abstottern?

-- Editiert von Ursula79 am 12.11.2008 11:19

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#9
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Ist dein Einkommen pfändbar oder liegt es innerhalb der Pfändungsfreigrenzen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ursula79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ab wann ist es denn pfändbar? Ich verdiene netto 850 EUR, und hab sonst keine weiteren Einkünfte.

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