Hallo!
Ich habe vor einigen Jahren einen Handyvertrag abgeschlossen. Lief dann alles nicht so wie ich es dachte usw.
Nun liegt eine Forderung gegen mich "aus Vollstreckungstitel vom 09.07.2003" vor.
Mittelerweile, mehr als das doppelte der eigentlichen Forderung. Nun ist meine Frage, ob die Forderung der Mobilfunk-Firma und die Gebühren für die Inkasso-Firma überhaupt (noch) gültig sind? Habe bisher auf Grund meiner finanziellen Lage noch nichts gezahlt.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich wirklich alles (Forderung der Mobilfunk-Firma+Gebühren der Inkasso-Firma) zahlen?
Ich kenne mich da leider nicht aus und frage deshalb hier. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß, Ursula
-- Editiert von Ursula79 am 03.11.2008 10:13
-- Editiert von Ursula79 am 03.11.2008 10:14
Forderung der HFG Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ein Titel ist in der Regel 30 Jahre lang gültig, also muss gezahlt werden.
Wenn eine Forderung unbegründet oder strittig ist, darf nicht der Kopf in den Sand gesteckt, sondern rechtzeitig Einspruch erhoben werden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Es ist tituliert - es gab leider im Vorfeld keinerlei Gegenwehr
Das was tituliert ist muß beglichen werden
Evtl lohnt es sich einen Vergleich auszuhandeln
-- Editiert von nanet am 03.11.2008 20:55
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Hallo! Die Inkasso-Firma hat mir jetzt eine Vergleich angeboten. Allerdings die volle Forderungshöhe. Kann ich denen jetzt einfach so einen Gegenvorschlag machen?
Also, z.b. die bieten Verglecih an: 800 EUR
Ich biete denen an: 500 EUR
Hallo,
klar kannst du denen einen Vergleich anbieten. Die Frage ist nur, ob die sich darauf einlassen.
Hast du eine aktuelle eV abgegeben?
Besitzt du pfändbares Arbeitseinkommen?
Ursprungsforderung?
titulierter Betrag?
aufgelaufene (nicht titulierte) Zinsen und Kosten?
Gefährliche Konstellation, geh' zum Anwalt, wenn Due nicht aufs Kreuz gelegt werden willst!
Kommt auf die persönliche Situation an
Besteht Deinerseits EV bzw laufen /liefen bereits Pfändungen etc ?
Wie ist Deine Schufa /Bist Du Arbeitslos
Bist Du unter oder über 40 etc etc
lg
--- editiert vom Admin
Also, ich habe mal eine EV abgegeben, gab auch schon mal eine "fruchtlose " Pfändung, und dann einen Schufa-Eintrag (der noch besteht), allerdings war das eine andere Geschichte, hatte nichts mit dem hier zu tun.
Ich habe normales Einkommen aus einer Beschäftigung, bin noch keine 40
Also, lieber lassen und den geforderten Betrag in Raten abstottern?
-- Editiert von Ursula79 am 12.11.2008 11:19
Ist dein Einkommen pfändbar oder liegt es innerhalb der Pfändungsfreigrenzen?
Ab wann ist es denn pfändbar? Ich verdiene netto 850 EUR, und hab sonst keine weiteren Einkünfte.
Und jetzt?
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