Hallo ihr lieben,
habe mich heute hier Angemeldet weil ich ein Problem mit Klarna und COEO Inkasso habe.
Habe am 12.08.2017 zwei Produkte bei Wish bestellt. Als sie ankamen haben vergessen dies an Klarna zu zahlen.
Am 02.09.2017 habe ich (laut Briefkopf) die erste Mahnung von Klarna im Briefkasten gehabt. Leider waren wir im Urlaub so das wir sie erst am 21.09.2017 sehen konnten. Also haben wir am 30.09.17 die zwei Beträge gezahlt einer mit 32,80€ und der andere mit 12,20€ + Mahngebühren. Am Dienstag den 03.10.2017 kam dan der Brief von COEO Inkasso mit einer Forderung
von 101,56€. Auf dem Briefkopf steht das der Brief von am 28.09.2017 stammt. Persönlich habe ich keine zweite Mahnung von Klarna bekommen.
So jetzt kommt meine Frage. Wie soll ich den jetzt weiter fortfahren. Habe hier schon einiges gelesen. Bin mir aber total unsicher was ich denen schreiben soll beziehungsweiße reagieren soll
Forderung der Klarna AB
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Huhu,
bevor ich hier was zum Vorgehen schreibe fallen mir ein paar Dinge auf:
1.) Du hast was bestellt aber nicht bezahlt.
2.) Klarna trägt ausnahmsweise mal keine Schuld daran das Du in Urlaub fährst und keinen Bevollmächtigten für die Post hinterlässt.
3.) Wo liegt der Sinn daran, dass man am 21.09. die alte Mahnung sieht und sich dann noch weitere 9 Tage Zeit zum bezahlen lässt?
4.) 2. Mahnung muss es nicht geben, wenn die Rechnung deutlich ist ist sogar eine 1. Mahnung entbehrlich.
Ich schreibe das jetzt nicht um zu provozieren, aber manchmal schüttel ich nur den Kpf mit welchen Vorstellungen die Leute hierhinkommen.
Denn wenn jetzt kein IKB sondern ein seriöser Anwalt an der Sache dran wäre, gäbe es hier jetzt hier keinerlei Möglichkeiten mehr um die Inkassokosten herumzukommen.
Ich würde an deiner Stelle dem IKB erst einmal wie folgt schreiben:
Wertes COEO,
hiermit weise ich Ihre Forderung vollumfänglich zurück, da es keine offene Forderung zwischen Ihrem Mandanten und mir gibt.
MfG
HanspeterHans
Dein Vorteil ist, dass COEO auf seiner HP damit wirbt sich den Verzugschaden abtreten zu lassen. Sprich, wenn man es darauf anlegt kann COEO diesen nicht nachweisen, da Geld nur fließt wenn Du bezahlst.
Aber Schadenersatz kann man eben nur verlangen, wenn ein Schaden enstanden ist. Das ist bei dieser Variante nicht der Fall.
Also erst mal zurückweisen und dann wieder melden, wenn COEO weiterheult.
Ok Danke schön. Werde mich melden sobald ich was neues von denen bekommen habe.
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