Forderung der Postbank nach gekündigtem Girokonto gerechtfertigt?

29. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
WahlZürcher27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung der Postbank nach gekündigtem Girokonto gerechtfertigt?

Ich habe einen Brief vom Inkasso-Unternehmen "accredis" mit einer Forderung über €150.- bekommen mit der Aufforderung, diese innert 14 Tagen zu überweisen.

Konkret handelt es sich um ein ehemaliges Girokonto bei der Postbank, was ich eröffnet habe, um für meinen damaligen Arbeitgeber Geld wechseln zu können. Auf dem Konto selber hat sich nie auch nur 1 Cent befunden, die Postbank wollte aber eben nur Geld wechseln, wenn man Kunde ist...

Dieses Konto habe ich nach ein paar Monaten am Schalter geschlossen und eine Unterschrift dafür geleistet. Nach meinem Umzug in die Schweiz habe ich dann BLÖDERWEISE sämtliche Unterlagen von diesem Konto inklusive Karte vernichtet, da sich für mich die Sache aufgrund keiner offenen Forderungen erledigt hatte. Ich habe somit weder ehemalige Kontonummer noch die bewiesene Kündigung dieses Kontos, was mich entlasten würde. :bang:

Ich war in Frankfurt gemeldet und bin dann in die Schweiz umgezogen. Ich habe niemals auch nur eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen, wobei diese eventuell bei meiner alten Adresse in Frankfurt untergegangen sein könnten...

Verzwickte Situation, ich weiss, allerdings hoffe ich trotzdem, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin momentan etwas ratlos, da mir die Postbank wohl eher keine Kündigungsbescheinigung geschweige denn Unterlagen über mein damaliges Konto zukommen lassen wird...! :zoff:

Was kann ich also tun??

Vielen Dank im Voraus für alle Ratschläge!

Chris

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Eventuell kann Ihnen die SCHUFA helfen. Dort könnte u.U. noch ein Eintrag zu Ihrem Postbank-Konto gespeichert sein. Einfach mal googlen und um Eigenauskunft bitten.

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#2
 Von 
Byrdn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würd als erstes mal nachhaken woraus die Rechnung über 150 € resultieren.

Da du aber selber schreibst das sich auf dem Konto nie auch nur 1 Cent befunden hat könnte es sein das dies eine forderung über die Kontoführungsgebühren seien.

Soweit ich weis ist ein Postbank Giro konto erst ab 1150 € monatlichen Zahlungseingang Kostenfrei.

Da die Postbank wohl aufgrund fehlenden guthabens auf dem Konto keine Gebühren einziehen konnte nun wohl diese forderung, anders kann ich mir das nicht erklären.

Aber wie gesagt basiert das lediglich auf einer Vermutung.

Mach dich da mal Schlau bei dem Inkasso unternehmen.

Sollte ich recht behalten mit meiner Vermutung ist es aber Fragwürdig weshalb dir die Postbank bei oder kurz nach der Kündigung nicht per zahlungsaufforderung mitgeteilt hat und direkt über ein teures inkasso unternehmen welche noch ordentlich gebühren draufschlagen ankommen.

-- Editiert von Byrdn am 29.07.2008 12:24:18

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich sehe es so wie Byrdn.

Mit stellt sich nur die Frage, ob man automatisch im Verzug ist, wenn die Kontoführungsgebuehren nicht eingezogen werden können, oder ob nicht zumindest eine Mahnung ergehen muss...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Im Allgemeinen werden die fälligen Kontogebühren einfach dem Girokonto belastet.

Wenn keine Einzahlung erfolgt, gerät das Konto natürlich immer weiter ins Minus.

Die fälligen Sollzinsen kommen dann auch noch drauf.

Wenn WahlZürcher27 dann auch noch die Kontoauszüge verbummelt hat, braucht er sich nicht zu wundern, wenn plötzlich eine dicke Rechnung eintrudelt.

Ist doch klar, daß die Bank abrechnet, wenn das Konto gekündigt wird.
Wird die Abrechnung dann immer noch nicht bezahlt, kommen auch noch Verzugszinsen aus nicht genehmigter Überziehung (TEUER !!) und die Inkassogebühren dazu.

Ich rate WahlZürcher27 zu zahlen !
Vor Gericht dürfte er schlechte Karten haben.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 29.07.2008 13:15:04

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