Forderung der Sirius Inkasso wegen angeblichen Schwarzfahren

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2019 00:05:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung der Sirius Inkasso wegen angeblichen Schwarzfahren

Hallo,

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Verzweiflung helfen, denn den Herpes habe ich schon bekommen.

Folgende Situation:
Am 15.06.2016 um ~12Uhr fuhr jemand auf meinen Namen schwarz. Er war(oder ist es immer noch) im Besitz meines abgelaufenen Semestertickets, auf welchem mein Name und Geburtsdatum steht. Dem Kontrolleur teilte er wohl eine falsche Adresse mit, auf welchem deren Mahnungen hingeschickt wurden. Da ich dort selbstverständlich nicht wohnhaft bin oder war, wurde die ganze Sache an das Inkasso weitergeleitet. Auch Sie schickten vorerst die Rechnung und Mahnungen zu dieser Adresse und selbstverständlich kamen deren Briefe alle zurück, bis Sie eine Adressrecherche unternommen haben und meine tatsächliche Adresse herausgefunden haben. Gestern erhielt ich dann zum ersten Mal einen nicht so nett formulierten Brief, das man gegen mich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wird und die "Sache" ab dem 21.11 ihren Lauf nehmen wird. Es handelt sich um einen Betrag von 142€.
Ich rief dort an und es handelt sich um das oben von mir beschriebene Thema. Diese teilten mir mit, worum es geht etc. Weil ich erstmal keine Ahnung hatte, Warum ich ein Brief von denen bekomme.

Dann habe mich gestern mit der zuständigen Gesellschaft der Straßenbahn unterhalten, Habe Ihnen dort mein Sachverhalt geschildert, das ich selber nie mit der Straßenbahn fahre und ich in der Uni sicherlich war. Jedenfalls hatte sich eine der Damen bereit erklärt, sich heute morgen damit intensiv zu befassen.

Heute den Anruf erhalten, das die gar nichts mehr unternehmen können, trotz derer Recherche, das ich (als habe ich es nie oft genug gesagt) nie auf dieser xy Adresse gewohnt habe und die aus der Sache raus sind. Ich solle mich nochmal mit der Inkasso in Verbindung setzen, wobei ich im Vorfeld weiß, das die ihre Kohle haben wollen.

Ich habe nur einen kleinen Nebenverdienst und überhaupt keine nerven für sowas. Ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen verständlich erläutert, denn verstehen tue ich die Welt nicht mehr! Was soll ich tun? Anzeige bei der Polizei erstatten und was dann??? Bin echt ratlos und verzweifelt... Was passiert, Wenn der Typ nochmal so eine ******* machen sollte? Dann geht der Teufelskreis von neuem....

MfG und danke für das lesen bis hierhin...

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man telefoniert in solchen Fragen nicht. Ich würde heute noch zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Betruges, Erschleichen von Beförderung (oder wie das heißt) und ggf. Verleumdung o.ä. Mit Zielsetzung: Denjenigen, der da Unbekannterweise mit deinem abgelaufenen Ticket schwarz fährt.

Wenn du einen Beweis hast, zu dem Zeitpunkt in einer Uni-Vorlesung gewesen zu sein, gebe ihn bei der Polizei direkt mit ab oder verweise darauf. Der Prof führt Anwesenheitslisten?

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Strafanzeige wurde erstattet. Wenden Sie sich gefälligst an den Betrüger, der mit falschen personenbezogenen Daten ihre Kontrolleure betrügt. Sollten sie es wagen, mir nochmals Drohbriefe zu senden, werde ich die Strafanzeige ausweiten und die Mitarbeiter ihres Hauses wegen Nötigung anzeigen. Ich bin zum fraglichen Zeitpunkt nachweisbar nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren."

Und dann ignorieren, was so kommt. Die müssen beweisen, dass wirklich du es warst. Und ohne Personalausweis können die das nicht. Wenn du im Gegenzug beweisen kannst, dass du gar nicht gefahren bist, können die dir gar nichts. Wichtig sind ansonsten nur Briefe vom Gericht. Einem Mahnbescheid kannst du einfach via Kreuzchen widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Wurde der Verlust des Semestertickets eigentlich irgendwann mal gemeldet, oder wie ist der unbekannte Dritte überhaupt daran gekommen?

Bisher steht ja nur Ihre Behauptung im Raum, dass Sie es nicht waren, der mit Ihrem Ticket unterwegs war.
Das sollte man schon irgendwie untermauern können.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Verkehrsunternehmen muss zweifelsfrei nachweisen, dass Sie auch wirklich schwarzgefahren sind, falls Sie die Fahrt bestreiten.
Insoweit würde ich mir hier keine weiteren Sorgen machen.

Bitte telefonieren Sie nicht mit dem Inkassobüro oder dem Verkehrsunternehmen. Das bringt nichts.
Schreiben Sie besser eine E-Mail, wo Sie die Forderung bestreiten.

Wichtig: Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, unbedingt widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

1.) Das Semesterticket hat vermutlich kein Foto - jedenfalls war das früher so.
2.) Du weist, dass die Person, die Dein abgelaufenes Semesterticket verwendet hat, eine männliche Person ist?
3.) Du bist eine Frau oder ein Mann?
4.) Irgendeine Idee wie diese andere Person an Dein abgelaufenes Ticket gekommen ist?
5.) Grundsätzlich sollte in Fällen, in denen das erhöhte Beförderungsentgelt nicht vor Ort gezahlt, der Schaffner die Identität feststellen in dem er sich einen gültigen Personalausweis (oder ein anderes geeignetes Ausweispapier) vorlegen lässt.
6) Ich vermute, dass Du zu dem Zeitpunkt ein gültiges Semesterticket hattest und dieses auch immer noch vorlegen kannst.

Wichtig ist, dass Du dem Inkassounternehmen widersprichst.

Ich würde das ebenfalls per Brief machen mit dem folgenden Entwurf (und dem eine Kopie Deines Semestertickets vom Sommersemester beilegen):

*****************************************

go453844-65
Str. Nr.
PLZ Ort

Inkassounternehmen
Str. Nr.
PLZ Ort

Ort
, 16.11.2016

Aktenzeichen
Gesellschaft der Straßenbahn
./. go453844-65
Ihre Mahnung vom Datum
WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Forderung Ihrer Auftraggeberin und den von Ihnen aufgestellten Verzugszinsen und -kosten widerspreche ich. Diese werde ich nicht bezahlen, da sie unberechtigt sind.

Ich habe am 15.06.2016 gegen ca. 12:00 Uhr die Straßenbahn Ihres Auftraggebers nicht genutzt. Unter der Str. Nr., PLZ Ort habe ich zu keinem Zeitpunkt gewohnt, die Adresse ist mir unbekannt.

Ferner war ich am Feststellungstag im Besitz eines gültigen Semesterticktest (Kopie anbei).

Ich untersage Ihrem Unternehmen die telefonische Kontaktaufnahme zu mir und erteile Ihren Mitarbeitern Hausverbot an meiner im Briefkopf genannten Adresse. Die Untersagung und das Hausverbot gelten ab sofort und bis auf Widerruf.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass widersprochene Forderungen nicht an Auskunfteien gemeldet werden dürfen (§ 28a I Nr. 4 BDSG ).

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides, denn weitere Schreiben Ihrerseits werde ich nicht mehr beantworten. Gegen einen Mahnbescheid werde ich vollständigen Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

*****************************************

Ich würde ferner zur Polizei gehen und dort Strafantrag (§ 248a StGB ) gegen Unbekannt stellen. Wenn Dein abgelaufenes Semesterticket gestohlen wurde, dann wegen Diebstahl (§ 242 I StGB ), ansonsten wegen Unterschlagung (§ 246 I StGB ).

Nimm dazu Deinen gültigen Personalausweis und jeweils eine Kopie der Mahnung des Inkassounternehmens, Deines Widerspruchs und Deines Semestertickets vom diesjährigen Sommersemester mit.

Vor Ort wirst Du zunächst belehrt werden und dann schilderst Du den Fall so wie hier, wobei Du dann auch Angaben machen solltest zum Verbleib Deines abgelaufenen Tickets. Du kannst zu Deiner Vernehmung einen Beistand Deines Vertrauens mitnehmen.

Nach Stellung des Strafantrags würde ich schriftlich Verfahrensauskunft bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen.

*****************************************

go453844-65
Str. Nr.
PLZ Ort


Staatsanwaltschaft Ort
Postfach
PLZ Ort

Ort, Datum

Geschäftsnummer
bearbeitende Polizeidienststelle Ort

Antrag auf Auskunft über den Ausgang des Verfahrens


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Geschädigte im Strafverfahren gegen Unbekannt beantrage ich, schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden (§ 406d I StPO ).

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

*****************************************

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde heute noch zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Betruges, Erschleichen von Beförderung (oder wie das heißt) und ggf. Verleumdung o.ä. Mit Zielsetzung: Denjenigen, der da Unbekannterweise mit deinem abgelaufenen Ticket schwarz fährt.


Es handelt sich hier um eine Tat, die in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Und aus Sicht der TE ist es entweder ein Diebstahl oder eine Unterschlagung.

Aus Sicht des Betreibers der Straßenbahn ist das bereits ein Betrug (Täuschung/Irrtum) und nicht mehr "nur" eine Erschleichung von Leistungen (dort ist ein deutlich niedrigeres Strafmaß vorgesehen).

Eine Verleumdung sehe ich hier in der Schilderung der TE nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.05.2019 00:05:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure souveräne und freundliche Unterstützung!!! Das erleichtert mich sehr, Da dies mein erster Kontakt mit dem Inkasso, generell mein erster Kontakt mit dem Konflikt.

Selbstverständlich werde ich die im Raum offenen Fragen beantworten:

Da die Tat am Mittwoch stattgefunden hat, Gibt es keine Belege vom Prof, das ich auch da war (nur Vorlesung ohne Anwesenheitskontrolle...)

Der Täter ist höchstwahrscheinlich männlich, Da ich es auch bin und mein Name auch darauf hindeutet.

Ich besitze zwei Dokumente, die ich von meiner Uni erhalten habe:
Zum einen mein Studierendenausweis, Der immer gültig ist und den ich nie verloren habe. Darauf ist Name, Bild und Matrikelnummer drauf.
Zum anderen mein Semesterticket bzw. NRW Ticket, den ich mir selber ausdrucke. Zu jedem neuen Semesterbeginn gibt es immer ein neuen Semesterticket mit neuem Qr-Code, Da der alte dann ungültig wird. Das alte bzw. Abgelaufene Ticket entsorge ich immer in der Papiertonne und mehrmals ausdrucken musste ich diesen auch nicht, weil ich diesen auch nie verloren habe.

Vielleicht hat er durch Wühlerei in der Tonne das Ticket gefunden? Oder sich Zugang zu meinen Studierendennetzwerk verschafft, wo man auch das Ticket ausdrucken kann.. Ich weiß es nicht. Das ärgert mich umso mehr, woher er es überhaupt hat. Passwörter habe ich auch bereits geändert, auch wenn ich diesen Fall ausschließe, Da ich dubiose Seiten meide und mit meinen Mausklicks auch sparsam bin(öffne keine PDF Anhänge oder sonstige links oder irgendwas, was nur verdächtigt ausschaut)

Ich werde im Laufe des morgigen Tages mich mit der Polizei unterhalten, die Briefe für den Inkasso schreiben und weiter Ausschau halten. Für jeden weiteren nützlichen Tipp bin ich sehr dankbar! Ich werde Euch auch auf dem Laufenden halten.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von go453844-65):
Der Täter ist höchstwahrscheinlich männlich, Da ich es auch bin und mein Name auch darauf hindeutet.


OK - das leuchtet ein.

Zitat:
Zum anderen mein Semesterticket bzw. NRW Ticket, den ich mir selber ausdrucke. Zu jedem neuen Semesterbeginn gibt es immer ein neuen Semesterticket mit neuem Qr-Code, Da der alte dann ungültig wird. Das alte bzw. Abgelaufene Ticket entsorge ich immer in der Papiertonne und mehrmals ausdrucken musste ich diesen auch nicht, weil ich diesen auch nie verloren habe.


Im Juni musste ja noch das Ticket für das Sommersemester 2016 gültig gewesen sein. Der Dritte muss also ein älteres Ticket genutzt haben.

Kannst Du das NRW.Ticket vom Sommersemester 2016 nochmal ausdrucken (um es dem Inkassounternehmen vorzulegen, siehe Antwort #4)?

Es handelt sich dann um einen Diebstahl, siehe Antwort 4.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da die Tat am Mittwoch stattgefunden hat, Gibt es keine Belege vom Prof, das ich auch da war (nur Vorlesung ohne Anwesenheitskontrolle...)

Nicht dass man das zwingend bräuchte: Aber hast du anderweitig Hinweise, dass du es nicht gewesen sein kannst? War es auf einer Strecke, wo du nie unterwegs bist, weil du dort auch niemanden kennst? Hast du vielleicht noch auf einem Block Notizen von dieser Vorlesung?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen