Forderung des HVV durch Mumme und Partner

2. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Überfordert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung des HVV durch Mumme und Partner

Hallo zusammen,

Seit mein Vater um Juli 21 verstorben ist (wir hatten keinen Kontakt mehr), habe ich meine Mutter „geerbt". Sie kann weder lesen, noch schreiben, noch würde sie etwas verstehen, wenn sie es denn könnte. Sie hat ihr Leben lang einfach nur unterschrieben, was mein Vater ihr vorgelegt hat und ich darf es alles seit dem irgendwie ausbaden und immer wenn man denkt, es kommt endlich Ruhe rein,… Überraschung….

Sie hat das Erbe ausgeschlagen (wie wir alle), lebt von Grundsicherung und hat ein Pfändungsschutzkonto, da mein Vater wohl gerne Dinge gekauft und nicht bezahlt hat… sie hat unterschrieben. Manchmal kommen auch Sachen für ihn noch und sie versuchen es einfach bei ihr. Wie es im folgenden Fall vorliegt, weiss ich leider nicht… kann sie mir auch nicht sagen.

Auf einmal ein Brief von Mumme und Partner

„ Forderung der Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass gegen Sie eine Forderung in Höhe von
EUR 1.526,38 besteht. Um Zahlungsausgleich auf unser oben angegebenes Konto wird bis zum
06.04.2023
gebeten.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderung in einer Summe zu begleichen, sind wir bereit, mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Bitte teilen Sie uns sodann bis zur oben angegebenen Frist mit, in welcher Höhe Sie Raten leisten könnten.
Sollte dieses Schreiben unbeantwortet bleiben, behalten wir uns vor, weitere tur Sie kostenverursachende Malsnahmen einzuleiten. Eine Meldung liegt somit in Ihrem eigenen Interesse."

Wir hatten vor 2 Jahren sämtliche Post durchgeschaut. Da war nur etwas vom HVV. Entweder hatte mein Vater die Post verschwinden lassen oder es gab keine. Seit dem hat meine Mutter mir jeden erhaltenen Brief gegeben.

Uns ist das also völlig neu und ich finde es seltsam, dass absolut nichts weiter dabei steht. Keine Aufstellung von wann diese Forderung ist, wie hoch sie ursprünglich war, wie hoch die Zinsen sind… gar nichts! Einfach nur ein Aktenzeichen und dieser Text. Ich habe ähnliche Beiträge hier gelesen und da stand wenigstens bei, wann die Forderung entstanden ist.

Ich weiß nicht einmal sicher, ob meine Mutter wirklich da unterschrieben hat oder ob es eine Karte für meinen Vater war und sie es bei ihr versuchen, denn ich hatte auch mal vor 15-20 Jahren oder so Post von dieser Kanzlei bekommen, da wollten sie von mir das Geld, was mein Vater für mich als damals 14 jährige Schülerin nicht bezahlt hatte. (hatte Einspruch eingelegt und nie mehr was gehört.. ist anderes Aktenkennzeichen etc)

Ich kenne mich mit sowas nicht aus und offen gestanden, überfordert es mich auch :(

Ich denke, ich muss denen schreiben, sie sollen bitte genaue Informationen schicken oder? Gibt es dafür sowas wie ein Musterschreiben? Was muss ich genau anfordern?

Sorry, ich habe absolut keine Ahnung, aber wir hatten für sie nach seinem tot eine Schufa Auskunft eingeholt und vom hvv stand da definitiv nichts drauf.

Vielen Dank für jede Hilfe und jeden Tipp vorab!!

-- Editiert von User am 2. April 2023 13:11

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Überfordert123):
Sie kann weder lesen, noch schreiben, noch würde sie etwas verstehen, wenn sie es denn könnte. Sie hat ihr Leben lang einfach nur unterschrieben, was mein Vater ihr vorgelegt hat

Nicht die klügste Wahl gewesen.

Zitat (von Überfordert123):
Ich denke, ich muss denen schreiben, sie sollen bitte genaue Informationen schicken oder? Gibt es dafür sowas wie ein Musterschreiben? Was muss ich genau anfordern?


Unfug editiert
Verstoß gegen Verbot der Rechtsberatung



-- Editiert von Moderator am 2. April 2023 23:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Überfordert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da ist in der Tat extrem viel gelaufen, was nicht sehr klug war…. ich war eigentlich froh, da raus zu sein und mein eigenes Leben zu führen und nun hänge ich wieder drin.

Vielen lieben Dank für die Formulierung! Dann schreibe ich denen das erstmal so und schaue, was da kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Unfug editiert
Der Satz ist Unfug.

Zitat:
Unfug editiert
Und der Satz ist noch mehr Unfug.

-- Editiert von Moderator am 2. April 2023 23:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2285 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Unfug editiert

Und das ist auch Unfug. Aus der FA geht nicht hervor um was es sich handelt.

Zitat (von Pascalll2):
Unfug editiert

Ebenso wie das. Und wenn es keinen gibt.

Ich würde die forderungsrelevanten Unterlagen und eine Forderungsaufstellung anfordern.


Zitat (von Überfordert123):
eine Schufa Auskunft eingeholt und vom hvv stand da definitiv nichts drauf.

Und? Das sagt nur aus, dass entweder der HVV und/oder das IB keine Schufapartner sind.

-- Editiert von Moderator am 2. April 2023 23:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39225x hilfreich)

Zitat (von Überfordert123):
Dann schreibe ich denen das erstmal so

Den Unfug den der User Pascalll2 da von sich gegeben hat, sollte man auf keinen Fall schreiben.



Zitat (von Überfordert123):
Ich denke, ich muss denen schreiben, sie sollen bitte genaue Informationen schicken oder?

Du kannst denen viel schrieben, ist aber nutzlos da Du nicht befugt bist.

Also benötigst Du erst mal eine entsprechende Vollmacht Deiner Mutter, die dann im Original beigelegt wird.



Zitat (von Überfordert123):
Gibt es dafür sowas wie ein Musterschreiben?

Ja

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2022-06/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Inkasso.pdf

Die Formulierung muss man halt entsprechend anpassen ...



Das Spiel mit Forderungsaufstellung, Titel etc. kommt erst später, das sollte man derzeit noch nicht schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39225x hilfreich)

Zitat (von Überfordert123):
Sie kann weder lesen, noch schreiben, noch würde sie etwas verstehen, wenn sie es denn könnte.

Unter diesen Umständen sollte man überlegen, ob man nicht eine entsprechende Betreuung beantragt, mit Einwilligungsvorbehalt des Betreuers bei Verträgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Überfordert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Eine Vollmacht hat sie mir damals geschrieben… musste ja auch die komplette Orga (und Bezahlung :-/) der Beerdigungskosten übernehmen, alles mit der Bank klären etc. etc etc.

DAs Musterschreiben weisst jetzt eine unberechtigte Forderung von einem Inkasso zurück, der Brief kam jedoch von einer Anwaltskanzlei und ich weiß ja leider nicht mal, ob die Forderung nicht grundsätzlich berechtigt ist…. Mich würde es aus Erfahrung nicht wundern, wenn es so wäre :(

Ich wusste gar nicht, dass es sowas wie eine Betreuung da gibt? Wohin muss ich mich da wenden?

-- Editiert von User am 3. April 2023 07:26

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2285 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Überfordert123):
Ich wusste gar nicht, dass es sowas wie eine Betreuung da gibt? Wohin muss ich mich da wenden?

An das Betreuungsgericht.

Zitat (von Überfordert123):
DAs Musterschreiben weisst jetzt eine unberechtigte Forderung von einem Inkasso zurück, der Brief kam jedoch von einer Anwaltskanzlei und ich weiß ja leider nicht mal, ob die Forderung nicht grundsätzlich berechtigt ist…. Mich würde es aus Erfahrung nicht wundern, wenn es so wäre

Ob IB oder RA ist egal. Den Brief kann man für beides nehmen. Im Prinzip wird man dir die forderungsrelevanten Unterlagen zusenden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2285 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Überfordert123):
Ich wusste gar nicht, dass es sowas wie eine Betreuung da gibt? Wohin muss ich mich da wenden?

An das Betreuungsgericht.

Zitat (von Überfordert123):
DAs Musterschreiben weisst jetzt eine unberechtigte Forderung von einem Inkasso zurück, der Brief kam jedoch von einer Anwaltskanzlei und ich weiß ja leider nicht mal, ob die Forderung nicht grundsätzlich berechtigt ist…. Mich würde es aus Erfahrung nicht wundern, wenn es so wäre

Ob IB oder RA ist egal. Den Brief kann man für beides nehmen. Im Prinzip wird man dir die forderungsrelevanten Unterlagen zusenden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Überfordert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe!

Dann mache ich mich mal beim Betreuungsgericht schlau.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32403 Beiträge, 17074x hilfreich)

Dann mache ich mich mal beim Betreuungsgericht schlau. Man kann sich auch an den psychiatrischen Dienst der Gemeinde wenden - den würde das Betreuungsgericht ohnehin einschalten, weil das halt der zuständige Fachdienst ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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