Forderung durch Arvato (Paigo) und weitere Inkassodienste (EOS usw.)

24. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
wudefami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung durch Arvato (Paigo) und weitere Inkassodienste (EOS usw.)

Guten Morgen liebes Forum,

Ich hab 2 Situationen und ganz viele Fragen im Kopf. Ich schildere die Situationen und Fragen um nicht zu viel Durcheinander zu erzeugen.

Situation 1:
Also Person A und Person B sind in einer
Beziehung. Person B bestellt jetzt bei
einem Versandhändler ein Produkt mit
seiner Lieferadresse, aber der
Rechnungsadresse von Person A. Hier
würde ja trotzdem Person A zahlen
müssen oder?


Situation 2:
Person B bestellt über seine eigene
Rechungsadresse und Lieferadresse,
aber trotzdem in dem Konto von Person
A. Die Forderung müsste nun an Person
B gesendet werden oder nicht?


Ich danke im Vorraus für Eure Hilfe!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Wer bestellt - hat zu zahlen. Das hat nichts damit zu tun ob man zusammenlebt oder nicht. Ich sehe bei der Frage auch keinen Zusammenhang mit der Überschrift.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von JAlbrecht1):
Hier würde ja trotzdem Person A zahlen müssen

Nö, Person B hat bestellt und ist Vertragspartner und damit zahlungspflichtig.



Zitat (von cirius32832):
Ich sehe bei der Frage auch keinen Zusammenhang mit der Überschrift.

Ich rate mal:
Person B leidet unter Kaufsucht und die ganzen Inkassos der unbezahlten Rechnungen laufen nun auf ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.