Forderung einer Zahlung trotzt Account Sperrung.
Schönen guten Tag meine Damen und Herrn,
ich möchte mich hier einmal erkundigen ob und in wie weit eine gestellte Forderung
gegen mich Rechtens ist.
Folgendes ist passiert, ich habe mich bei einer Seite angemeldet die mit Leistungen geworben hat die meiner Meinung nach nicht geleistet wurden, da ich nicht gerade erfreut darüber war entschied ich mich diese Leistung nicht zu zahlen.
Wie man sich denken kann waren die Seitenbetreiber natürlich nicht damit einverstanden, Sperrten meinen Account und gaben diese Forderung an ein Inkasso Unternehmen das mich jetzt natürlich Mahnt diese geforderte Summe zu begleichen.
Das die Herrn mich sogar mit Vornamen anreden und mir schreiben (Peter) Bezahl endlich deine Rechnung, ist wie ich finde sehr unprofessionell aber dagegen kann man wohl nichts machen ^^.
Da ich mir nicht 100% sicher war das ich im Recht war, überwand ich mich und zahlte die geforderte Summe, jedoch kam eine Woche später noch eine Rechnung von der Inkasso Firma in der man von mir Forderte die nachstehenden Monate zu begleichen weil ich ja nicht gekündigt hatte.
Meine Frage ist, dürfen die von mir die Beiträge verlangen obwohl ich nicht auf meinen Account zugreifen konnte weil er gesperrt war? Schließlich habe ich ja keine Leistungen in Anspruch genommen.
-- Editier von Nutzer123123123 am 31.10.2016 15:44
Forderung einer Zahlung trotz Account Sperrung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ohne Leistung keine Bezahlung.
Anders wäre es nur, wenn man dir zwischenzeitlich gekündigt hätte und nun Schadensersatz fordert.
Es wäre vielleicht ganz hilfreich, nochmal kurz darzulegen was genau das für ein Vertrag war
ZitatOhne Leistung keine Bezahlung. :
Nö, andersrum: Ohne Bezahlung keine Leistung.
Kurzfassung:
Wenn der Kunde nicht zahlt, dann muss der Betreiber die Leistung nicht weiter anbieten, er kann vom seinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Und er kann natürlich auch die Zahlungen für die nächsten Monate verlangen. Was er durchsetzen könnte wären wohl die Kosten für die Bereithaltung/Bereitstellung, auch wennder Account gesperrt ist.
Bei anhaltender Zhalungsverweigerung könnte je nach Laufzeit auch eine Kündigung im Rahmen der Schadenminderungspflicht geboten sein.
@Nutzer123123123
Reklamiert hat man die Mängel nicht? Falls doch, wie genau?
Hat man inzwischen gekündigt? Falls ja, wie genau?
Welche Laufzeit hat der Vertrag?
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ZitatUnd er kann natürlich auch die Zahlungen für die nächsten Monate verlangen. Was er durchsetzen könnte wären wohl die Kosten für die Bereithaltung/Bereitstellung, auch wennder Account gesperrt ist. :
Das meine ich ja. Die vollen Beiträge wird er aber keinesfalls durchsetzen können. Aber genau das wird ja offensichtlich gefordert
Man müsste mal erfahren um was es konkret geht .Er wird hier mit Vornamen angesprochen. Geht's um eine Erotik Sache ?
Wenn wir für den Moment annehmen, dass der Kunde hier arglistig getäuscht wurde, hatte er durchaus ein Recht, seine Zahlung zu verweigern.
Dann ist natürlich in der Folge eine Sperre OK, aber was auch immer noch gefordert wird, ist schlichtweg nicht durchsetzbar.
Die Kernfrage ist also: Wurde vom TE zu Recht die Zahlung verweigert. Womit wir bei Harrys Fragen hängen bleibe. Sobald die beantwortet sind, ergibt sich alles Weitere :-)
Zitat:@Nutzer123123123
Reklamiert hat man die Mängel nicht? Falls doch, wie genau?
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