Forderung gegen 15-jährigen Schuldner

12. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Doctor Sid
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung gegen 15-jährigen Schuldner

Ich bin Einzelhändler und habe kürzlich ein Inkassounternehmen mit der Einbringung einer Forderung beauftragt. Nun teilt mir dieses mit, dass der Schuldner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erst 15 Jahre alt war. Da der Kunde aber ein Alter von 18 Jahren angab, liegt mir keine Zustimmung der Eltern vor. Laut Inkassobüro können daher weder der Bengel noch die Eltern zur Zahlung herangezogen werden. Eine Klage könne nur dahingehend geführt werden, "dass sich aus der von mir getätigten Leistung ein Mehrwert ergeben hat und damit eine Bereicherung stattgefunden hat". Die Erfolgschancen seien jedoch absolut nicht einzuschätzen.

Habe ich wirklich keine realistische Chance mehr, an mein Geld zu kommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn sie beweisen können, dass sie den schüler auf sein alter angesprochend und dieser sie belogen hat könnte auch schadenersatz möglich sein.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klärendes Gespräch mit den Eltern schon mal in Betracht gezogen ?

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#3
 Von 
Doctor Sid
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Gespräche mit den Eltern wurden geführt, leider erfolglos. Hatte vergessen zu erwähnen, dass es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte. Die Altersangabe erfolgte über ein elektronisches Formular.

Als Zahlungsweise war Vorkasse vereinbart. Nach Übermittlung einer Überweisungsbestätigung habe ich mich jedoch dazu überreden lassen, die Ware vor Zahlungseingang zu versenden. Wenn es sich nun um eine gefälschte/manipulierte Bestätigung handelte, könnte man dem Schuldner eine Betrugsabsicht unterstellen?

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde einen Betrugsversuch bejahen.
Erstens dürfte der Bengel wahrscheinlich nicht über ausreichende Finanzen zum Erwerb der Ware verfügen, weiterhin hat er bewusst falsche Daten angegeben. Ich würde hier eine Strafanzeige erstellen. Vielleicht hilft das.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Wenn die Eltern schon nichts unternehmen.... ich als Elternteil hätte die Ware gezahlt und vom Taschengeld monatl abgezogen, geschweige denn Hausarest und PC Verbot...

Strafanzeige würde ich auch stellen, wie o.g. Denn ich denke in gewisser weise sind die Eltern auch in Haftung zu nehmen....

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#6
 Von 
Doctor Sid
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das sagt mir mein Rechtsempfinden auch. Die Frage ist nur, in WELCHER Weise?

Eine Strafanzeige ist sicher ein gutes Druckmittel, aber das wird glaube ich nicht genügen. Der Kerl ist abgebrüht.

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#7
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Schau doch mal, ob der auch noch so abgebrüht ist, wenn er mit seinen Eltern bei der Polizei erscheinen darf ;)

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#8
 Von 
Doctor Sid
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man eine Betrugsanzeige (Strafantrag?) gegebenenfalls zurückziehen? Ansonsten wäre es wohl zielführender, die Anzeige erstmal anzudrohen (ggf. durch einen Anwalt)?

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Betrug ist ein Offizialdelikt. Hier wird in jedem Fall ermittelt. Ein zusätzlicher Strafantrag lässt sich zurücknehmen. Die Anzeige nicht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde zunächst mal Anzeige nur androhen
und hier evtl die Möglichkeut bieten in 2 oder 3 Raten zu zahlen
Zuckerbrot und Peitsche also

Der Brief sollte an die Eltern gerichtet sein (Einschreiben)

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