Forderung nach 1 Mahnung vom Rechtsanw rechtmäßig?

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)
Forderung nach 1 Mahnung vom Rechtsanw rechtmäßig?

Hallo,

ich denke ihr könnt mir das hier relativ schnell beantworten. Habe vergessen eine Rechnung der PVS zu begleichen, für eine Leistung die die Krankenkasse nicht übernimmt! Daraufhin kam am 28.06.2009 eine Mahnung in der zu dem Rechnungsbetrag von 20,11 € noch eine Mahngebühr von 7,00 € kam. Also eine Forderung von 27,11 €. Ich weiß es war blöd von mir, aber ich habe bisher auch darauf nicht reagiert und dann kam gestern ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei, die fordern von mir jetzt 73,25 € (27,11 aus der Mahnung, 32,50 Gebühr, 6,50 Auslagen und 7,41 Umsatzsteuer).

Ich war etwas geschockt dass gleich nach der 1. Mahnung zu solchen Mitteln und Beträgen gegriffen wird. Ich war der Meinung dass so etwas erst nach der 3. Mahnung möglich wäre.

Bitte klärt mich auf, werde es natürlich so hinnehmen wenn es rechtens ist. Aber möchte mir da schon sicher sein, also sagt mir bitte was richtig ist und wie ich jetzt am besten reagiere bzw. was ich machen soll!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Nochwas: Habe über die Suche das hier entdeckt!

Ist das ungefähr der gleiche Fall? Ich bin mir nicht sicher weil auf meinem Schreiben nichts von einem Mahnbescheid steht, sondern einfach nur

"...von der PrivatVerrechnungsStelle... ist mir wegen der o.a. Forderung Einziehungsauftrag erteilt worden. Bevor ich gerichtlich gegen Sie vorgehe, gebe ich durch dieses Schreiben Gelegenheit, die Forderung durch sofortige Zahlung aussergerichtlich zu erledigen... Zu zahlen sind:"

Naja bis zum 28. Juli soll ich gezahlt haben, nach Fristablauf wird dann gerichtlich gegen mich vorgegangen!
Verhält es sich genauso wie in dem oben von mir verlinkten Fall? Also soll ich den Betrag bezahlen an die PVS (20,11 + 7 Mahngebühr) und eine Vollmacht anfordern und wenn ja wie genau mache ich das am besten?

27x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Überischt sagt irgendwie, das ein User Namens "Paul der Freundliche" um 9:16 Uhr auf diesen Beitrag geantwortet hätte! Ich kann diesen Beitrag hier allerdings nirgends sehen! Woran liegt das?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Kann mir wirlich keiner was sagen und will mir keiner was sagen weil ich irgendwas falsch gemacht habe? Ist irgendwas nicht in Ordnung an meinen Fragen?

Mir kommt es nur komisch vor weil hier alles mögliche beantwortet wurde seit meiner Frage und die Sachen teilweise viel komplizierter wirken!

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Habe vergessen eine Rechnung der PVS zu begleichen


Ist das die PVS ?
PVS PORTAL - Privatärztliche VerrechnungsStelle
Falls ja - was sagen die AGBs ?
Bereits nach der 1 Mahnung ein RA einzuschalten ist schon seltsam

lg

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ich war der Meinung dass so etwas erst nach der 3. Mahnung möglich wäre

Es ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum, daß erst die "3. Mahnung" irgendwie "rechtsverbindlich" wäre. In Wahrheit ist man nach Ablauf der ersten Fristsetzung bereits in Verzug, ohne daß es einer weiteren als der fristsetzenden 1. Mahnung bedarf. Und im Verzug haftet man der Gegenseite für ihre Rechtsverfolgungskosten.

> Bereits nach der 1 Mahnung ein RA einzuschalten ist schon seltsam

Nö, das ist durchaus üblich.

> Ich kann diesen Beitrag hier allerdings nirgends sehen! Woran liegt das?

Vermutlich, weil bei unserem "freundlichen" Paul alias Ali Babbel Pikowitsch Teufel mal wieder der Löschhammer des Admins kreist. Das ist normal. ;)

> Privatärztliche VerrechnungsStelle

Der Fragesteller schrübb doch schon

"von der PrivatVerrechnungsStelle... "

Offenbar also Deutsch Inkasso.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Tonitronic
Stimmt , grad ebenfalls festgestellt das es ein neuer Nick von Ali ist allerdings hat er mit seiner feststellung :

quote:
Was sollte der Fragesteller mit den AGB der PVS zu tun haben?

(ausnahmsweise) recht

offtopic :
Ich glaub das komplette Mietrechtforum steht anscheinend unter seiner Kontrolle :devil:

lg

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mike90
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

ja da gebe ich Tonitronic recht, eine Mahnung ist nicht notwendig aber ich glaube bin mir aber nicht ganz sicher das das früher anders war, dass man eine Mahnung schreiben muss allerdings seit einigen Jahren ist dies nicht mehr notwendig

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KlausKlausen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

also gibt es keine Möglichkeit um die Anwaltsgebühren drumrum zukommen?

Dachte evtl. daran wie unter oben angegebenem Link vorgeschlagen den eig. Betrag inklusive Mahngebühren zu zahlen also 27,11 € und vom Anwalt die Vollmacht anzufordern, was haltet ihr davon?

12x Hilfreiche Antwort

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