Forderung nach Jahren durch Sirius Inkasso (Vertreten durch RA Purps, Vogel, Flinder)

11. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Katzenbeisser
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)
Forderung nach Jahren durch Sirius Inkasso (Vertreten durch RA Purps, Vogel, Flinder)

Ich habe einen Brief der o. g. Rechtsanwälte erhalten. Die kausale Forderung in Höhe von 11,33€ ist in Ihrem Ursprung offenbar berechtigt (ich hatte eine Partnerin, die leider ohne meines Wissens im Jahr 2015 mehrere Rücklastschriften veranlasste. Insgesamt ca. 1000€, aber alle Forderungen wurden innerhalb weniger Monate durch Inkassofirmen moniert und dann auch von mir bezahlt. Diese Forderung hier ist ebenfalls aus dem Jahr 2015, traf aber erst heute, am 11.11.2021 bei mir ein und ich soll bis zum 14.11.2021 zahlen.

Ich fange mal mit dem Auszug der Sirius Inkasso an:

08.06.2015 - Fällige Hauptforderung (11,33€)
08.06.2015 - Verzugszinssatz 4,17% p.a.
01.07.2015 - Verzugsschaden aus Hauptforderung 08.06.2015 - 30.06.2015
01.07.2015 - Änderung Basiszinssatz
01.07.2015 - Bankrücklastkosten (3,49€)
08.07.2015 - Geschäftsgebühren (58,50€)
08.07.2015 - Auslagenpauschale (11,70€)
21.10.2015 - Verzugsschaden aus Hauptforderung 01.07.2015 - 20.10.2015
21.10.2015 - Zahlung durch Überweisung 11,33€
01.07.2016 - Verzugsschaden aus Hauptforderung 21.10.2015 - 30.06.2016
01.07.2016 - Änderung Basiszinssatz
01.11.2021 - Auskunftskosten vorg Steuerpflichtig
04.11.2021 - Verzugsschaden aus Hauptforderung 01.07.2016 - 03.11.2021

Meine Ex hat auch die Post verschwinden lassen. Das Betrifft aber nur das Jahr 2015, weil sie noch im selben Jahr auszog. Das bedeutet, ich habe mindestens seit 2016 keinerlei Post der o.g. Herrschaften erhalten. Meine Fragen sind nun:

1. Ein Hinweis auf einen Titel müsste aus o.g. Verlauf erkennbar sein, oder etwa nicht?
2. Ohne Titel müsste die Forderung eventuell verjährt sein?
3. Wirkt sich die Zahlung des Betrages vom 21.10.2015 (wohl auch durch die Ex) auf die Verjährung aus?

Mit der Kanzlei habe ich heute gesprochen (die meinten, es läge noch etwas vor und würde mir geschickt werden), allerdings war die Aussage schwammig und nicht schlüssig (sie hätten in 2015 2x versucht, mich zu erreichen...)

Ich wäre für eine kurze Antwort, wie ich mich verhalten soll, wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Norman

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Katzenbeisser):
Ich wäre für eine kurze Antwort, wie ich mich verhalten soll, wirklich sehr dankbar.


Niemals mit der Gegenseite telefonieren!

Schriftlich kurz und knapp mitteilen, dass man die Einrede der Verjährung erhebt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
2. Ohne Titel müsste die Forderung eventuell verjährt sein?

Ja

Zitat:
3. Wirkt sich die Zahlung des Betrages vom 21.10.2015 (wohl auch durch die Ex) auf die Verjährung aus?

In diesem Fall nicht.
Eine Teilzahlung stellt im Regelfall ein Anerkenntnis dar, womit die Verjährung wieder neu beginnt.
Aber selbst wenn die Verjährungsfrist neu begonnen hätte, wäre die am 1.1.2019 abgelaufen.
Vorausgesetzt natürlich, dass kein Titel existiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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