Forderung ohne Mahnung

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Forderung ohne Mahnung

Hallo!
Ich habe eine Telekomrechnung vergessen zu begleichen. Da auch andere Netzanbieter in der Rechnung mit dabei sind, müsste ich dann diese Rechnungen extra ausgleichen. Doch jetzt habe ich ohne jeglische Mahnung ein Schreiben von deren Anwalt bekommen, dass 5,- Euro nicht überwiesen sind. So beträgt jetzt die Rechnung 40,- Euro. Muss ich den Anwalt trotzdem bezahlen, obwohl das nicht nötig war, einen Anwalt einzuschalten? Wenn ich ein Mahnung vorher bekommen hätte, dann hätte ich das überwiesen und fertig is. Für mich ist das eine Abzocke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nichts zahlen logischerweise !
Keine kopien und kto auszüge verschicken

Fax an den anwalt : ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB ab

gleichzeitig :

Die 5 euro an den call anbieter direkt überweisen unter angabe der kdnr mit dem vermerk "unter vorbehalt"

Die kommenden Mahnbriefe demütig ertragen
wird m.e.ausgebucht
ansonsten keine kommunikation mit dem RA!

ps.
die vollmacht muß im orginal sein (keine kopie) UND die forderung muß mit dabei sein !!

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Also wenn ich weitere Briefe vom Anwalt bekomme, heißt das, dass ich nicht mehr antworten brauche?

Es scheint eine Riesenkanzlei zu sein. Gerade habe ich die 5,- Euro überwiesen und den Rechtsanwalt geschrieben. s.oben.

Och hoffe es klappt auch. Vielen Dank thehellion!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wart erst mal ab ob überhaupt die ordnungsgemäße vollmacht kommt !

gruß
therhellion

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

ich habe jetzt ein Schreiben von Anwalt bekommen. Und eine Vollmacht wurde mir zugeschickt. Jedoch habe ich festgestellt, dass die kopierte Vollmacht seit 2003 bestehht. Also Jahre früher vor meinem Fall. Oben steht von Thelion, dass ich mit dem Anwalt nicht kommunizieren soll. Ich habe eine zweiwöchige Frist bekommen. Trotzdem nicht melden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

erneutes Fax
"Ich fordere Sie nochmals auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB vorzulegen !"

Es muss die ´Vollmacht orginalunterschrieben ( keine eingedruckte Unterschrift - keine kopie) kommen UND die Forderung muß mit dabei sein !!

Hart bleiben bei diesen Hütchenspielern

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen