Forderung ohne Mahnung - bezahlt ohne RA Kosten

22. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
fiebaer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderung ohne Mahnung - bezahlt ohne RA Kosten

Guten Abend, folgende Situation hat sich zugetragen:

Im vergangenen Jahr führte ich im Auftrag einen Event durch, wofür ich einen externen Caterer beauftragte. Es wurde mit dem Caterer mündlich abgesprochen, dass seine Rechnung erst beglichen wird, wenn der Auftraggeber meine Rechnung bezahlt. Caterer war einverstanden, schickt Rechnung und mahnt ca. 6 Monate später via sms den Betrag. Zischenzeitlich habe gg. den zahlungsunwilligen Auftraggebner ein Zahlungsverbot bei seinen Banken und einen Titel erwirkt. Dies habe ich dem Caterer mitgeteilt. weitere 4 Monate später erhalte ich Post vom Anwalt des Caterers indem die Zahlung eingefordert wird. Habe die Forderung direkt auf das Konto des Caterers angewiesen ohne Anwahltkosten. Jetzt fordert der Anwalt die Gebühren, was tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119380 Beiträge, 39716x hilfreich)

Anwaltskosten sind als Verzugsschaden zu erstatten.

Sofern man also noch nicht in Verzug war, sind dies nicht geschuldet.


quote:
Es wurde mit dem Caterer mündlich abgesprochen, dass seine Rechnung erst beglichen wird, wenn der Auftraggeber meine Rechnung bezahlt.

Also müsste man nur noch diese Absprache gerichtsfest beweisen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Sven1234recht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Aus Sicht des Caterer ist ja auch verständlich, dass er nicht ewig warten will.

Er (und Du) dachtet ja sicherlich, dass die Rechnung in ein paar Tagen oder Wochen beglichen wird. Bei euer mündlichen Absprache gingt ihr ja nicht davon aus, dass es sich so entwickelt.

Schwierig wird natürlich, was Harry schon angesprochen hat: Vor Gericht musst Du beweisen, dass es diese mündliche Absprache gab.

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hast Du denn vielleicht nicht nochmal direkt mit dem Caterer gesprochen?
Rechtlich ist es wohl so, dass hier schon eine Zahlungsabsprache besteht, aber, wie meine Vorredner bereits ausführten, es schwierig wird, diese auch zu beweisen bei einem eventuellen Klagefall.
Ich würde hier evrsuchen noch einmal mit dem Caterer zu sprechen und eine Klärung herbeiführen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, würde ich die Kosten des anwaltes begleichen.

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Ich sehe nicht, wie Sie die Kosten abwehren wollen.
Selbst wenn Sie für die (mündliche) Vereinbarungen Zeugen hätten, so würde der Gläubiger allenfalls eine (kurze) Verzögerung der Zahlung mittragen. Als Eventmanager und Besteller der Leistung sind Sie dem Lieferanten gegenüber zahlungspflichtig - unabhängig von Ihrer eigenen Bezahlung durch den Auftraggeber. Sie können kaum ein von Ihnen eingegangenes Risiko auf den Lieferanten abwälzen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#5
 Von 
fiebaer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten, habe heute die Anwaltkosten mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" bezahlt - sicherlich ist mir auch klar, dass ich die Kosten nicht auf den Caterer abwälzen wollte - so habe ich also die Party des Auftraggebers bezahlt und bin am Schluss der Dumme, zukünftig werde ich Aufträge ohne eine Accontozahlung in Höhe der Hälfte des Auftragwertes fordern, das kann ich nur jedem empfehlen. Schade ist, dass ich im grunde zuwenig Zeit habe, um mich mit jedem Klein****** auseinanderzusetzen. Allerings habe ich es satt in die Röhre zu gucken, und Zahlmeister zu sein. Siehe zweite Frage - und danke für alles.

Grüße vom Zahlmeister

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
das kann ich nur jedem empfehlen


Die meisten Kaufleute wissen das schon:-)

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fiebaer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

@uwe, was soll das denn heißen? Weisste, ich hab so den einen oder anderen Eintrag von Dir gelesen, und denke, du kannst Dir deine dämlichen Kommentate z.T. sparen. Bevor Du hier irgendwelchen Sülz abläßt wie dein lezter blabla Kaufleute, denk mal nach, warum hier Fragen gestellt werden, sicherlich net aus Spass. Und ich lasse mich auch nicht von so einem "UWE" abqualifizieren, das tust du nämlich mit deinen Bemerkungen. Ach - geh in Frieden und verzichte in Zukunft auf mein Fragebedürfnis. Schönen Lebensabend

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