Forderung trotz Insolvenz ?

22. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
synofee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung trotz Insolvenz ?

Folgender Sachverhalt :

In unserer damaligen Stadt waren wir als Mieter natürlich im örtlichen „Mieterverein",
mit einem Mitgliedsbeitrag 48,- € plus einer RS- Versicherung 18.- €,
macht gesamt einen Jahres-Betrag von 76,- €/ Jahr.

Durch einen beruflichen Umzug 5/2009 in ein anderes Bundesland,
hatten wir völlig vergessen, diesen für uns jetzt nicht mehr zuständigen Mieterverein zu kündigen.

Nach dem die Selbständigkeit meines Mannes nicht funktioniert hat,
musste er Anfang 2010 Privatinsolvenz anmelden.

Nun, - nach 1-einhalb Jahren , werden wir von diesem Mieterverein durch ein beauftragtes Inkassobüro aufgefordert,
unsere fehlenden Beiträge für die Jahre 2009 + 2010 zuzüglich Inkassogebühren,
von insgesamt 292,-€ zu bezahlen.

Mein Mann teilte darauf hin diesem Inkassobüro mit,
das er in Privatinsolvenz gegangen sei,
und teilte Ihnen das Aktenzeichen des hierfür zuständigen Amtsgerichtes mit.

Da das Amtsgericht diese nachträgliche Forderung nicht mehr akzeptiert,
versucht man nun über mich (Ehefrau) an das Geld dennoch zu gelangen.
Nun wurde ich vom Inkassobüro aufgefordert einen „Raten-Plan" anzubieten.

In Angesichts einer falschen juristische Beratung dieses Mietervereins,
ist durch unsere Klage vor Gericht, ein Schaden von 2500,-€ entstanden,
bin ich nicht gewillt diese volle Summe anzuerkennen.

Frage : Wie soll ich mich jetzt verhalten ?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

wer von Euch ist denn Mitglied im Mieterverein gewesen? Ihr beide, du alleine oder nur dein Ehemann?

Ist nur dein Mann Mitglied gewesen und das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben, hat der Mieterverein Pech gehabt.
Seit ihr beide Mitglied gewesen oder nur du alleine, kann das Inkassobüro die Forderung gegen dich geltend machen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
synofee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo bummelbiene99 ,

Im Vertrag steht natürlich "Eheleute",
also wir beide.

Und warum kommt dieser Mieter-Verein erst nach 1-einhalb Jahren damit an, und dann gleich mit Inkasso-Büro und deren unverschämten Mehrkosten ?

Und unsere bittere Niederlage der Zustimmung eines Vergleiches hat uns vor Gericht um 2.500,- € (Minus)gebracht, weil wir von diesem Mieter-Verein falsch beraten worden sind, - was ist damit ?

Haben ja auch keine Forderung an diesen Mieter-Verein damals gestellt, sollte man vielleicht jetzt doch mal machen - oder nicht ?


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"mfg Grüßen Synofee"

-- Editiert am 23.01.2011 07:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Und warum kommt dieser Mieter-Verein erst nach 1-einhalb Jahren damit an, und dann gleich mit Inkasso-Büro und deren unverschämten Mehrkosten ?


Weil sich das mehr lohnt, oder weil man dich erst mal suchen musste.

quote:
Haben ja auch keine Forderung an diesen Mieter-Verein damals gestellt, sollte man vielleicht jetzt doch mal machen - oder nicht ?


Ist das verjährt ? dann machst doch jetzt. Aber nur weil man einen Prozess verliert ist da kein andere Schuld.
Auch haben die doch wohl einen "Anwalt" mitgegeben. Dann wäre dieser Schuld.

Du wirst wohl zahlen müssen. Übrigen endet der Vertrag noch immer nicht alleine!!

Ob die Inkassokosten in Ordnung sind kann man so nicht sagen. Ich würde KÜNDIGEN (Beide Eheleute per Einschreiben Rückschein)

quote:
hatten wir völlig vergessen

Dein Problem

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Im Vertrag steht natürlich "Eheleute",
also wir beide.

Also auch gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet zahlt der eine nicht, holt man sich die gesamte Summe vom anderen.
Das bedeutet, das in diesem Falle die Frau zahlt.

Bezüglich der Inkassogebühren kann man eventuell noch etwas machen.
Bitte mal die Forderungsaufstellung hier posten.



quote:
hatten wir völlig vergessen, diesen für uns jetzt nicht mehr zuständigen Mieterverein zu kündigen.

Ich hoffe das wurde inzwischen per Einschreiben-Rückschein nachgeholt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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