Hallo,
im Jahr 2006 habe ich ein Kreditkartenkonto mit Dispostionskredit eröffnet. Im Frühjahr 2009 habe ich das Konto über den genehmigten Rahmen überzogen und nur noch unregelmäßig kleinere Beträge zurückgezahlt, bis ich 2011 aufgrund von totaler Überschuldung (durch Spielsucht) gar nicht zahlen konnte.
Die Bank kündigte im Mai 2012 das Konto und mahnte einige Male. Da ich aufgrund laufender Pfändungen nicht zahlen konnte, hat die Bank vermutlich deswegen die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkauft. Wieder wurde mehrfach in unregelmäßigen Abständen gemahnt. Erst im Juli 2022 erhielt ich einen Mahnbescheid zu der immer noch offenen Forderung (es gab keine Absprachen oder Teilzahlungen).
Da ich der Meinung war, das die Forderung inzwischen verjährt ist, legte ich Widerspruch ein.
Vergangene Woche erhielt ich nun eine Verfügung des Landesgerichts mit einer Anspruchsbegründung des Inkasso-Unternehmens. Das Schreiben des Anwalts, der das Unternehmen vertritt, enthält einen Hinweis:
" Der Zusatz "aus Verbraucherkreditgeschäft" ist wegen §§ 197 Abs. 2, 497 Abs. 3 Satz 4 BGB in den Tenor der Entscheidung aufzunehmen, da nicht titulierte Zinsen bei einem Verbraucherkreditgeschäft nicht der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB unterliegen"
Ich muss nun innerhalb einer Woche erklären ob ich mich mit einem Verteidiger vor Gericht verteidigen möchte (es herrscht Anwaltspflicht am Landgericht) oder nicht (damit würde dem Mahnbescheid stattgegeben).
Daher nun die Frage ob es in diesem Fall Sinn macht einen Anwalt zu beauftragen.
Vielen Dank schon einmal für sinnvolle Hinweise zu diesem Fall.
Forderung verjährt ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatDaher nun die Frage ob es in diesem Fall Sinn macht einen Anwalt zu beauftragen. :
Die Schulden bestehen offenbar tatsächlich.
Einzug die Inkassokosten und die mitunter seltsamen Berechnungen der Inkasso könnten Angreifbar sein.
Od das dann die Kosten des Anwaltes aufwiegt, wage ich zu bezweifeln.
erst einmal Danke für die Antwort...
Allerdings hätte ich mir eine etwas fundiertere Antwort gewünscht:
Auf den Aspekt einer möglichen Verjährung wurde gar nicht eingegangen. Ich habe im Internet sehr verschiedene Urteile dazu gefunden. Die Verjährungsfristen (inkl. möglicher Hemmung) variierten von 3 bis 13 Jahren.
Falls die Überziehung über den genehmigten Rahmen hinaus und die nicht vollständige Rückzahlung der Raten ab Frühjahr 2009 einen Zahlungsverzug bedeuten, wäre es dann nicht so, das die max. 10 jährige Hemmung 2019 auslief und die Verjährung 2022 erreicht wurde ?
Hierzu hätte ich gerne eine möglichst fundierte Einschätzung.
Vielen Dank für weitere Hinweise.
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Ich sehe die Hemmung erst ab der Kontokündigung im Jahr 2021 und nicht ab 2009. Mit der Kündigung stand dann ja eine Summe X offen, das Konto wurde deswegen gekündigt. Dann die 3 Jahre Verjährungsfrist draufgerechnet - Damit ist für mich die Forderung nicht verjährt und begründet.
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