Forderung verjährt - trotzdem Ansprüche?

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung verjährt - trotzdem Ansprüche?

Hallo Leute,

ich habe eine Frage:

Wenn eine Forderung von einem Inkassounternehmen (Gläubigervertreter) verjährt ist und ich die EInrede der Verjährung erhoben habe, ist die Forderung dann dennoch "nicht verjährt?" obwohl ich die Bestätigung dazu erhalten habe?

Ich hatte nämlich mal gehört, dass dies erst gerichtlich bestätigt werden muss, dass die Forderung verjährt ist, ist das richtig?

Ich hatte nämlich einen Fall, wo eine Verjährung eingetreten ist. Ich habe daraufhin dem Inkassobüro mitgeteilt dass die Forderung bereits verjährt ist. Das Inkassobüro teilte mir mit dass die Angelegenheit erledigt ist und ihr Mandant keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen wird.

Ist letztgenannter Fall nun ein für alle mal erledigt - oder müsste man das gerichtlich machen? - Das Inkassobüro bzw. deren Mandant hat mir die Verjährung ja bestätigt.

Meine Sorge ist nämlich, damit ich das abhake und als erledigt betrachte und dann dennoch der Gläubiger jahre später kommt und die Forderung geltend machen will?

Das könnte dieser nur, wenn er mir die Einrede der Verjährung nicht bestätigt hätte, oder?


-- Editiert von go533138-14 am 09.12.2019 17:38

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn in 1-10 Jahren nochmals die Forderung gestellt wird, verweist man erneut auf die Einrede der Verjährung! Man kann nicht verhindern, das jemand unsinnige Forderungen stellt.
Einfach Unterlagen der letzten Rechnung 10 Jahre aufbewahren!

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
guest-12329.12.2019 21:26:34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wenn in 1-10 Jahren nochmals die Forderung gestellt wird, verweist man erneut auf die Einrede der Verjährung! Man kann nicht verhindern, das jemand unsinnige Forderungen stellt.
Einfach Unterlagen der letzten Rechnung 10 Jahre aufbewahren!


Vielen Dank für deine Antwort!

Im Prinzip heißt das aber, dass die Forderung verjährt ist und von der Gegenseite bestätigt ist. Kann mir kaum vorstellen dass jemand da die Forderung nochmal geltend machen möchte?!

Wenn die Einrede der Verjährung NICHT bestätigt wird, dann geht es nur auf dem gerichtlichen Weg. So habe ich das mal verstanden. Bin mir aber eben unsicher, deswegen meine Fragestellung in diesem Forum.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es passiert recht selten, das nach der ersten Einrede der Verjährung nochmals die Forderung gestellt wird. Man weiss aber nie ...
Man sollte sich auch eines klar machen - die Forderung besteht immer noch, kann aber nicht eingeklagt werden. Es ist einfach ein Instrument um nicht Unterlagen und Probleme länger als 4 Jahre mitzuschleppen. Gerechtfertigte Forderungen bezahlt jeder anständige Mensch ohnehin. Für Streitfälle ist Verjährung aber immer hilfreich.

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Vielleicht eine Klärung in der Sache:
Eine verjährte Forderung ist nicht erloschen, diese ist nur nicht mehr betreibbar.
Dies mag im ersten Eindruck keinen Unterschied machen, jedoch könnte man mit der verjährten Forderung bei andauernder Geschäftsbeziehung noch aufrechnen.

In Deinen Szenario heisst das aber:
Das IKB kann so oft fordern wie es will, bevor die Summe allerdings zwangsweise beigetrieben werden kann, müsste erst einmal ein Titel her.
Es soll Inkassobuden geben, die versuchen, solche Titel via Mahn und Vollstreckungsbescheid zu Zeiten zu bekommen, wo es gute Chancen gibt, dass man nich da ist Uralub oder so.
Sollte man allerdings diesem Widersprechen, müsste eine Klage geführt werden, und spätestens dort ist die Einrede der Verjährung das Ende der Titelbemühungen.
Da man aber bereits ein Schreiben vorliegen hat, dass der Inkassomandant keine weiteren Ansprüche mehr stellt, sollte das Verfahren beendet sein, denn das IKB und der Mandant wissen ja, dass Du um die Verjährung weisst und man wird kein gutes Geld, dem bereits verjährten hinterwerfen.

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