Forderung verkaufen/abtreten

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Forderung verkaufen/abtreten

Hallo,

ich habe 2 unternehmen. eines der beiden möchte ich jetzt schließen.
Folgende Fragen hab ich dazu:
1. kann ich aus den unternehmen 1 forderungen an das unternehemn 2 verkaufen so das unternehmen 1 einnahmen hat?
2. kann ich aus dem unternehmen 1 forderungen an unternehmen 2 abtreten
3. muß ich bei einem Verkauf/abtretung meinen Kunden darüber informieren?

es geht hierbei um bereits in rechnung gestellte forderungen als auch um forderungen die noch nicht in rechnung gestellt sind.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

1) Klar.
2) Klar.
3) Besser ist das. So weiß der Kunde Bescheid und es gibt hinterher keine Diskussionen über korrekte Vollmachten und ähnliches.

Bearbeitungsgebühren sollten grundsätzlich keine erhoben werden und Rechte und Pflichten bleiben auf Kundenseite dieselben. Wenn das gewährleistet ist, spricht nichts dagegen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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