Forderung vom Anwalt wegen Provison

28. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Forderung vom Anwalt wegen Provison

Hallo, ich war Privatversichert und musste diese aufgrund von einem neuen Arbeitsverhältnises verlassen. Der Makler möchte nun seine Provision. Dies hat er mir aber zu keiner Zeit mitgeteilt.

Ich habe heute Post vom Anwalt bekommen in der man mich aufordert, die Provision + Anwaltgebühren zu bezahlen. Allerdings wurde ich zuvor zu keiner Zeit von meinem Makler dazu aufgefordert was zu zahlen. Ich hatte also nie die Chance die Summe zu begleichen!

Ich bin gerne bereit die Provision zu zahlen nicht jedoch die Anwaltsgebühren!

Wie ist das rechtlich, kann man wirklich direkt zum Anwalt gehen ?!

Danke

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von fb414650-14):
Wie ist das rechtlich, kann man wirklich direkt zum Anwalt gehen ?!

Komische Frage...
Das man es kann – den Beweis hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?



Zitat (von fb414650-14):
Dies hat er mir aber zu keiner Zeit mitgeteilt.

Dann sollte man doch nochmals sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Absprachen, Informationen etc. sorgfältig durchlesen - oft entdeckt man da ja erstaunliches ...

Ansonsten genau das
Zitat (von fb414650-14):
Allerdings wurde ich zuvor zu keiner Zeit von meinem Makler dazu aufgefordert was zu zahlen. Ich hatte also nie die Chance die Summe zu begleichen!

Ich bin gerne bereit die Provision zu zahlen nicht jedoch die Anwaltsgebühren!

mitteilen und einsprechend bezahlen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2060 Beiträge, 314x hilfreich)

Da ist eine gekündigte Privatversicherung, die mit dem weitern Sachverhalt nichts zu tun hat.
Dann ist da irgendein neues Arbeitsverhältnis, was aber auch dem Kern der Frage nicht zuzuordnen ist.,

Weiter schreibst Du von einem Makler, der irgendwas vermittelt haben will und dafür eine Vergütung haben möchte.

Für welche Leistung fordert der Makler hier was?

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 169x hilfreich)

kann man davon ausgehen, dass ein Versicherungsvertreter Dir eine PKV gegeben hat.
Dafür bekommt er natürlich Provision von der Versicherung.
Wird die VS nach wenigen Monaten wieder - wegen angestellt werden - gekündigt, so muss der Makler die Provision anteilig wieder zurückzahlen.

Dass er aber von dir die - an die VS zurück gezahlte Provision - zurück verlangen kann ist NONSENS!
Du hast mit seiner Provision gar nichts zu tun.
Ich würde das mal der Versicherung der KV erzählen! Dann ist der Makler seinen Job los!

-- Editiert von Daskalos am 28.07.2022 15:56

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Dafür bekommt er natürlich Provision von der Versicherung.

Oder vom Versicherten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 169x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder vom Versicherten ...


warum sollte er Provision vom Versicherten bekommen?
Der Makler/ Vertreter verkauft Versicherungen von Versicherung A. Dafür bekommt er eine Provision von A, da der Käufer (Versicherte) jetzt monatlich an A zahlt.
Warum bitte, Harry, soll der Versicherte eine Provision bezahlen?
Wenn der Versicherte die VS nicht mehr braucht, bekommt er auch keine Leistung. Seit wann muss er dann noch die Provision and den Makler/ Vertreter (zurück)zahlen, mit dem er gar keinen Vertrag gemacht hat?
Was glaubst du, wieviel Makler pro Tag wieviel Versicherungen abschließen? Und wieviel davon wieder gekündigt werden?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Warum bitte, Harry, soll der Versicherte eine Provision bezahlen?

Weil er den Makler beauftragt hat und das so vereinbart hat.
Es gibt nämlich durchaus unabhängige Fachleute, die sich die Arbeit vom Auftraggeber bezahlen lassen und nicht von der Versicherung mit der besten Provision.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und Danke an alle die sich hier beteiligt haben.

Das ich dem Makler das Geld schulde ist keine Frage ist so im Vertrag festgelegt und darum geht es mir auch nicht sondern um den Fakt, dass ich zu keiner Zeit eine Aufforderung zum bezahlen dieser Provison erhalten habe. Stattdessen Post vom Anwalt in der die Provision + Anwaltkosten gefordert werden.

Meine Frage bezieht sich nur und ausschlich auf die Anwaltskosten.

Angenommen ihr bestellt nen Maler, der kommt streicht und geht.

Nach 3 Wochen kommt Post vom Anwalt der dann 220€ fürs streichen und 300 € Anwaltskosten möchte. Eine Rechnung vom Maler habt ihr aber nie erhalten. Ich halte diese Praxis für nicht legal!!! Nur darum gings mir.

Danke

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von fb414650-14):
Eine Rechnung vom Maler habt ihr aber nie erhalten.

Wurde denn eine Rechnung überhaupt vertraglich vereinbart?



Zitat (von fb414650-14):
sondern um den Fakt, dass ich zu keiner Zeit eine Aufforderung zum bezahlen dieser Provison erhalten habe.

Nun, (separate) Aufforderungen können durchaus entbehrlich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
fb414650-14
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, (separate) Aufforderungen können durchaus entbehrlich sein.


Woher soll ich dann wissen wieviel ich zu zahlen habe, wann und ob ich zu zahlen habe und wohin ich mit welchem Betreff überweisen muss ?!

0x Hilfreiche Antwort

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